Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

Seite 72 von 98
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2448
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29 von: Chaecka Leser gesamt: 1280476
davon Heute: 253
bewertet mit 10 Sternen

Seite: Zurück 1 | ... | 69 | 70 | 71 |
| 73 | 74 | 75 | ... | 98  Weiter  

08.03.21 13:40

788 Postings, 3153 Tage MaaaaxiChevelle

Das interessiert mich auch.
Wie groß wären im Worst-Case die zusätzlichen Verluste mit der Vollmacht an Pinsent Mansonst, im Falle dass Litfin pleite ginge?

Für mich extrem intransparent, wie viel Kosten da im Worstcase noch auf einen zukommen können :(  

08.03.21 13:50
1

35 Postings, 1950 Tage BlauerEnzian3Chevelle

Ich habe mir das jetzt auch mal angeschaut und darüber gelesen. Das sind ja sehr viele Seiten Papier.
Allein der Vertrag mit LitFin hat 24 Seiten. Soll man denn alles komplett ausdrucken, an den entsprechenden Stellen unterzeichnen und im Dokumentenbereich wieder hochladen. Oder reicht es nur die Seiten die auch unterschrieben werden müssen hochzuladen.
Falls man denn an der Sammelklage teil nimmt.  

09.03.21 15:24

788 Postings, 3153 Tage MaaaaxiVertrag

Hat mal jmd den Litfin Vertrag geprüft?
Für mich sehr schwer zu durchschauen, wie riskant es ist, doch auf Kosten sitzen zu bleiben... Ich weiß nicht, wie hoch so ein Treuhandkonto üblicherweise befüllt sein muss. Honorare für Juristen sind teuer...  

09.03.21 17:54

6483 Postings, 6695 Tage brokersteveSdk ist seriös....für mich insgesamt ein

Stimmiges Paket.
Das Risiko wurde weitgehendst minimimiert, zumal die Gerichtskosten alle als Vorachuss einbezahlt werden müssen.

Sollte man verlieren, müsste man auch die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen, dafür ist der finanzieren da. Zudem glaube ich nie und nimmer, dass EY irgendwie e chance hat, den Prozess zu gewinnen.  

09.03.21 18:01

6483 Postings, 6695 Tage brokersteveIch werde mich TILP oder pinsonmason anschliessen



TILP mit etherium als PKf macht Musterklage während PinsonMason Sammelklage mit Kirin als als PKF macht.

Muster Klage ist günstiger und Sammelklage wird ausgesetzt sobald das musterverfahren anerkannt wird.  Da man aber nach dem musterverfahren ohnehin noch seinen Schaden einklagen muss, halte ich aktuell pinson mason für die bessere Wahl. Dies auch vor allem, weil sie bei 100.000-1.000.000 euro Schaden mit 26% Anteil für den PKF uU günstiger sind als TILP. Da fehlt aber noch das Thema mit dem Prozesskostenfinanzierer.

Ich warte noch auf meine finalen Schadensberechnungen von beiden.

Jetzt am Börsenspiel teilnehmen!
Melden  

09.03.21 18:08
1

1 Posting, 1377 Tage maze350zAlso Risikofrei?

Hallo zusammen,
da ich auch ein "gebranntes Kind" bin, möchte ich eben so gut wie jedes Risiko ausschließen.
Mich macht es eben stutzig, dass die LitFin Vertragspartner in Deutschland und der Tchechei lediglich 250tsd.€ bzw 10tsd Kronen als Kapital haben.
Wenn dann die Gerichtskosten vorher bezahlt werden, was ist denn mit Anwaltskosten etc.? Und im Falle des verlorenen Streits oder der Insolvenz von E&Y, kann dann LitFin für die offnen Kosten aufkommen?
Ich habe selbst bereits LitFin deswegen eine Email geschrieben und bekam nur eine Standard-Antwort: Ich soll mich an Investor Rights wenden, welcher allerdings nur als Vermittler tätig ist. Also eine aufklärende Antwort sieht anders aus!

Sehr unbefriedigend.
 

09.03.21 22:54

275 Postings, 2568 Tage kid7Scio me nihil scire

Ich bin immer noch (sogar mehr) OHNE AHNUNG was tun....
Ich habe das letzte Video auf YouTube von SdK gesehen - eigentlich schön aber ohne Konkrete
TILP ignoriert mich seit Monaten und melden sich nur wegen Vollmacht
Mingers hat - glaube ich - aufgegeben
Schirp...hmmm?

Bin immer noch Ratlos und die Uhr tickt...  

10.03.21 20:17
2

43 Postings, 1614 Tage SiampowerFrage.....

Schade, dass bisher keiner auf meine Frage geantwortet hat.
Geht man denn verbindlich einen Vertrag ein, wenn man die Vollmacht erteilt, oder erst wenn man den Finanzierungplan unterschrieben hat?
Ich habe vor Monaten Tilp meine Unterlagen zugesandt, aber bisher noch keine Schadensberechnung erhalten.
Ich habe genauso wie hier der ein oder andere großes Bedenken, was einen Prozeßkostenfinanzierer betrifft...im Fall einer Pleite.
Mittlerweile kommt es mir so vor, als ob alles nur heiße Luft war/ist, was von den Rechtsanwälten kam/kommt...das man nur auf Klientenfang war, um die Gebühr für den Antrag der Insolvenzbearbeitung rauszuholen.  

10.03.21 22:28
1

43 Postings, 1614 Tage SiampowerHabe eine Antwort auf meine Frage selber gefunden

Mit einer Vollmacht wird noch kein konkreter Auftrag erteilt. Eine Vollmacht dient lediglich dazu, gegenüber Dritten nachzuweisen, dass ich bevollmächtigt worden bin." Die Vollmacht habe also allein Bedeutung für das Außenverhältnis. "Ob und welchen Auftrag man mir erteilt hat, ergibt sich nicht aus der Vollmacht, sondern aus dem im Innenverhältnis erteilten Auftrag"  

13.03.21 15:06

35 Postings, 1950 Tage BlauerEnzian3Investor Rights

Ich habe heute mal einen Anfang gemacht und die unterschriebenen Seiten in meinen Dokumentenbereich hochgeladen.
Das sind beim Prozesskosten Finanzierungsvertrag (Investor Rights) 2 Seiten und bei der Mandatsvereinbarung ((Pinsent Masons) 6 Seiten. Außerdem habe ich die Vollmacht für PM hochgeladen.
Jetzt fehlen noch die "Weiteren Angaben "(3 Seiten).
Ich habe jetzt aber keinen Bock mehr.
Und bezahlen muß ich auch noch.
 

15.03.21 12:16
4

6 Postings, 1371 Tage U.K.OwenRisikofaktoren im vertrag

Ich habe mir gestern mal das Vertragswerk durchgelesen, Folgendes ist mir auf unserer Risikoseite aufgefallen (bitte, dies ist meine subjektive Wahrnehmung als interessierter Laie - ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit, dies ist keine Beratung und wahrscheinlich habe ich auch etliche Dinge übersehen oder fehlinterpretiert):

1) Verletzung der Mitwirkungspflichten: Wenn wir vergessen, irgendetwas anzugeben oder Falschangaben machen (wie auch immer) sind wir dafür voll haftbar
2) Litfin zieht vom (Brutto-)Erlös erstmal deren Prozesskosten ab, es verbleibt der Nettoerlös - davon erhält Litfin nochmal einen gewissen Prozentsatz (der laut Tabelle, z.B. 28%)
3) Das Ganze ist eine Gemeinschaftsnummer, der Gemeinschaftsentscheidung muss man sich beugen (z.B. falls der Vergleich eher mager ausfallen sollte)
4) die Kostenübernahme deckt die erste Instanz und eine eventuelle Revision ab. Was passiert, wenn der Prozess mehrere Instanzen braucht, habe ich nicht rauslesen können. Ich weiß nicht, ob dann ggf. ein Nachschuss fällig wird bzw. eine Kündigungsoption besteht

Ich persönlich versuche historische Fälle zu finden, in denen Ähnliches verhandelt worden ist, um zu sehen, wie die Vergleiche ausgefallen sind. Dann ist das Ganze ein Rechenexempel. Ich befürchte, dass da am Ende nicht zu viel Fleisch am Knochen bleibt :-(  

15.03.21 18:04

333 Postings, 3300 Tage MineonDanke für Deine Arbeit

Owen, was Du schreibst habe ich mir durch den Kopf gehen lassen. Schlüssig und gehen konform mit meinen Überlegungen.  

16.03.21 09:37
3

6 Postings, 1371 Tage U.K.OwenKleines Update

Was ich im Internet so finden konnte, ist vage... man liest Vermutungen, dass bei einer Klage gegen EY 10-25% von der Schadensumme rumkommen könnten. Mich macht es zudem skeptisch, dass von diesem Betrag zuvor noch die Prozesskosten abgezogen werden. In den Verträgen befindet sich diesbezüglich eine Tabelle, was von der Anwaltskanzlei auf den verschiedenen Stufen gefordert wird. EY wird sich seinerseits nicht lumpen lassen und ebenfalls topqualifiziertes Personal auffahren - die Sache wird aufwendig werden. Hier werden viele Leute gut an dem Wirecard-Skandal verdienen.

Als Mindestschadensgrenze pro Kläger werden ja 5.000 Euro aufgeführt... das wird gleichzeitig den Break-Even darstellen. Hinzu kommt noch die Vermittlungsgebühr sowie eine eventuelle Steuerrückzahlung falls der Verlustvortrag in Anspruch genommen worden ist.

Wie üblich meine subjektive Sichtweise, fehlerbehaftet, unvollständig und ohne Garantie.  

17.03.21 13:59
1

275 Postings, 2568 Tage kid7TILP scheint sehr ignorant

Seit Juli 2020 immer noch keine Berechnung erhalten, nur 2 Emails mit Zeitdruck auf Vollmacht. Ich habe mich sogar bei dieser Kanzlei beworben vor über zwei Wochen und ...ÜBERRASCHUNG: sogar keine Bestätigung erhalten.

WITZ!

SdK als einzige sinnvoller Option?  

17.03.21 17:42

6483 Postings, 6695 Tage brokersteveGeht mir auch so...habe ein erhalten

Die war aber fehlerhaft und ich warte auf die korrekturberexhnung seit 5 Monaten.  

17.03.21 17:42

6483 Postings, 6695 Tage brokersteveBin gerade im Schirp webinar...

20.03.21 10:37

35 Postings, 1950 Tage BlauerEnzian3Investor Rights

Vor einer Woche habe ich Investor Rights angeschrieben und um eine korrigierte Rechnung für SdK Mitglieder gebeten. Von 199 Euro auf 99 Euro. Der Eingang der eMail wurde mir dann schnell bestätigt die Rechnung im Dokumentenbereich ist aber immer noch bei 199 Euro.
 

20.03.21 11:58

2620 Postings, 3930 Tage kohlelangInvestor Rights/ Kündigungsmöglichkeiten

Sind in dem Vertrag "Sicherungen" eingebaut, die es dem Einzelnen erlauben auszusteigen, bevor (!) er wg. Insolvenz des PKF nachschießen muss?

Auch könnte sich im Laufe der Jahre eine neue Sachlage ergeben, die einen Ausstieg sinnvoll erscheinen lässt.

Bietet der Vertrag mit IR derartige Ausstiegsmöglichkeiten?  

21.03.21 12:21

35 Postings, 1950 Tage BlauerEnzian3Investor Rights

meine auf 99 Euro korrigierte Rechnung für SdK Mitglieder habe ich bekommen.  

22.03.21 11:43
3

1921 Postings, 5698 Tage aurinDurchlüften

HIER müsste mal wieder kräftig durchgelüftet werden wie es scheint. Verkommt ja hier regelrecht zu einem E&Y Support Threat :)

Wahnsinn wie sich hochbegabte Volljuristen hier dermassen gut auskennen dass man dem Otto-Normal User suggeriert eine Klage wäre absolut sinnlos. Für mich persönlich ist einzig Sinnlos wenn EY noch weiter in Deutschland tätig bleiben darf nachdem wir mit denen durch sind. Auch international wird das noch eine ganz massive Ruf- und Geschäftsschädigung nach sich ziehen je nachdem wie quer und wie dumm die sich noch weiterhin  darstellen. DAS wird noch ein Augen und Ohrenschmaus die nächsten Jahre.

Zu den Prozessführern: Schirpendales ist wohl nichts weiter zu sagen ausser dass ich massiv abraten würde. Der Youtube Anwalt ist auch nicht meines aber die haben zumindest eine Art PKF von daher wohl Geschmackssache.

Einzig professionell aufgestellt sind hier tatsächlich LitFin mit Pinsent Masons. Waren deshalb auch meine Wahl. Bei mehrfacher Durchsicht der Unterlagen habe ich nichts augenscheinlich verwerfliches herauslesen oder interpretieren können. Und natürlich bleibt man mit der Unterschrift nicht für alle Zeit an die Kanzlei gebunden. Ich kann jederzeit widerrufen wenn ich irgendwann der Meinung bin dass zweite oder dritte Instanz sich nicht mehr rechnen. Allerdings schätze ich das Konstrukt LitFin/Pinsent auch so ein dass die ohnehin keine Aktionen starten werden die wenig erfolgsversprechend sind.

Da ich keinen Zeit/Lust habe mir die zumeist sinnfreien Kommentare in diesem Thröt hier rückwirkend durchzublättern weiss ich nicht ob die Geschichte mit dem zusätzlichen Treuhandkonto (>500.000 zusätzlich) hier schon gepostet wurde. Dieses soll nochmal zusätzlich dazu dienen einzuspringen wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt das LitFin selbst ihre Verbindlichkeiten irgendwann nicht mehr bedienen könnte.

Und nein der Treuhänder sitzt nicht auf den Philippinen ;)
 

22.03.21 11:47

1 Posting, 1364 Tage Fluppi67Keine Ahnung

Hello zusammen.
Ich habe keine Ahnung was ich machen soll.
Die sdk geht nicht ans Telefon. Auf meine Mail von vor 1 Woche kommt auch keine Antwort.

Beim letzten Telefonat, konnte mir keine Person die Sorgen vor weiteren Kosten nehmen.
Was passiert wenn der Topf leer ist.
Gehen die dann an die Kläger, also uns.
Wieviele sind es wirklich über litfin.

Die Zeit drängt ja jetzt.  

22.03.21 13:27
2

1738 Postings, 1520 Tage GuthrieInformative Mail von Schirp + Partner vom 20.03.21

Von o.g. Kanzlei ging mir folgende Mail zu, die ich aufschlussreich finde.
Und seid Euch bitte über folgendes im Klaren:  Nach einem abgeschlossenen Kapitalanleger-Musterverfahren (so ein Verfahren kann 8 bis 12 Jahre dauern,  ggf. noch länger) habt Ihr  noch keinen vollstreckbaren Titel und müsst danach selbst den Klageweg beschreiten!  

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Wichtigste vorab: Lange glaubte EY, sich aus dem WIRECARD-Zusammenbruch heraushalten zu können. Aber seit dieser Woche wissen wir: EY´s Verteidigungslinien beginnen zu brechen. Die Dinge treiben einer schnellen Lösung zu. Wir sagen: Alles kann viel schneller ablaufen, als wir zu Anfang der Krise gedacht haben.

Nachfolgend beantworten wir folgende Fragen:

Wie laufen die Gerichtsverfahren? Welche Beweismittel gibt es? Wie versucht sich EY zu verteidigen? Wie entkräften wir dieses Verteidigungsvorbringen?

Breaking News: Was hat die Vernehmung führender Mitarbeiter von WIRECARD und EY im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages vorgestern (18.03.) und gestern (19.03.) ergeben? Wir waren für Sie dabei.

Was ist unsere Empfehlung an Sie? Wie geht es weiter? Welche Entscheidungen sind jetzt zu treffen?

   Wer ist unser Gegner?
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sitz: Stuttgart. Umsatz: 2 Mrd. EURO/Jahr.

EY Deutschland ist Teil des globalen EY-Netzwerkes mit 284.000 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von 36 Mrd. USD/Jahr. EY gehört zu den „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsfirmen.

   Was werfen wir EY vor?

EY hat bei WIRECARD zu Unrecht die Existenz von Treuhandkonten bestätigt, und zwar mit einem (angeblichen) Gesamtbestand von ca. 2 Mrd. EURO. In Wahrheit existierten diese Gelder nicht.

EY hat dabei gegen die einschlägigen Prüfstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer verstoßen. EY hat vor allem gegen die Regel verstoßen, dass man bei (angeblichen) externen Bankbeständen Bankbestätigungen anfordern muss (IdW-Prüfstandard 302). Das ist hier nicht geschehen. Die Existenz der Konten wurde trotzdem testiert.

Breaking News: Am 19.03. sind im Untersuchungsausschuss hochbrisante Dokumente aufgetaucht. Diese Dokumente legen nahe, dass EY selbst die Idee der Treuhandkonten entwickelt hat. Ziel dabei: Verdecken, dass die (angeblichen) Geschäfte von WIRECARD mit sog. „third party acquiring“-Unternehmen nicht existierten. Denn da es sich dabei in großen Teilen um Luftbuchungen handelte, wurden die (angeblichen) Forderungen von WIRECARD aus diesen Geschäften nie bezahlt. Man hätte also in der Bilanz Jahr für Jahr riesige Forderungen ausweisen müssen, die niemals bezahlt wurden. Irgendwann wären Fragen aufgekommen. Man hätte die Täuschung nicht endlos weiterführen können. Die „Lösung“, die mit Hilfe von EY ausgeheckt wurde: Mit Hilfe der Treuhandkonten konnte der Eindruck erweckt werden, dass das Geld längst eingegangen war. Unsere Bewertung: Wenn sich diese Hinweise erhärten, dann wäre das eine aktive Mittäterschaft der EY-Verantwortlichen bei den Betrügereien von WIRECARD.

Weiterer Vorwurf gegen EY: Eine anstößige Unternehmensübernahme in Indien ist nicht überprüft worden. Selbst als konkrete Hinweise eines internen whistleblowers eingingen, ist EY diesen nicht konsequent nachgegangen. Eine eigene forensische Untersuchung („Projekt Ring“) wurde grundlos und ohne Ergebnisse abgebrochen.

Breaking News: Aussagen im Untersuchungsausschuss am 19.03. legen den Verdacht nahe, dass EY kurz vor und kurz nach Abbruch der forensischen Untersuchung zwei Zusatzaufträge im Volumen von jeweils 400.000 EURO von WIRECARD erhalten hat. Unsere Bewertung: Wenn sich diese Vorwürfe erhärten, wäre es eine Art von Bestechung.  

   Wichtige Beweismittel

Für ganz wichtig halten wir die Aussage, die KPMG-Partner Alexander Geschonneck vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemacht hat:

„Es war bei Anwendung üblicher Wirtschaftsprüfer-Standards nicht vertretbar, die Existenz dieser Treuhandkonten zu testieren. …  Wir haben mit Methoden gearbeitet, mit denen jeder Abschlussprüfer sonst auch arbeitet. Bei Anwendung dieser üblichen Methoden konnten keine ausreichenden Nachweise für die Treuhandkonten gefunden werden, die zuletzt mit 1,9 Milliarden EURO in der WIRECARD-Bilanz standen.“

Ähnlich dramatisch ist die Aussage von James Freis, letzter CEO bei WIRECARD, im „Handelsblatt“ vom 22. Januar:

„Nach einer Stunde war mir klar, dass es Betrug war.“

Außerdem liegen uns eine Vielzahl von Hinweisen langjähriger EY-Mitarbeiter vor. Diese Mitarbeiter haben für uns das Verteidigungsvorbringen von EY beurteilt. Reaktion: Ungläubiges Kopfschütteln. Nach dem, was EY im Prozess vortragen lässt, hätten sie weder die einschlägigen IdW-Prüfstandards noch die Vorgaben aus dem eigenen „Audit Performance Handbook“ eingehalten noch die übliche eigene Prüf-Software benutzt. Das kann nicht sein!

Hilfreich sind auch Aussagen und vorgelegte Dokumente aus den aktuellen Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 18.03. und 19.03. Wir waren anwesend, und wir haben sehr gut zugehört! Den schriftlichen Bericht unseres Projektpartners Dr. Marc Liebscher, der an beiden Tagen im Untersuchungsausschuss durchgängig anwesend war, schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne zu.

Wir sammeln laufend weiter und ergänzen unser Vorbringen. Die Tatsache, dass wir in Berlin leben und arbeiten, erweist sich gerade in diesem Falle als besonders nützlich. Wir sind dicht an den anderen Menschen und Institutionen dran, die Aufklärungsarbeit leisten, und können uns stets zeitnah mit diesen austauschen.  

   Wie versucht sich EY zu verteidigen, und wie reagieren wir darauf?  

EY verweist auf (angeblich) entlastende Dokumente, die aber weder dem Gericht noch uns vorgelegt werden. Unsere Reaktion: Wir beantragen richterliche Vorlageweisung, § 423 ZPO.

EY beruft sich darauf, nur eine „normale“ Jahresabschlussprüfung durchgeführt zu haben, nicht aber eine forensische Untersuchung, bei der man die WIRECARD-Täuschungen hätte aufdecken können. Unsere Reaktion: Auch bei der „normalen“ Jahresabschlussprüfung werden Methoden und Software-Instrumente eingesetzt, die die Täuschung hätten auffliegen lassen. Wir haben dazu eine Vielzahl von Einzelnachweisen für das Gericht bringen können. Die Verteidigung von EY ist nicht haltbar.

EY beruft sich darauf, die Hinterzimmerdeals mit Jan Marsalek und anderen Beteiligten hätte man nicht aufdecken können. Unsere Reaktion: Schon von Gesetzes wegen musste WIRECARD diese Deals auflisten (§ 90 Abs. 3 Abgabenordnung). Nach dem einschlägigen IdW-Prüfstandard 255 musste EY diese Auflistung prüfen. Die Verteidigungslinie von EY ist nicht haltbar.

EY beruft sich darauf, man hätte WIRECARD vertrauen dürfen. Unsere Reaktion: Der Prüfer muss dem zu prüfenden Unternehmen mit angemessener Vorsicht und Distanz begegnen („Professional Skepticism“). Die Aufforderung zu gesunder professioneller Vorsicht spielt auch im eigenen „Audit Performance Handbook“ von EY, das uns vorliegt, eine große Rolle. Bei WIRECARD wurde diese professionelle Vorsicht leider überhaupt nicht eingehalten. Die Verteidigung von EY ist nicht haltbar.

EY beruft sich darauf, wesentliche Geschäftsvorfälle seien nicht in der WIRECARD AG abgewickelt worden, sondern in Tochtergesellschaften, unter anderem in Irland und Dubai. Deshalb habe EY diese Geschäftsvorfälle nicht prüfen können. Unsere Reaktion: Auch relevante Geschäftsvorfälle bei Tochtergesellschaften mussten von Rechts wegen geprüft werden und wurden tatsächlich geprüft („Full Scope Reporting“). Die Verteidigung von EY ist nicht haltbar.

Besonders originell finden wir das Verteidigungsvorbringen von EY, wonach es sich bei den Treuhandkonten von WIRECARD um einen normalen und geschäftsüblichen Vorfall gehandelt habe. Unsere Reaktion: Dieses Verteidigungsvorbringen ist evident falsch. Kein Unternehmen dieser Welt lässt angeblich endgültig verdientes eigenes Geld in der Größenordnung von 2 Mrd. EURO (!) unverzinst bei Dritten stehen. Auch behauptet EY selbst, in den Jahren 2015-2018 kumulierte Zahlungseingänge bei WIRECARD in Höhe von EUR 203,3 Mio. gesehen zu haben. Wenn das also wahr sein soll, dann musste doch umso dringlicher geprüft werden, worauf diese Zahlungseingänge beruhten, warum sie gerade in dieser Höhe anfielen und warum der angeblich 10 Mal so große weitere Betrag auf den Treuhandkonten nicht ausgezahlt wurde. So oder so: Diese Verteidigungslinie von EY ist nicht haltbar.

EY beruft sich weiter darauf, bei WIRECARD habe ein funktionierendes sog. „Internes Kontrollsystem“ (IKS) bestanden, dem EY hätte vertrauen dürfen. Unsere Reaktion darauf: Dieses Verteidigungsvorbringen von EY entspricht nicht der Wahrheit. Tatsächlich bestand ein funktionierendes IKS bei WIRECARD nicht, es kann von EY auch nicht detailliert geschildert werden. Der einschlägige IdW-Prüfstandard 340 wurde seitens EY nicht eingehalten, die hauseigene Prüfmatrix nicht genutzt. Die Verteidigungslinie von EY ist nicht haltbar.

    Warum beschreiten wir so energisch den Klageweg? Warum warten wir nicht auf ein Kapitalanleger-Musterverfahren oder auf weitere Erkenntnisse?

Unsere Kanzlei hat große Erfahrung mit Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem einschlägigen Gesetz (KapMuG). Von den ersten 10 Verfahren dieser Art, die es in Deutschland gab, stammten 7 von unserer Kanzlei. Wir haben eine Reihe solcher Verfahren zum erfolgreichen Abschluss für die Anleger gebracht. Eine der Sozietätspartnerinnen unserer Kanzlei, Frau Antje Radtke-Rieger, ist Mitautorin des maßgeblichen Standard-Kommentars von Prof. Vorwerk zum KapMuG.

Aber, gerade bei Zugrundelegung unserer umfangreichen eigenen Erfahrungen mit dem KapMuG, müssen wir sagen: Bei allen Vorzügen, die Verfahren nach dem KapMuG haben, bleiben zwei riesige Nachteile.

   Erstens: Verfahren nach dem KapMuG führen zu einer enormen Verzögerung des Rechtsstreits. Erfahrungsgemäß dauern Verfahren nach dem KapMuG mindestens 8 Jahre, eher 12 Jahre. Beispiel: In dem berühmten KapMuG-Verfahren zum Telekom-Börsengang ist der Musterkläger sogar bereits verstorben, bevor das Verfahren entschieden werden konnte.
   Zweitens: Selbst wenn das KapMuG abgeschlossen ist, haben die Anleger noch keinen vollstreckbaren Zahlungstitel. Denn Verfahren nach dem KapMuG führen nur zu inhaltlichen Feststellungen, nicht aber zu einem Zahlungsurteil. Im schlimmsten Falle schließen sich also an das KapMuG-Verfahren noch die eigentlichen Zahlungsprozesse an. Diese sind dann zwar inhaltlich sicher prognostizierbar – denn an den Feststellungen aus dem KapMuG-Verfahren ist nicht mehr zu rütteln -, aber es können weitere Jahre ins Land gehen, bevor die Anleger tatsächlich Geld erhalten.  

Warum ist das im vorliegenden Fall so wichtig? Wir haben den Eindruck, dass EY massive Umstrukturierungen vorantreibt. Das Ziel könnte sein, das deutsche EY- Geschäft in eine neue, europäische EY-Einheit zu überführen. Die deutsche EY-Gesellschaft wäre dann irgendwann eine „leere Hülle“, die man problemlos in die Insolvenz schicken kann. Dann würden die Gläubiger dieser deutschen Gesellschaft ins Leere greifen. Sicherlich lässt sich eine solche Umstrukturierung nicht „von jetzt auf gleich“ umsetzen. Aber: Dass eine solche Umstrukturierung eingeleitet worden ist, dafür spricht die Tatsache, dass der langjährige Chef von EY Deutschland, Herr Hubert Barth, eine neue Führungsfunktion in einer europäischen EY-Einheit übernimmt. Herr Barth ist mit seinen 52 Jahren für einen „Grüßaugust“-Job zu jung, und er hat erheblichen Einfluss innerhalb von EY. Daher nehmen wir diesen Wechsel sehr ernst. Wenn unsere Einschätzung aber zutrifft, dann folgt daraus: Wer erst in 10 oder 15 Jahren ein Zahlungsurteil gegen EY Deutschland in Händen hält, der kommt zu spät. Es ist ein massiver strategischer Fehler, jetzt auf ein KapMuG-Verfahren zu setzen. Wichtig ist im Gegenteil, alles in Bewegung zu setzen, damit wir innerhalb der nächsten 1-2 Jahre zu vollstreckbaren Zahlungsurteilen kommen. Auch wenn EY Einigungsgespräche führen sollte, werden nur diejenigen Anleger mit am Tisch sitzen, die ihre Ansprüche energisch rechtshängig gemacht haben.  

    Unsere juristische Grundlage: BGH, Urt. v. 12.03.2020 – VII ZR 236/19

Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung geklärt, dass ein Wirtschaftsprüfer dann gegenüber Investoren haftet, wenn sein Testat unrichtig ist und wenn er dabei „nachlässig“, „rücksichtslos“ und „angesichts der Bedeutung für Dritte gewissenlos“ gehandelt hat.

Wir sind der Auffassung, dass diese Voraussetzungen im Falle von WIRECARD und EY erfüllt sind und dass wir dies nachweisen können. Auf welche Fakten wir uns dabei stützen, haben wir oben erläutert.

   Stand unserer Verfahren

Eine echte Sammelklage wie in den USA („class action“) gibt es in Deutschland nicht. Daher müssen wir mit den limitierteren Mitteln arbeiten, die die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) uns an die Hand gibt.

Die ZPO kennt das Mittel der „subjektiven Klagehäufung“, § 59 ZPO. Subjektive Klagehäufung bedeutet, dass mehrere Kläger, die das gleiche Anliegen verfolgen, gemeinsam zu Gericht gehen können. Es handelt sich also sozusagen um Klägergruppen. Die Voraussetzungen hierfür liegen bei EY vor. Weil die gerichtlichen Kostenregelungen degressiv ausgestaltet sind, lassen sich mit diesem Vorgehen Kostenvorteile erzielen. Wir bilden daher laufend solche Gruppen. Diese Gruppen halten wir in übersichtlicher Größe und reichen regelmäßig weitere Klagen bei Gericht ein.  

Daneben reichen wir laufend auch Einzelklagen ein. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht. Dann muss der Kläger auf niemanden warten und kann sofort loslegen, wenn die Versicherung die Deckung zugesagt hat.

Derzeit sind für ca. 550 Kläger Klagen eingereicht, für weitere ca. 750 Kläger stehen Klagen unmittelbar vor der Einreichung. Für Oktober sind erste Verhandlungstermine angesetzt.  

    Unser „track record“ bei Großverfahren

Wir haben viel Erfahrung mit Großverfahren.

In den Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin („LBB-Fonds“ und „IBV-Fonds“) haben wir ca. 8.000 Anleger vertreten. Nachdem wir die ersten Verfahren zugunsten unserer Mandanten entscheiden konnten, hat das Land Berlin alle Anleger zu sehr guten Konditionen abgefunden. Wir haben damit die Ziele unserer Mandanten vollständig erreicht.

In den Medienfonds, die von Tochtergesellschaften der deutschen Landesbanken aufgelegt wurden, haben wir ca. 4.500 Anleger vertreten. Auch dort haben die Landesbanken die Anleger zu sehr guten Konditionen abgefunden, nachdem wir die ersten Verfahren zugunsten unserer Mandanten entscheiden konnten. Auch dort haben wir die Ziele unserer Mandanten verwirklichen können.

Zahlreiche weitere Verfahren aus dem Schiffsfonds-, Lebensversicherungs- und Anleihebereich lassen sich anführen, die hier nicht näher vertieft werden müssen. Kurz zusammengefasst: Unser Team besteht aus kampferprobten Frauen und Männer, die „keine Furcht vor Königsthronen“ haben und auch in Sachen WIRECARD/EY mit voller Entschlossenheit an der Arbeit sind.


   Wenn Sie Selbstzahler sind: Was kostet ein Verfahren?  

Eine flächenhafte Deckung durch Prozessfinanzierer steht nicht zur Verfügung. Die Modelle, die andere Marktteilnehmer vorschlagen, überzeugen uns nicht, weil sie entweder nur das KapMuG abdecken – das nach unserer Einschätzung zu spät greifen wird – oder weil sie das Risiko der Kosten des Gegners im Unterliegensfalle nicht sicher abdecken. Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn die Prozessfinanzierung nur über eine schwach kapitalisierte ausländische Kapitalgesellschaft ausgereicht wird, die im Unterliegensfalle schnell pleite gehen kann.

Inländische Prozessfinanzierer stehen im Einzelfall zur Verfügung, können aber nicht die Masse der Fälle abdecken.

Wer sich daher nicht auf eine Rechtsschutzversicherung stützen kann, kann nur als Selbstzahler klagen. Hierbei sind die Kosten für den eigenen Anwalt, für das Gericht und – im Unterliegensfalle – für den gegnerischen Anwalt zu berücksichtigen. Als Faustregel kann man sagen: Das Risiko beläuft sich auf 5-10 % des eingetretenen Schadens pro Instanz. Wir rechnen Ihnen das präzise Risiko gern aus, wenn Sie uns Ihre Kauf- und Verkaufsbelege zur Verfügung stellen.


   Welche Entscheidungen sind nun zu treffen?  

Sie haben vier Verhaltensoptionen:

   Nichts tun. Den WIRECARD-Schaden abschreiben und vergessen.
   Zuwarten, was die Zukunft bringt. Die materiellrechtliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre; sie läuft also erst im Jahre 2023 ab. Von daher scheint ein Zuwarten vertretbar, je nachdem wie Sie die weitere Entwicklung im Hause EY einschätzen.
   Sich für ein KapMuG-Verfahren registrieren lassen. Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings stellen Sie bei Ihrer Entscheidung bitte die oben dargestellte, extrem lange Dauer solcher Verfahren in Rechnung. In den nächsten 10 Jahren wird wohl so nichts zu Ihren Gunsten passieren. Ob Ihnen das ausreicht, hängt davon ab, wie Sie Ihre eigene Lebenserwartung und die weitere Entwicklung im Hause EY einschätzen.
   Sofern nicht bereits geschehen sich noch in diesem Sommer für eine Klage entscheiden. Wenn Sie dies tun, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

22.03.21 13:43
2

1738 Postings, 1520 Tage Guthrieaurin

Zu deiner Aussage:
Zu den Prozessführern: Schirpendales ist wohl nichts weiter zu sagen ausser dass ich massiv abraten würde. Der Youtube Anwalt ist auch nicht meines aber die haben zumindest eine Art PKF von daher wohl Geschmackssache.

Beachte bitte, dass egal für welchen Prozesskostenfinanzierer du dich entscheidest, so ein Kapitalanleger-Musterverfahren viele Jahre dauern kann (die Kanzlei Schirp + Partner geht von 8 bis 12 Jahren aus) und du nach einem erfolgreichen Ausgang dieses langjährigen Verfahrens noch selbst den Klageweg beschreiten musst.  Ob EY Deutschland jedoch noch für so viele Jahre existieren wird? Ich bezweifle dies!    

25.03.21 13:01

2 Postings, 1362 Tage Eisi9Litfin

Hat jemand verlässliche Angaben zu Litfin gefunden?
Die deutsche Homepage ist sehr oberflächlich. Zu den angegebenen bisherigen Finanzierungen, z. B. Google shopping, booking.com u. a. Werden keine konkreten Angaben gemacht, ich finde dazu auch nichts im Netz.
Eine englische Homepage finde ich nicht, lediglich eine Tschechische.
Mit diesen Infos möchte ich keinen Vertrag unterschreiben, auch wenn die Risiken gut abgesicherte erscheinen. Dachte ich seinerzeit bei einem DAX-Konzern auch.
Weiß jemand mehr über die bisherigen Aktivitäten von Litfin?  

25.03.21 17:10
1

2346 Postings, 5808 Tage butschiAm Ende werden die Anwälte verdienen

E&Y Deutchland platt sein oder ca. 90-250 Mio. zahlen. Das wird dann im wesentlichen an die Anwälte und Gerichtskosten und ggfs. an den Inso-Verwalter gehen. Die Aktionäre dürften davon ein paar Brosamen bekommen.

Zahlungsbereitschaft und Möglichkeit von E&Y steigt sicher deutlich, wenn man die Muttergesellschaft mit in Haftung nehmen kann. Das wäre dann der Jackpot. Für 10-15 Mrd. wird wohl auch dann zwar nicht reichen, da dann alle vorher das sinkendes Schiff verlassen, aber für 2-3 Mrd. wird gut sein. E&Y Mutter hat aber auch noch zwei Klagen in London an der Backe, die auch teuer werden können.

Wenn man die Mutter dranbekommt, wirds langsam interessant, wenn man nur die Deutsche E&Y in die Kandarre bekommt, wirds nicht viel außer den Gebühren für Gericht und Anwälte.

Bei E&Y Deutschland dürften die Partner/Angestellten aus Beratung und Prüfung sicher alle ein Auge auf den Prozess haben und wenn es schlecht aussieht sich einen guten Deal mit Ihrem Team bei einem der anderen BigThree holen oder auch einfach keinen Bock mehr haben sich für die Verfehlungen von 5-10 Leuten mit verhaften zu lassen ob finanziell oder mit der Reputation.

Am Ende wird E&Y D eine leere Hülle sein.
 

Seite: Zurück 1 | ... | 69 | 70 | 71 |
| 73 | 74 | 75 | ... | 98  Weiter  
   Antwort einfügen - nach oben