so schlimm sind sie dann doch nicht. Selbstverständlich kann man Unterhaltsverpflichtungen steuerlich geltend machen. Dazu braucht man auch nicht verheiratet zu sein. Das Splitting ist nicht mit Unterhaltsverplichtungen zu begründen - genau genommen resultiert es daraus, dass die Partner ihr Einkommen für sich gemeinsam erwirtschaften, d.h. dass sie es teilen - man könnte argumentieren, dass alle die ihr Einkommen teilen wollen, es auch tun können sollten. Das würde ermöglichen, dass man mehr Autonomie bekäme, für wen man gerne mitarbeiten möchte. Wieso eigentlich soll der Staat daran verdienen, dass sich Lebensformen verändern? Man sollte bei dem Thema wagen, in eine ganz andere Richtung zu denken.