Soldat lehnte Corona-Impfung ab
Bisweilen waren aktive Soldaten auf Grundlage einer allgemeinen Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021 dazu verpflichtet worden, die Impfung gegen COVID-19 zu dulden. Dem ist der betroffene Soldat jedoch nicht nachgekommen. Jetzt hatte das Truppengericht zu entscheiden.
Hintergrund ist die besondere soldatische Dienstpflicht zur Gesunderhaltung aus dem Soldatengesetz, hinter der die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte als Gut mit Verfassungsrang steht.
Die Rechtsauffassung des Richters
Eine gänzlich andere Rechtsauffassung, als das Bundesministerium der Verteidigung, vertritt der Vorsitzende Richter der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd (Erfurt) Dr. Pfeiffer in seinem jüngsten Beschluss. Als Einzelrichter des Wehrdienstgerichts, setzt er die Vollstreckung einer gegen einen Mannschaftssoldaten verhängten Disziplinarbuße vorläufig aus. Der Soldat hatte die Disziplinarmaßnahme wegen Verweigerung des Befehls seiner Kompaniechefin, die COVID-19-Impfung zu dulden, erhalten.
Er gibt an: Es bestünden berechtigte Zweifel, ob der Befehl zur Duldung der COVID-19-Impfung überhaupt verbindlich sei. Eine Befolgung des Befehls sei „wegen möglicher erheblicher Gesundheitsgefahren für den Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar“. Die Gesundheit des Soldaten sei ein hohes Gut.
Der Soldat als Staatsbürger in Uniform und somit auch Grundrechtsträger, müsse sich mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten „grundsätzlich nicht in ein ‚Experimentierfeld‘ mit für ihn nicht kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden“.
Der Richter thematisiert damit, die noch immer nicht auszuschließende Möglichkeit von Impfschäden nach einer Covid-19-Impfung. Vor diesem Hintergrund ist den Soldaten eine verpflichtende Impfung nicht zumutbar.
https://www.mingers.law/...nt-impfpflicht-fuer-bundeswehrsoldaten-ab/