Hallo zusammen, kennt sich hier jemand mit dem Thema Eigenheimzulage aus? Ich finde ständig andere Aussagen über die Gewährung von Eigenheimzulage.
Hier die wichtigsten Daten:
Kaufvertrag: 16.10.2002 Teilzahlung: 20.12.2002 verbunden mit dem Recht zur Einlagerung von Möbeln/Umzugskartons. Einzug: 28.3.2003 (Übergang von Nutzen und Lasten)
Für die Jahre 2001 und 2002 kommen meine Frau und ich nicht über die Einkommensgrenze, für 2003 jedoch schon.
So wie ich es verstehe, werden wir auf alle Fälle nach dem jetzigen Gesetz behandelt, da Kaufvertrag vom 16.11.2002. Wir stellen den Eigenheimzulageantrag für 2002. Der Förderzeitraum beginnt im Jahr der Anschaffung (2002). Jedoch wird für 2002 keine Eigenheimzulage gewährt werden, da wir das Haus noch nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Ab 2003 gibt es dann aber die Eigenheimzulage. Wir verlieren also ein Jahr der Förderung?
|