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: BKN Bio - Zockerchance nach desaströsem Kurssturz?
Die BKN Biostrom AG (WKN A0LD4M) musste heute beim Amtsgericht Vechta Insolvenzantrag stellen. Die Aktie, die noch am Montag, bei knapp 45 cents notierte, fiel innerhalb von nur zwei Handelstagen auf aktuell ca. 8 cents und damit um ca. 80%. Die Bewertung beträgt aktuell bei 7,56 Mill. ausstehenden Aktien damit nur noch ca. 600.000€.
In der Ad-Hoc heißt es u.a.: "...Bedingt durch diese politischen Unsicherheiten ist es dem Unternehmen nicht gelungen, neue Investoren für die weiterhin vorhandene große Projektpipeline des Unternehmens zu gewinnen."
Aus einem ca. 1 Jahr alten Bericht von "Der Aktionär Online" heit es u.a.: "...Weiterhin verfügt BKN über eine Projektpipeline im Volumen von rund 85 Millionen Euro und rund 34 Biogasanlagen. Diese sollen sukzessiv in den nächsten zwei bis drei Jahren als Projektentwicklung für Dritte oder für den eigenen Betrieb umgesetzt werden."
Des Weiteren interessant: Lt .Stimmrechtsmitteilungen keine größeren Verkäufe im Vorfeld des Insolvenzantrags. Glaubt da noch jemand an das Unternehmen?! Denn die Aktionärsstruktur weist lt. letztem offiziellen Stand nur 47% Streubesitz auf.
(letzter offizieller Stand lt. Homepage: Aktionärsstruktur, September 2010, Familie Schlotmann 30 % RUPAG-Gruppe 23% Free Float 47 %
das die Firma gerettet wird lt. IV und es nicht so ist das man nach einen kurzen Hype nichts mehr liest undf hört, hier wird devinitiv gearbeitet und an einer Weiterführung gebastelt..., kann tgl NEWS geben...!
BKN biostrom-Aktie: Insolvenzverwalter will Unternehmen sanieren16:51 09.07.12
Vechta (www.aktiencheck.de) - Die BKN biostrom AG (BKN Biostrom Aktie) meldete am Montag, dass das Amtsgericht Vechta mit Beschluss vom 13. Juni 2012 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKN biostrom AG (BKN), der biostrom Service GmbH und der biostrom Energiesysteme GmbH angeordnet und Dr. Sven-Holger Undritz, Partner der White & Case Insolvenz GbR, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hat.
Wie der Projektentwickler und Betreiber von Biogasanlagen mitteilte, sind neben der BKN biostrom AG die operativen Töchter biostrom Service GmbH und biostrom Energiesysteme GmbH sowie acht Biogasgesellschaften, die nicht zum Konsolidierungskreis der BKN biostrom AG gehören, aber von der biostrom Service GmbH betreut werden, von der Insolvenz betroffen. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaften wird mit Unterstützung der Hausbank sowie der Agentur für Arbeit fortgeführt. Die Gehälter der Mitarbeiter sind gesichert, und finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Biogasanlagen stehen zur Verfügung. Auch die erforderlichen Wartungen werden laufend durchgeführt.
Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Advantum PuC wurde parallel bereits ein M&A-Prozess aufgesetzt, um eine übertragende Sanierung unter Einbeziehung weiterer Biogasanlagen aus dem Konsolidierungskreis der BKN Biostrom AG zeitnah und effizient zu ermöglichen. Dr. Undritz hierzu: "Die zahlreichen Anfragen, die mich innerhalb der ersten Wochen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erreicht haben, stimmen mich optimistisch, dass wir das BKN-Konzept mit einem neuen Investor erfolgreich langfristig fortführen können."
Wieder Wahnsinnsumsätze heute! Bereits für insgesamt 78 Euro wurden bis jetzt BKN-Aktien gehandelt.
Du siehst das viel zu magmarot, vor allem übersiehst du den entscheidenden Begriff "übertragende Sanierung". Übertragend, d.h. die Aktionäre gehen leer aus.
Die Übertragende Sanierung bezeichnet im Insolvenzrecht den Verkauf der Vermögensgegenstände eines insolventen Unternehmens an eine anderen juristische oder natürliche Person. Dieser neue Eigentümer ist frei von den Altschulden des ursprünglichen Unternehmens und ermöglicht dem Betrieb damit einen Neubeginn. Dies ist im Gegensatz zur Sanierung zu sehen, bei der im engeren Sinne alle Maßnahmen zur Erhaltung eines Unternehmens, Betriebes oder dessen Teilen unter dem vorherigen Rechtsträger vorgenommen werden. Die übertragende Sanierung ist also keine Sanierung im eigentlichen Sinne von Heilung. Wird das „wesentliche betriebliche Substrat“ veräußert, ist die übertragene Sanierung als Betriebsübergang zu betrachten.