Unterstützung für die SPD von Verfassungsrechtlern
Die über das Verkehrsprojekt seit langem zerstrittene Landes-SPD will an diesem Mittwoch, unterstützt von Verfassungsrechtlern, aufzeigen, wie es in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 geben könnte. Im Stuttgarter Gemeinderat hatte sich die SPD immer gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen. „Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen“, heißt es in Artikel 60, Absatz 3 der Landesverfassung. Die SPD will deshalb einen Antrag einbringen, mit dem die öffentlich-rechtlichen Verträge zu Gesetzen gemacht und die Rückabwicklung des Projekts zur Abstimmung gestellt wird. Dann gibt es nach Auffassung der SPD zwei Möglichkeiten, eine Volksabstimmung herbeizuführen: Entweder die amtierende Regierung aus CDU und FDP bringt dieses Gesetz ein und stimmt im Parlament mit der SPD dagegen.
Oder eine etwaige rot-grüne Landesregierung bringt das Gesetz nach der Wahl am 27. März ein. Die SPD will dann bei ihrer Linie bleiben und gegen die Aufhebung der Verträge stimmen, sie würde sich aber gleichzeitig von dem Projekt distanzieren, indem sie eine Volksabstimmung ermöglicht. „Wir wissen, dass jede Form von Plebiszit rechtlich über viele Hürden führt“, heißt es in einem Aufruf, der von dem früheren Wirtschaftsminister Dieter Spöri sowie dem Parteiintellektuellen Erhard Eppler unterzeichnet worden ist. Vor allem mit der Unterschrift Epplers, der in der SPD eine moralische Autorität ist, dürfte sich die Partei von einer klaren Unterstützung des Projekts entfernt haben.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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Nur Mappus spuckt Gift und Galle und schimpft auf das Wahlvolk, das ja nicht abstimmen können soll.
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"Wenn das Gesetz dich zum Arm des Unrechts macht, dann, sage ich, brich das Gesetz."
H. D. Thoreau