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GAP AG nimmt Stellung zur Veröffentlichung der Adori AG vom 16.07.2003
Auf Grund zahlreicher Anfragen von Aktionären zu der Aufforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an die Adori AG zur Veröffentlichung eines Pflichtangebotes teilt die GAP AG folgendes mit:
In einem Verfahren vor dem Landgericht München I (Az 5HK O 22225/02) wurde bekannt, dass der Kaufpreis, den die Adori AG verschiedenen Aktionären der GAP AG bezahlt hat, 1,80 Euro je Aktie betragen hat. Dieser Preis lässt sich auch aus dem Geschäftsbericht der Adori AG für das Jahr 2002 herleiten, und wäre nach Ansicht der GAP AG der zu zahlende Mindestpreis pro Aktie für jeden Aktionär.
Die GAP AG weist jedoch darauf hin, dass ein Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch den Bieter steht und dass die Adori AG Rechtsmittel gegen den Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einlegen kann, was sie auch bereits angekündigt hat.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
GAP AG Thomas Raschdorff Tel.: 0049 (0) 89- 66 66 95 150 E-Mail: t.raschdorff@gapag.de
23.07.2003, 07:
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