3. WHOA oder Liquidierung verhindert angeblich nicht den Zugriff der besicherten Verbindlichkeiten Das halte ich für ein Gerücht und dies ist wohl in keinem Handelsrecht dieser Welt so, dass da erstmal die besichterten Leichenflederer kommen dürfen und dann ein Insolvenzverfahren nur noch um die Brotkrumen geht. Außerdem bestehen ja nach Dirty Jacks Recherche berechtigte Zweifel, dass die NV CPU standhalten würden. Um z.B. ein WHOA von Kreditoren ablehnen zu können, müssten die Kreditoren nachweisen, dass Ihnen bei einer Liquidation mehr Geld zufließen würde, als durch den WHOA Restrukturierungsplan.Hmm, den begründet man im Moment aber mit einem Defizit von 3,5 Mrd . Also WAS nun? Danach kämen also bei einer Liquidation nur 6,5 Mrd an die Gläubiger. Wenn der WHOA Restrukturierungsplan nun 6,6 Mrd für die Gläubiger vorsieht, müssten sie ihn bereits akzeptieren, bzw. kann das Gericht diesen durchsetzen. Die Darstellung im Rundschreiben ist daher sachlich falsch und bewusst irreführend. Keine Bange!
Es gibt also einiges zu tun für uns Aktionäre, und es ist eindeutig, dass man den Plan nicht akzeptieren sollte und sich dafür unter der SdK organisieren muss! Keine Ausreden mehr und kein Zögern. Mit diesen Details bin ich sicher, dass die Großaktionäre keine Zustimmung geben werden, zu keinem der genannten Punkte.
|