gebaut werden. In der Volksabstimmung ging es nur um Minarette. Es gibt (auch in Deutschland) eine große Zahl von Moscheen ohne Minarett. Minarette sind, wie man daraus erkennt, zur Ausübung der Religion nicht notwendig. Die Religionsfreiheit wird also nicht dadurch eingeschränkt, daß man keine Minarette zuläßt.
Religionsfreiheit heißt nicht, daß man jedwedes mit religiösen Regeln oder Traditionen begründetes Handeln zulassen muß. Beispielsweise benachteiligen die im Koran festgelegten Regeln des Erbrechts weibliche Erben gegenüber männlichen Erben. In Deutschland, wie in zumindest den meisten anderen Ländern des Westens gilt das dennoch nicht. Moslemische Männer können aus dieser religiösen Vorschrift des Korans keine Forderungen ableiten.
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