Gerichtsurteil bringt Deutschland und Frankreich in Bedrängnis
Der Europäische Gerichtshof hat im Streit um die Auslegung des Euro-Stabilitätspakts der EU-Kommission Recht gegeben. Die Luxemburger Richter hoben einen Beschluss der EU-Finanzminister vom letzten November auf, der die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt und damit die Sanktionen aufgeschoben hatte. (ap) Die Luxemburger Richter mussten prüfen, ob die EU-Finanzminister bei der Aussetzung der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich gemäss den Vorgaben des Stabilitätspaktes handelten. Die EU-Kommission sah dies nicht gegeben und verklagte den Rat deshalb im Januar vor dem Gerichtshof in Luxemburg.
Die EU-Kommission hatte die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich wegen der anhaltend hohen Neuverschuldung beider Länder verschärfen wollen. Die Finanzminister lehnten dies mehrheitlich ab und verabschiedeten eine Erklärung, die im Widerspruch zur EU-Kommission stand. Die Niederlande, Österreich, Finnland und Spanien standen auf der Seite der EU-Kommission und lehnten die Ratserklärung ab.
Minister müssen neuen Beschluss fällen Darin verpflichten sich Berlin und Paris, ihr Defizit 2005 wieder unter 3% des Bruttoinlandprodukts zu bringen. Die Verfahren gegen beide Länder wurden ausgesetzt. Das bedeutete, dass auch die Sanktionen gegen die beiden Defizitländer aufgeschoben wurden. Ihnen drohen Bussen in Milliardenhöhe.
Nach dem Urteil sind die Finanzminister nun gezwungen, einen neuen Beschluss zu Deutschland und Frankreich zu fällen. Wann dies sein wird, ist derzeit offen. Zentrale Figur ist dabei der derzeitige Vorsitzende des Finanzministerrats, der niederländische Ressortschef Gerrit Zalm.
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