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Ausweisung nach „Ehrenmord“
Über die Ausweisung eines wegen Mordes verurteilten 22-Jährigen in die Türkei will das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Das Landgericht Stuttgart hatte den Täter 2005 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2004 den Freund seiner 26-jährigen Schwester mit 40 Messerstichen „zur Wiederherstellung der Familienehre“ getötet hatte. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte am 1. Februar 2006 seine Ausweisung angeordnet. Der Türke argumentiert nun, es liege keine konkrete Wiederholungsgefahr vor, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei einer Ausweisung türkischer Staatsangehöriger gegeben sein müsse. Außerdem habe er schutzwürdige Bindungen zu seiner Mutter und zu seinen Geschwistern, die in Deutschland leben. Damit sei er faktisch Inländer
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