Ich bin für die Todesstrafe:

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neuester Beitrag: 05.02.22 18:29
eröffnet am: 14.01.04 12:20 von: WALDY Anzahl Beiträge: 319
neuester Beitrag: 05.02.22 18:29 von: Lionell Leser gesamt: 46553
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21.05.05 11:07
1

36845 Postings, 7759 Tage TaliskerYo,

Meinungsfreiheit ist was schönes. Aaaaber:
Ich bin auch der Meinung, dass man seine Meinung, gerade/auch bei einem solch gewichtigen Thema, auf ein festes Fundament stellen sollte. Daher auch mein Einwurf in #120. Wenn eine Meinung mit Blödsinn unterfüttert wird (so wie auch in diesem Fall mit der alten Mär von der abschreckenden Wirkung, s. den anderen Thread zum Thema), dann erlaube ich mir, sie anzuzweifeln. Wobei ich davon ausgehe, dass du
"Wer einmal es gemacht hat wird es immer wieder machen.
Und wenn er (der Täter) rauskommt gehts weiter."
nicht ernsthaft aufrecht erhalten willst.

Nebenbei: Ob ein Mord aus der Motivation "Kick", Habgier, sonstwas geschieht - mir egal. Im Gegentum: wenn eine krankhafte Disposition zu Grunde liegt, sollte das berücksichtigt werden. Und auf dem Stand ist glücklicherweise unser Rechtssystem.

Gruß
Talisker  

21.05.05 11:18

7336 Postings, 8013 Tage 54reabfreiheit ist nicht risikolos zu haben.

man wird verbrechen nie ausschließen können. das leben ist nun mal risikoreich und diese sind nur begrenzt eindämmbar.

von gutachten, die prognosen über das zukünftige verhalten abgeben, halte ich überhaupt nichts. eine bestimmte tat unter bestimmten voraussetzungen beding ein bestimmtes strafmass. wiederholungsfälle sollten, nach definierten regeln, zum wegsperren für immer führen. der rest bleibt ein gesellschaftliches risiko, das man, will man die freiheit, akzeptieren muss.

die todesstrafe lehne ich u.a. aus nachfolgendem grund ab. ich will nicht, dass sich die gesellschaft verbeamtete mörder hält.


 baer45: DAX



 

21.05.05 11:25

12570 Postings, 7675 Tage EichiWer für die Todesstrafe ist,

ist ein Mörder, ganz einfach!

In unserer Welt, aufgeteilt zwischen "das Gute und das Böse", kann auch das Gute zum Mörder werden oder sogar die Vollkommenheit.

z. B. kann man das an der Zahl 18 oder 80 erkennen. Die 8 vertritt das Töten, die 1 das Gute und die 0 die Vollkommenheit. Gezeigt wird hier die 8 in der 1 und die 0 in der 8.

Im Prinzip ist es deshalb egal, ob Todesstrafe oder nicht!

Das Vollpositivum ist gegen die Todesstrafe, vgl. die christliche Lehre vom 5. Gebot "du sollst nicht töten".

Trotzdem vernichtet der Erzengel Michael (als Töter mit dem Flammenschwert) mit seinen Heerscharen laufend den Satan und seine Dämonen, wenn auch erfolglos.

Ferner sollte der Erleuchtete das Karma nicht vergessen!  

21.05.05 11:26

36845 Postings, 7759 Tage TaliskerMir reicht bereits

das Risiko des Fehlurteils. Ne Freiheitsstrafe kann man abbrechen, den Tod nicht.  

21.05.05 11:50

14308 Postings, 8080 Tage WALDYFehlurteil?


.......ein Fehlurteil ist es ,Menschen die

---( nachweislich zu 100% )----

solche Taten begangen haben ,
das recht zu zugestehen , was sie anderen genommen haben.

  -das recht auf leben-

MfG
  Waldy

 

11.07.05 20:08
1

1320 Postings, 7362 Tage HausmeisterKrauseSo geht es weiter,

mit solchen Individuen denen leider nicht alle Rechte wie auch das des Weiterlebens abgesprochen wurden:
Inland
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof

Jakobs Mörder klagt gegen Menschenrechtsverletzung

Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hat bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingereicht. Eine Sprecherin des Straßburger Gerichts bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Tagesspiegel". Grund für die Klage sei die Folterandrohung, der Magnus G. nach seiner Festnahme ausgesetzt war.

Nach dem Verschwinden des elfjährigen Jakobs im Jahr 2002 hatte der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner dem Verhafteten G. im Verhör mit Schmerzen drohen lassen. Er hoffte, auf diesem Weg das Versteck des entführten Kindes zu erfahren. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt aber schon tot. Daschners Vorgehen löste eine bundesweite Diskussion um die Zulässigkeit von Folter aus.

"Massive Verletzung der Menschenrechte"  
In der Begründung des Anwalt heißt es nach den Informationen des "Tagesspiegel", bei dem Vorgang handele es sich "um die massivste in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung des Menschenrechts und des Folterverbots". Die Verurteilung G.'s zu lebenslanger Haft basiere im Kern auf dem "durch Gewaltanwendungen erpressten Geständnis." Der Anwalt hofft der Zeitung zufolge, dass das Verfahren gegen G. wieder aufgenommen werden und das Strafmaß in einem neuen Urteil geringer ausfallen könnte. Es steht noch nicht fest, ob der Menschengerichtshof die Klage annehmen wird. Die Prüfung dauert einige Monate.

Stand: 11.07.2005 18:07 Uhr
 
Angehängte Grafik:
v3888.gif
v3888.gif

11.07.05 20:13

14308 Postings, 8080 Tage WALDYWar er der Möder ?



Ja?

Gut.....wenn schon (leider)nicht die Rübe
ab....dann Schlüssel wegwerfen.


Ps.

......durch seine Aussage die
Leiche des Jungen ausfindig machen. Den bisherigen Ermittlungen zufolge
starb Jakob von Metzler einen grausamen Tod:

er wurde erst geknebelt, dann
erstickt.

Anschließend wickelte ihn sein Mörder in ein Bettlaken und ließ die
Leiche in einem Waldsee bei Frankfurt verschwinden.

-----------

siehe auch Posting Nr.:1 & 130  

11.07.05 20:38

1623 Postings, 7232 Tage KrautIch sage nur weg mit Ihnen !

Früher gab es schöne Lager in denen Mörder, Verbrecher, Kinderschänder usw. eingesperrt wurden!!!  

11.07.05 20:46

6836 Postings, 9013 Tage EgozentrikerWie sinnvoll die Todesstrafe ist,...

...sieht man in den USA.
In den Staaten, in denen sie praktiziert wird ist dank der Abschreckung die Rate an Gewaltverbrechen fast bei Null und die Gefängnisse stehen leer.
Ist ja auch klar. Als Gewaltverbrecher macht man sich vor der Tat selbstverständlich eingehend Gedanken darüber, welches Strafmaß einen evtl. erwartet.  

11.07.05 20:48

4420 Postings, 8792 Tage Spitfire33Bin dagegen. Der Grund ist hier bekannt. o. T.

16.09.05 09:51

14308 Postings, 8080 Tage WALDY.

MORDPROZESS

Das langsame Sterben der kleinen Jessica

Von Friederike Freiburg

Es war ein qualvoller Tod für die kleine Jessica: Ein Rechtsmediziner hat vor dem Hamburger Landgericht die letzten Lebensjahre des verhungerten Mädchens rekonstruiert. Fotos vom ausgezehrten Leichnam zeigten die ganze Monstrosität des Falls. Die Eltern sahen weg.

< script type=text/javascript><!--OAS_RICH('Middle2'); // -->< /script><!-- www.spiegel.de/panorama/artikel@Middle2 -->Hamburg - Buchstäblich nur noch Haut und Knochen - die Fotos des Leichnams der verhungerten Jessica sind schockierend. Jedem, der heute im Gerichtssaal des Hamburger Landgerichts sitzt, ist wohl klar, dass das sieben Jahre alte Kind bei seinem Tod nicht einmal zehn Kilogramm wog. Trotz dieses Wissens erschrecken die Fotos. Vielen Betrachtern fallen zu den Bildern nur Vergleiche aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte ein. Die Wörter "Auschwitz", "Konzentrationslager" und "Warschauer Ghetto" fallen.

Zu sehen ist der völlig abgemagerte und ausgetrocknete Körper der kleinen Jessica aus Hamburg. Die Knochen stehen hervor, darüber spannt sich wächserne Haut. An den Seiten des Kopfes fehlen Haare - offenbar ausgerissen. Vor ihrem Tod hat Jessica jahrelange Qualen durchlitten, sagt heute im Prozess gegen die Eltern des Kindes der Rechtsmediziner Michael Tsokos, der die Obduktion des Leichnams durchgeführt hat.

Kurz bevor das Mädchen am 1. März an seinem eigenen Erbrochenen erstickte, habe es unter starken Schmerzen gelitten, sagt Tsokos. Eine Niere des Kindes war eitrig entzündet. Im Dickdarm fanden die Pathologen verhärtete Kotballen, 870 Gramm insgesamt - eine Folge fehlender Flüssigkeitszufuhr. Am After hatte der Kotpfropf einen Durchmesser von knapp fünf Zentimetern. Der Pfropf muss massive stechende Schmerzen verursacht haben. Bis kurz vor ihrem Tod war Jessica nach Angaben des Arztes bei vollem Bewusstsein. Schmerz- oder Schlafmittel bekam sie laut Obduktionsbericht nicht.

Jessica wog bei ihrem Tod 8,7 Kilogramm

Das Kind wurde der Aussage des Rechtsmediziners zufolge über mehrere Jahre massiv unterernährt. Der tote Körper wog zwar insgesamt 9,6 Kilogramm, davon haben die Ärzte jedoch das Gewicht der Kotsteine abgezogen. Bei seinem Tod betrug das reale Gewicht des Mädchens also nur noch 8,7 Kilo. Normal sind für siebenjährige Mädchen 17 bis 30 Kilogramm. Die Größe (1,05 Meter) lag ebenfalls unter der Norm in ihrer Altersklasse (1,14 bis 1,33 Meter). Das zu erwartende Gewicht bei Jessicas Körpergröße liegt bei 17 Kilogramm. Das Skelett sei auf dem Entwicklungsstand einer Dreijährigen stehen geblieben, berichtet Tsokos. Seinem Gutachten zufolge lebte das Kind seit langer Zeit im Dunkeln und konnte schon seit mehreren Monaten nicht mehr gehen, "allenfalls kriechen oder robben". Einen vergleichbaren Fall gebe es seines Wissens nach nicht, sagt der Mediziner.

Die letzten Mahlzeiten, die Jessica zu sich nahm, wurden ihr zum Verhängnis. Wegen des Darmverschlusses konnte der ausgezehrte Körper des Kindes die Nahrung nicht bei sich behalten. "Die Nahrung kam nicht weiter, dann kommt es zum Brechreiz", erklärt der Sachverständige. Jessica atmete das Erbrochene ein und erstickte daran. In ihrer Lunge fanden die Ärzte Spuren von Hühnerfrikassee mit Reis und von Schokoladenpudding.

Wegschauen und schweigen

Die Details sind furchtbar. Doch Jessicas Eltern machen den Eindruck, als ginge sie das Ganze nichts an. Mutter Marlies S. kauert mit dem Rücken zum Publikumsraum auf ihrer Bank, das Gesicht in den Händen verborgen, stundenlang. Sie blickt nicht auf, bleibt regungslos. Vater Burkhard M. sitzt schräg hinter ihr, starrt auf den Holztisch vor sich. Nur selten hebt er den Blick und senkt ihn sofort wieder.

Erst als der Sachverständige Horst Lieder von den Einzelheiten eines unter Strom stehenden Kabels im Kinderzimmer berichtet, schaut Burkhard M. länger als einen Augenblick zum Richtertisch. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine tödliche Stromfalle am Lichtschalter des Zimmers angebracht zu haben. Direkt unter dem Schalter lugte ein 16,5 Zentimeter langer unisolierter Draht aus der Wand, mit der vollen Netzspannung von 228 Volt. Der Draht habe nicht zu der normalen Anlage gehört, sondern sei dort zusätzlich angebracht worden. "Das ist lebensgefährlich, und dann ist es auch noch dunkel in dem Zimmer", sagt Lieder. Die Fenster des Kinderzimmers waren mit Folie abgeklebt. Der Draht habe nur eine Gefährdung dargestellt, einen anderen Zweck habe er nicht. Zu den Vorwürfen der Anklage schweigt M.

Fotos von Jessica gibt es fast ausschließlich nur bis zu ihrem zweiten Lebensjahr, und zu diesem Zeitpunkt macht das Kind einen durchaus normal ernährten Eindruck. Danach bricht die Dokumentation ihres Lebens abrupt ab. Aber warum? Darauf haben die Ermittler auch nach den bisherigen Zeugenaussagen keine Antwort.

Unter Jessicas Bett entdeckten die Polizisten bei der Durchsuchung der Wohnung ein paar Bälle. Daneben gab es kein Spielzeug in der Wohnung. Nur zwei Teddybären saßen auf einem Sofa, aber die waren nach Angaben des zuständigen Kripo-Beamten "nur Deko-Material". Im Wohnzimmer von Marlies S. und Burkhard M. fand die Polizei einen Luftballon mit der Aufschrift: "Ein Herz für Kinder".


< script type=text/javascript><!--OAS_RICH('Bottom'); // -->< /script>


......................für die ist sogar die Todesstrafe zu mild

 

13.12.05 09:40

16375 Postings, 7192 Tage quantas Es gibt viel Gründe dafür und dagegen


Man muss die Opfer und die Hinterblieben
auch in Betracht ziehen und trotzdem auch die
Todesstrafe bringt nichts zurück.

quantas  

13.12.05 09:45

6198 Postings, 7795 Tage Palmengelzurückbringen wird sie nichts,

aber sobald ein angehender Täter Skrupel vor seiner
noch nicht begangenen Tat bekommt, aufgrund der Konsequenzen
die ihm drohen, dann finde ich, hat die die Todesstrafe
als Abschreckung funktioniert.
Natürlich wird man dies schlecht in Zahlen messen können, vorstellbar
ist dies für mich aber schon.

 

Palme....

 

13.12.05 09:49

14308 Postings, 8080 Tage WALDYPosting:

121

&

130


MfG
  Waldy

 

13.12.05 09:52

16375 Postings, 7192 Tage quantasTookie Williams ist hingerichtet worden

"Tookie" Williams ist hingerichtet worden

Alle Hoffnung war vergeblich: Um kurz nach 9 Uhr ist der wegen mehrfachen Mordes verurteilte Stanley "Tookie" Williams mit einer Giftinjektion getötet worden. Zahlreiche Prominente hatten bis zuletzt um das Leben des Mannes gekämpft, der sich im Gefängnis vom Straßengangster zum Friedensstifter wandelte.

San Francisco - Um 9.38 Uhr hiesiger Zeit gab eine Gefängnis-Sprecherin den Tod von Williams bekannt. Es ist die zwölfte Hinrichtung in kalifornien nach Wiederaufnahme der Todesstrafe.

Kurz vor der Exekution war der 51-Jährige in eine Beobachtungszelle im Gefängnis von San Quentin verlegt worden. Eine Gefängnissprecherin beschrieb ihn als "kooperativ und ruhig". Dann setzte der Henker in der Hinrichtungszelle die Kanülen an.

Die Todeskammer von San Quentin: Um kurz nach 9 Uhr (MEZ) legte der Henker die Kanülen
APDie Todeskammer von San Quentin: Um kurz nach 9 Uhr (MEZ) legte der Henker die Kanülen
Die ganze Nacht über hatte es vor dem Gefängnis San Quentin bei San Francisco Mahnwachen gegeben. "Beendet die rassistische Todesstrafe" und "Tookie, wir lieben dich" hatten die mehr als 1000 Demonstranten auf ihre Schilder geschrieben. Bis zur letzten Minute hatten sie gehofft, dass ein Bundesgericht oder der Gouverneur von Kalifornien, Arnold Schwarzenegger, dem Todeskandidaten Pardon gewähren würden. Doch eine Minute nach Mitternacht (Ortszeit) war alles zu spät: Dem Verurteilten, der bereits seit 23 Jahren im Gefängnis saß, wurde ein tödlicher Giftcocktail injiziert. Wenige Minuten später war einer der bekanntesten Gefangenen in den USA tot.

Der Hinrichtung war ein tagelanges juristisches Tauziehen vorausgegangen. Gestern Nachmittag hatte Schwarzenegger nach eine 96-stündigen Bedenkzeit ein Gnadengesuch abgelehnt. Schwarzenegger bekräftigte sein Nein wenige Stunden später, nachdem Williams Anwälte eine zweite Petition vorlegt hatten. Als Grund führte der Gouverneur unter anderem an, dass sich Williams nicht für die vier Morde entschuldigt habe, die 1981 zu seiner Verurteilung geführt hatten. Knapp fünf Stunden vor der geplanten Hinrichtung nahm dann der Supreme Court Williams und seinen Unterstützern wohl die letzte Hoffnung. Ohne Begründung lehnten die Obersten Richter der USA einen Aufschub der Exekution des verurteilten vierfachen Mörders ab.

Im Februar und März 1979 soll "Tookie" bei Raubüberfällen im Süden Los Angeles den Ladenbesitzer Albert Owens und drei Mitglieder einer Einwandererfamilie aus Taiwan, die ein Motel betrieben, getötet haben. Im Gespräch mit der Menschenrechtsaktivistin und Ex-Frau des Rolling-Stones-Sängers, Bianca Jagger, erklärte er noch vor drei Wochen in San Quentin: "Ich bin unschuldig. Ich habe die Verbrechen, für die ich zum Tod verurteilt wurde, nicht begangen. Ich kann nicht Reue zeigen und für ein Verbrechen um Vergebung bitten, das ich nicht begangen habe, auch wenn ich mit meiner Weigerung mein Leben aufs Spiel setze. Ich kann nicht lügen, um zu leben." Komplizen hätten ihn fälschlicherweise beschuldigt, beteuerte Williams immer wieder.

Der Mitgründer der berüchtigten Crips-Gang in Los Angeles hatte sich während der Haft rigoros von seiner gewaltgeprägten Vergangenheit gelöst und zahlreiche Bücher geschrieben, in denen er versuchte, Jugendliche vor einem Abgleiten in die Bandenkriminalität zu warnen. In Werken wie "Life in Prison" (Ein Leben im Gefängnis, 1998) beschrieb er eindringlich und dezidiert den Knastalltag, erzählte von Enge, eruptiver Gewalt unter den Insassen, von Isolationshaft und Wahnsinn. Im vergangenen Jahr erschien seine Biographie unter dem Titel "Rettung - vom Original-Gangster zum Nobelpreis-Nominierten". Für seine Arbeit als Autor war Williams insgesamt zehn Mal für den Friedens- und den Literaturnobelpreis vorgeschlagen worden.

Der Fall Williams hat in den USA eine leidenschaftliche Debatte über die Todesstrafe angefacht. Zahlreiche Prominente setzten sich für die Begnadigung des 51-Jährigen ein, darunter Bischof Desmond Tutu und Winnie Mandela, die Schauspieler Jamie Foxx, Dannie Glover, Anjelica Houston, Tim Robbins und der Pastor Jesse Jackson. 50.000 Menschen hatten eine Petition unterzeichnet. Vergeblich.

 

11.01.06 17:28

14308 Postings, 8080 Tage WALDY*

11. Januar 2006

Höchststrafe für Aylas Mörder

Wegen der Vergewaltigung und Ermordung der sechsjährigen Ayla hat das Landgericht in Zwickau den 37-jährigen Mario L. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

Das Gericht folgte weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, verhängte aber nicht die geforderte Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung hatte sich ebenfalls für lebenslange Haft ausgesprochen.

Der bereits vorbestrafte Angeklagte wurde des Mordes in Tateinheit mit schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger und Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig gesprochen.

Mario L. aus Reinsdorf bei Zwickau hatte gestanden, das Mädchen am 17. Mai vergangenen Jahres auf dem Weg zur Schule entführt, sexuell misshandelt und getötet zu haben. Ein Gutachter hatte ihn als voll schuldfähig eingestuft.

<!--nachrichtentext ende --><!--bild mit bildteaser anfang-->
Ayla (Foto: privat) - Höchststrafe für Aylas Mörder
Klicken für Großansicht
Ayla (Foto: privat)
<!--bild mit bildteaser ende --><!--nachrichtentext anfang -->

Täter bereits wegen Missbrauchs verurteilt

Der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann wies darauf hin, dass die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht vorlägen. Diese dürfe nur angeordnet werden, wenn der Täter in der "Vergangenheit mehrere Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat." Diese dürften nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Das ist bei Mario L. aber der Fall.

Noch zu DDR-Zeiten in den 80er Jahren hatte der Mann eine Rentnerin ermordet. 1997 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs an seinem Neffen und seiner Nichte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt.

<!--nachrichtentext ende --><!--nachrichtentext anfang -->

Kehle durchgeschnitten

Der sechsjährigen Ayla hatte Mario L., selbst Vater eines Kindes, am 17. Mai 2005 um 07.45 Uhr in einer Hofeinfahrt aufgelauert. Den Kofferraumdeckel seines Autos hatte er bereits geöffnet. Er packte das Mädchen und stieß es in den Kofferraum. In einem Wald vergewaltigte er das Kind.

Ayla lief weg, wie der Angeklagte berichtet hatte. Er habe sie eingeholt und gewürgt. Laut Anklage ließ er das Kind regungslos am Boden liegen, holte aus seinem Auto ein Multifunktions-Werkzeug und schnitt Ayla die Kehle durch.

(N24.de, Netzeitung)

<!--nachrichtentext ende -->

 

 

 

 

 

 

 

 

Und eines Tages wird er rauskommen....................das ist sicher.


 

11.01.06 17:31
1

3379 Postings, 7206 Tage B GhostVon den letzten 1000 Hinrichtungen in den USA

seit Wiedereinführung der Todesstrafe, sind

NACHWEISLICH (im Nachhinein bewiesen DNA-Test und Geständnisse etc..)

über 100
UNSCHULDIGE dabei gewesen.


WALDY möchtest du auch ein Paar Worte an die Hinterbleibenen der unschuldig hingerichteten widmen?


Gruß

Brad  

11.01.06 17:36

14308 Postings, 8080 Tage WALDYBrad

Bitte Posting:

1

&

141 nochmal ganz langsam lesen.

Und dann posting 130.


MfG
  Waldy  

11.01.06 17:37

3379 Postings, 7206 Tage B GhostOK Waldy: Du bekommst Bewährung

Bei weiterhin guter Führung sogar ein

:-)  

17.01.06 12:20

14308 Postings, 8080 Tage WALDY*

17.01.2006   10:58 Uhr

Foto: ddp

 

Urteil

Unbegrenzte Haft für Mörder des kleinen Peter

Der Fall hatte eine Debatte über die Sicherungsverwahrung jugendlicher Straftäter ausgelöst: Nach seiner Haftentlassung hatte der Sexualmörder Martin Prinz erneut einen Jungen getötet. Das Münchner Schwurgericht hat den 29-Jährigen nun zu lebenslanger Haft verurteilt, außerdem anschließender Sicherungsverwahrung und die unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
bilu

 

Elf Monate nach dem Sexualmord an dem neunjährigen Peter ist der angeklagte Wiederholungstäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Münchner Schwurgericht ordnete am Dienstag zudem die Unterbringung des 29-Jährigen in der Psychiatrie sowie Sicherungsverwahrung an.

Der Angeklagte hatte gestanden, den neunjährigen Peter am 17. Februar 2005 auf seinem Heimweg von der Lernförderschule abgepasst, sexuell missbraucht und anschließend getötet zu haben. Außerdem gab er zu, sich auch an der Leiche des Jungen vergangen zu haben.

Um den 29-Jährigen möglichst für immer aus dem Verkehr zu ziehen, hatte die Staatsanwaltschaft einen außergewöhnlichen Antrag gestellt: Staatsanwalt Martin Kronester plädierte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe, Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung. Neben der Haft wird gewöhnlich entweder Psychiatrie oder Sicherungsverwahrung verlangt. „Das ist etwas sehr Seltenes, weil kaum bei einem Täter eine Konstellation wie bei dem Angeklagten vorliegt, die beide Maßregeln nötig macht“, erläuterte Kronester sein Plädoyer. Ohne Unterbringung bestehe die Gefahr, dass der 29-Jährige auf Grund seiner „massiven pädophilen sexual-sadistischen Störung“ wieder Sexualtaten begehe. Die Sicherungsverwahrung wiederum sei nötig, weil von ihm auch andere Straftaten zu erwarten seien.

Die Verteidigung hatte sich wegen einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe ausgesprochen. Anwältin Garina Hamel hielt zudem eine Unterbringung in der Psychiatrie für ausreichend. Eine Sicherungsverwahrung sei nicht zusätzlich nötig.

Diskussion über Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen

Der Fall Peter hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte nicht zum ersten Mal getötet hat: Der 29 Jahre alte Mann war bereits neuneinhalb Jahre in Haft, weil er als Heranwachsender einen Jungen umgebracht und einen anderen sexuell missbraucht hatte. Trotz Warnungen vor seiner Gefährlichkeit kam er auf freien Fuß.

Knapp zehn Monate nach seiner Haftentlassung tötete er erneut. Den Vater seines Opfers hatte er im Gefängnis kennen gelernt und sich nach seiner Haftentlassung mit der Familie angefreundet.

Der Fall hatte eine Debatte über schärfere Gesetze ausgelöst, insbesondere über die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch für nach Jugendstrafrecht verurteilte Täter.

 


 

Macht euch blos nix vor.

Und eines Tages wird er rauskommen....................das ist sicher.

 

 

 

Ps.

Bevor jemand hier jetzt was schreibt

bitte Posting:

1

&

141&145 nochmal ganz langsam lesen.

Und dann Posting 130.


MfG
  Waldy

 

17.01.06 12:26
1

45711 Postings, 7837 Tage joker6776-Jähriger in Kalifornien hingerichtet


Clarence Ray Allen war nur einen Tag und eine Minute lang 76 Jahre alt. Dann starb der blinde, herzkranke Mann in einem kalifornischen Gefängnis durch die Giftspritze. Alle Gnadengesuche des wegen Mordes verurteilten Rollstuhlfahrers waren gescheitert.

San Francisco - Eine Sprecherin des Gefängnisses San Quentin verkündete den Tod von Clarence Ray Allen um 0.38 Uhr. Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hatte das letzte Gnadengesuch für den Todeskandidaten und vierfachen Mörder Allen abgelehnt, teilte eine Sprecherin des kalifornischen Generalstaatsanwaltes Bill Lockyer gestern Abend mit. Der herzkranke, blinde und im Rollstuhl sitzende Verurteilte wurde eine Minute nach dem Ende seines Geburtstages um kurz nach Mitternacht Ortszeit mit der Giftspritze hingerichtet.

Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger hatte ein Gnadengesuch bereits am Freitag abgelehnt und dies damit begründet, dass Allen ein Verbrecher der "gefährlichsten Sorte" sei. Mitte Dezember hatte der aus Österreich stammende Schwarzenegger auch ein Gnadengesuch des zum Tode verurteilten ehemaligen Bandenchefs Stanley "Tookie" Williams abgelehnt. Er setzte sich damit über zahlreiche Gnadenaufrufe aus aller Welt hinweg.

Allen war vor knapp drei Jahrzehnten für schuldig befunden worden, im Gefängnis einen dreifachen Mord organisiert zu haben. Allens Anwälte hatten Schwarzenegger gebeten, ihren Klienten im Gefängnis sterben zu lassen. Sie betonten, der zuckerkranke Gefangene sei extrem geschwächt, seit er im September einen fast tödlichen Herzschlag erlitten hatte. Einen blinden, alten und verkrüppelten Mann in die Hinrichtungskammer zu rollen, käme einem "bizarren Spektakel gleich, welches das Gewissen erschüttern und die elementaren Regeln menschlichen Anstands beleidigen würde", so die Juristen.

Nach Ansicht der Strafverteidiger stellte Allen für niemanden mehr eine Gefahr dar. Der Generalstaatsanwalt hatte hingegen erklärt, gerade Allens Verbrechen zeigten, dass er selbst im Gefängnis noch eine Bedrohung bedeute.

Der Delinquent war einst Geschäftsmann, bevor er zum Chef einer Diebesbande in San Joaquin Valley "aufstieg". 1977 verurteilte ihn ein Gericht zu lebenslanger Haft, weil er drei Jahre zuvor einen Killer beauftragt hatte, die Freundin seines Sohnes zu töten. Die Frau starb.

Während er seine Haftstrafe verbüßte, ordnete Allen im Jahre 1980 acht weitere Morde an - unter anderem an Zeugen der Anklage aus dem ersten Verfahren. Der damalige Auftragsmörder, Billy Ray Hamilton, tötete drei der anvisierten Opfer und sitzt heute ebenfalls in der Todeszelle.



Der Terminator ohne Gnade;-)  

17.01.06 12:37

14308 Postings, 8080 Tage WALDYJa Ja Joker67

Die armen armen Mörder!


Ps.

   18. Ps. 11122 Postings, 1173 Tage WALDY  08.01.06 13:47 zum nächsten Beitrag springenzum vorherigen Beitrag springen




Nach der Pause an Weihnachten sind in den Vereinigten Staaten wieder ab dem 17. Januar 2006 Exekutionen angesetzt. Auch Clarence Ray Allen soll dann im Staat Kalifornien hingerichtet werden. Er ist 75 Jahre alt. Allen ist kein unschuldiger Mann und er wurde für ein besonders grauenhaftes Verbrechen schuldig gesprochen.

 

 

Ps.

   130. Fehlurteil? 10987 Postings, 1164 Tage WALDY  21.05.05 11:50 zum nächsten Beitrag springenzum vorherigen Beitrag springen


.......ein Fehlurteil ist es ,Menschen die

---( nachweislich zu 100% )----

solche Taten begangen haben ,
das recht zu zugestehen , was sie anderen genommen haben.

  -das recht auf leben-

MfG
  Waldy

 

12.03.07 19:28

14308 Postings, 8080 Tage WALDYThe Circele

08.03.07, 11:37  | 

Magnus Gäfgen

Keine Prozesskostenhilfe für Kindermörder

Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen erhält keine Prozesskostenhilfe für einen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen.Kindesmörder Magnus GäfgenDas Oberlandesgericht Frankfurt hat Gäfgens Antrag als unbegründet abgewiesen, wie ein Justizsprecher am Donnerstag sagte und damit Medienberichte bestätigte. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler verlangt vom Land Hessen mehr als 10 000 Euro Schmerzensgeld, weil er während seiner Vernehmung im Herbst 2002 von Polizeibeamten mit Gewalt bedroht worden war. Gäfgen hatte erst angesichts der vom Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten Drohung das Leichenversteck verraten. Das OLG gestand Gäfgen zu, dass damit seine Rechte erheblich verletzt worden seien. Einen daraus resultierenden Anspruch auf Schmerzensgeld vermochten die Richter aber nicht zu erkennen, da das Unrecht bereits mit dem Schuldspruch gegen Daschner in einem gesonderten Strafprozess ausreichend ausgeglichen sei.

Keine Rechtsbeschwerde zugelassen

Wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Klage sei keine Prozesskostenhilfe zu gewähren. Das Gericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen (Az.: 1 W 47/06).

Der Senat hielt auch weitere Ansprüche des inhaftierten Juristen für nicht stichhaltig. So hatte Gäfgen über Blasen geklagt, die ihm Plastikschuhe bereitet hätten, mit denen er zum Tatort geführt worden war. Die Richter glaubten ihm auch nicht, dass er wegen der polizeilichen Folterdrohungen an einem Trauma leide. Dies sei eher aus dem eigenen kriminellen Handeln zu erklären. im/dpa        

05.03.08 11:23

26159 Postings, 7588 Tage AbsoluterNeulingBVG: Gäfgen bekommt evtl. doch Prozesskostenhilfe

Verfassungsgericht gibt Kindsmörder Gäfgen Recht

Der Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, bekommt voraussichtlich Prozesskostenhilfe für ein Schmerzensgeldverfahren gegen das Land Hessen. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
(...)
Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit verletze. Es würde dem Rechtsschutz widersprechen, "wenn schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen bereits im Prozesskostenhilfeverfahren abschließend entschieden würden", erklärten die Richter.

Mit der Ablehnung der Hilfe hätten die Gerichte dem Kläger den Zugang zu einer Klärung der Rechtsfrage verwehrt. Die Karlsruher Richter betonten aber, dass mit ihrem Beschluss keine Entscheidung über den Anspruch Entschädigung getroffen worden sei. (AZ: 1 BvR 1807/07)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,539481,00.html
-----------
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.



Casse-toi, pauv'con!

05.03.08 12:19

11942 Postings, 6526 Tage rightwingich bin dagegen

... die todesstrafe hat sich nicht nur nicht bewährt, ihre blosse existenz untergräbt unseren anspruch, die menschenrechte zu achten, bzw. macht diesen unglaubwürdig. allerdings beschreibt diese haltung nur meine meinung zum institutionell richtigen, gefassten recht ... das naturrecht ist etwas ganz anderes - ich selbst würde jederzeit einen mörder eines familienmitgliedes entschlossen abknipsen ... mit 1 bauchschuss und eine halbe stunde später einem kopfschuss. dass ich dafür wegen selbstjustiz belangt würde, würde ich akzeptieren.  

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