BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Pressemitteilung vom 31.10.2007 13:36:25
Börsenguru Markus Frick: Staatsanwaltschaft durchsucht Büros und Privaträume!
Verdacht der Kursmanipulation! Drei empfohlene Rohstoffwerte verlieren massiv an Wert! Hat Frick sich mit den Aktien persönlich bereichert?
Schwere Vorwürfe gegen den gelernten Bäckermeister und Börsenguru Markus Frick. Dem Mann, der er nach eigenen Angaben mit seinen Aktienspekulationen vom Bäckerlehrling zum mehrfachen Millionär gebracht hat, wird vorgeworfen, dass er auf unlautere Art und Weise Börsenkurse manipuliert haben könnte.
Der Mann, der mit Seminaren, eigenen Büchern und einer eigenen N24-Sendung „Make Money“ bekannt geworden ist, verkauft tausenden von Anlegern ein Abonnement für seine E-Mail-Hotline, wobei Anleger hoffen, mit seinen Aktientips ebenfalls reich zu werden.
So hatte er auch die drei Rohstoffwerte Russoil, Star Energy und Stargold Mines per E-Mail seiner Anlegerschaft zum Kauf empfohlen. Die drei Firmen stiegen aufgrund der Empfehlungen von Markus Frick kurzzeitig massiv an, anschließend verloren die drei Aktien jedoch massiv an Wert, so dass Anleger in wenigen Tagen vermutlich einen Verlust in dreistelliger Millionenhöhe hinnehmen mussten.
Der Verdacht geht nun dahin, dass Markus Frick die Aktien empfohlen haben könnte, weil es dafür Absprachen gegeben haben könnte und er sich somit selber persönlich bereichert haben könnte durch den Verkauf der Aktien oder eventuell, indem er von dem Management der jeweiligen Unternehmen eine saftige Provision für seine Empfehlungen kassiert haben könnte.
In der Tat gibt es bei allen drei Empfehlungen mehrere merkwürdige Ungereimtheiten: Bei Russoil riet die selbsternannte „Stimme des Geldes“ laut süddeutscher Zeitung vom 23.10.2007 Anfang Juni in seiner E-Mail-Hotline zum Einstieg. Es handele sich um ein amerikanisches Öl- und Gasunternehmen, das „seine Anlagen zu 100 % in Sibirien“ habe. Die Aktie sei ihm, „auf jeder Konferenz aufgefallen“ und er habe auch Gespräche geführt mit Analysten, „die dieses Unternehmen sehr gut kennen.“ Erstaunlich dabei ist, dass es die Firma erst seit April gibt, sie ist aus einem fast wertlosen Börsenmantel ohne operatives Geschäft hervorgegangen.
Auch bei den anderen von ihm empfohlenen Firmen handelte es sich ursprünglich um umbenannte Börsenmäntel. Neben weiteren Gemeinsamkeiten haben alle drei Firmen auch dieselbe PR-Firma engagiert, um Investoren für die Aktien zu gewinnen. D er Streubesitz bei den Firmen war wohl jeweils nur sehr gering, so dass der Verdacht besteht, dass die ursprünglichen Eigentümer, die anfangs im Besitz von Aktienpaketen der drei Firmen waren, einen enormen Gewinn hätten erzielen können, der durchaus im dreistelligen Millionenbereich liegen könnte.
Frick beteuert zwar seine Unschuld, er habe die Papiere nur deshalb empfohlen, weil der sie für attraktive Werte gehalten habe, inzwischen mehren sich aber die skeptischen Stimmen, ob hier wirklich alles mit rechten Dingen zuging und ob er nicht selber bei diesen „Deals“ kräftigst mitverdient haben könnte, indem er den Anlegern weitgehend wertlose Aktien empfohlen haben könnte und den Kurs so unzulässigerweise nach oben gepuscht haben könnte.
Die Spekulationen gehen dahin, dass Frick sich bereits vor seinen Empfehlungen an die Anleger mit Aktien der 3 Unternehmen eingedeckt haben könnte und so durch einen frühen Verkauf einen Millionengewinn hätte erzielen können, oder dass es mit dem Management der 3 Firmen Absprachen gegeben haben könnte und Markus Frick somit in Form einer „Vermittlungsprovision“ entlohnt worden sein könnte.
Inzwischen hat auch die Staatsanwaltschaft Berlin Anfang Oktober mehrere Geschäfts- und Privaträume des Börsenstars durchsuchen lassen, wie ein Sprecher bestätigte, gehe es um den Verdacht der Kursmanipulation. Die Ermittler sind laut Süddeutscher Zeitung vom 23.10.07 der Ansicht, dass Frick „in strafbarer Art und Weise Börsenkurse manipuliert haben könnte.“
Unabhängig vom Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen könnte für die geschädigten Anleger bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche wichtig sein, dass der BGH bereits entschieden hat, dass Herausgeber von Börsenbriefen Anlageempfehlungen sorgfältig recherchieren müssen. Ob dies der Fall war, ist zweifelhaft, so wurden die Anleger z.B. nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei den 3 Aktiengesellschaften ursprünglich um Börsenmäntel ohne operatives Geschäft handelte. Inzwischen werden denn auch laut Presseberichten die ersten Klagen von Anlegern gegen Frick vorbereitet.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Markus Frick-Anleger“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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