Eins vorneweg: daß nur 70.000 Aktien -wie oben behauptet- (notfalls) abgefunden werden müssen, ist nicht richtig. An sogenannten "freien Aktien" sind genau 4.442.808 Stück unterwegs. Oder besser gesagt: waren. Denn DEWB hat sicher schon eine Menge da- von abgefischt. Jede -ich wiederhole: JEDE- der noch umlaufenden Aktien, kann theore- tisch eine aus dem "Altbestand", also eine abfindungsberechtigte, sein.
Das ist ja genau der Casus Cnactus: durch die Vermengung der abfindungs- berechtigten Altaktien mit nicht-abfindungsberechtigten Jungaktien unter ein und derselben WKN, ist ein Auseinanderhalten im nachhinein nicht mehr möglich. Deshalb kann jede Aktie -auch meine oder Eure- eine aus dem Altbestand sein. Wie man es dreht und wendet: es kann jedenfalls nicht ausgeschlos- sen werden. Beweisen, daß man eine Aktie aus dem Altbestand hat, muß man es auch nicht: das OLG hat die Beweislast zulasten von JENOPTIK umgekehrt. Es müßte also von JENOPTIK bewiesen werden, daß der Anspruchsteller KEINE abfindungsberechtigte Altaktie hat; was natürlich systembedingt nicht geht.
Wäre es umgekehrt, müßte also der Anspruchsteller nachweisen, daß er eine abfindungsberechtigte Aktie hat, könnte er dies genausowenig. Damit aber wäre nur originären Besitzern von Altaktien, also von jenen, die diese Papiere schon immer ununterbrochen hatten und dies auch anhand der Kauf- abrechnung nachweisen können, eine erfolgreiche Anspruchstellung möglich. Altaktien, die später an der Börse verkauft wurden (schließlich erreichte der Kurs nach dem Abfindungsangebot fast 100,-EURO !!) würden leer ausgehen. Obwohl -wie das OLG ausdrücklich betont- das Abfindungsrecht "verkehrsfähig" ist, also zusammen mit der Aktie verkauft wird.
Mit der Beweislastumkehr hat das OLG Jena juristisches Neuland betreten. Da es somit um die Klärung eines Prinzips von allgemeinem Interesse ist, war das ein Grund, weshalb die Revision beim BGH zugelassen wurde. Infolgedessen wird das ein zentraler Punkt sein, dessen nachhaltige Beurteilung über Sieg oder Niederlage (je nach Sichweise) entscheidet.
Übrigens: der Kläger hat heute schon gewonnen, ohne Revision beim BGH. Denn seine Pa- piere haben durch die Klage an Wert soviel zugelegt, daß sich die Sache von daher schon gelohnt haben dürfte.
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