Die Neue Swiss Hawk

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neuester Beitrag: 13.09.09 13:16
eröffnet am: 16.10.08 11:54 von: Jack Power Anzahl Beiträge: 728
neuester Beitrag: 13.09.09 13:16 von: Wesley_ Leser gesamt: 77928
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21.11.08 09:56

1931 Postings, 5963 Tage Jack Powernur sachlich Antworten und nicht verabsolutieren

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Diese Informationen stellen keine Aufforderung  zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

21.11.08 10:15

1931 Postings, 5963 Tage Jack Powersieht die EBK keinen Bedarf vor SH zu schützen ?

Ziele der EBK

Die Aufsichtstätigkeit der EBK verfolgt die Ziele "Gläubigerschutz", "Anlegerschutz", "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte" und "Funktionsschutz". Diese Begriffe können wie folgt umschrieben werden:

http://www.ebk.admin.ch/d/ebk/ziele/index.html

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Diese Informationen stellen keine Aufforderung  zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

21.11.08 11:16
2

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerHoheitliches Handeln?

Auch wird der Untersuchungsbeauftragte in der Einsetzungsverfügung
verpflichtet, dem Sekretariat der EBK unverzüglich Mitteilung von Vorgängen
zu machen, die eine Gefährdung der Gläubiger- und Anlegerinteressen oder eine Verletzung
der Anordnungen dieses Dispositivs darstellen. So gelangt die EBK in Kenntnis
dieser Sachverhalte und kann die nötigen Anordnungen treffen.
http://www.ebk.admin.ch/d/publik/unbewilligt/index.html
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21.11.08 11:35

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerAufgaben des Untersuchungsbeauftragten

Der Untersuchungsbeauftragte hat einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt festzustellen sowie die von der EBK angeordneten aufsichtsrechtlichen Massnahmen einschliesslich vorsorglicher Massnahmen umzusetzen. Für die Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten ist nicht erforderlich, dass eine bestimmte Gesetzesverletzung bereits feststeht: Es genügt, dass objektive Anhaltspunkte für eine solche sprechen, wobei der Sachverhalt nur durch eine Kontrolle vor Ort abschliessend geklärt werden kann. In diesen Fällen liegt der zu beseitigende Missstand in der unklaren Ausgangslage, die es über die Einsetzung des Untersuchungsbeauftragten zu bereinigen gilt.38 Untersuchungsbeauftragte haben nicht den Auftrag, den Anfangsverdacht der EBK um jeden Preis zu bestätigen. Vielmehr haben sie den Sachverhalt objektiv abzuklären und der EBK eine möglichst klare Entscheidgrundlage zu liefern. So konnte ein Untersuchungsbeauftragter in einem Fall rasch feststellen, dass eine von mehreren Gesellschaften trotz gleichem Domizil und ähnlicher Firmierung nicht zur Gruppe der anderen gleichzeitig untersuchten Gesellschaften gehörte, so dass die ihr gegenüber angeordnete Untersuchung umgehend wieder aufgehoben werden konnte. In anderen Fällen bestätigte sich zwar der anfängliche Verdacht, jedoch erfolgte die bewilligungspflichtige Tätigkeit lediglich als Nebentätigkeit oder sie liess sich unter Wahrung des Anlegerschutzes in eine nicht bewilligungspflichtige Tätigkeit überführen. In diesen Fällen kann den betroffenen Gesellschaften unter Begleitung durch den Untersuchungsbeauftragten die Rückabwicklung oder Umwandlung der betreffenden Geschäfte ermöglicht und die angeordneten Massnahmen danach wieder aufgehoben werden.

www.ebk.admin.ch/d/institute/index.html

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21.11.08 11:41
1

1857 Postings, 6812 Tage Neo1978@Jack power

die Swiss Hawk stand nie in der EBK Seite

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Diese Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

21.11.08 11:41

1857 Postings, 6812 Tage Neo1978tausche in mit "auf"

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Diese Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

21.11.08 11:41

12846 Postings, 6536 Tage d007007007Was bedeutet das nun?

21.11.08 12:11
1

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerKostenkontrolle

Während eines Mandats werden von den Beauftragten periodische (in der Regel wöchentlich
bis monatlich) Abrechnungen verlangt. Diese Zwischenrechnungen haben
detailliert aufzuzeigen, durch wen und wann, welche Handlung vorgenommen und welcher
Betrag dafür verrechnet wurde. Die Bankenkommission überwacht die Verhältnismässigkeit
der Honorare. Sie prüft, ob der betreffende Aufwand im Lichte der Komplexität
des Falles, des Umfangs der zu sichtenden Akten, der praktischen Schwierigkeiten
bei der Beweiserhebung und der notwendigen Massnahmen zum Schutz der Anlegerinteressen
vertretbar ist. Diese Kontrolle ist sehr wichtig, denn nur so kann verhindert
werden, dass Kosten anfallen, ohne dass ein Mehrwert erreicht wird.
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Diese Informationen stellen keine Aufforderung  zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

21.11.08 12:34

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerMehrwert-Schnitt107 Tage-hier bis Heute 212 Tage

Dabei ist aber zu beachten, dass die für eine Beurteilung des Sachverhalts notwendige
Berichterstattung der Beauftragten in aller Regel innert weniger Wochen erfolgt
und im Schnitt der letzten drei Jahre 107 Tage beträgt.
www.ebk.admin.ch/d/institute/index.html
■ Swiss Hawk AG, in Zug , CH-170.3.024.739-7, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 81 vom 28.04.2008, S. 21, Publ. 4450600). Die
Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung
vom 24.04.2008 Peter M. Conrad, von Baden, in Baden, und Basil
Huber, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, als Untersuchungsbeauftragte
eingesetzt.
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21.11.08 12:48

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerHonorarsätze

Die Honorarstruktur des Beauftragten orientiert sich unter anderem nach der „Honorarempfehlung der Treuhand-Kammer“. Die EBK schliesst auch bei komplexen Fällen grundsätzlich keine Honorarvereinbarung ab, die für den Mandatsleiter einen Stundenansatz von mehr als CHF 450.-- vorsieht.

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Diese Informationen stellen keine Aufforderung  zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

21.11.08 13:30

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerRechte und Pflichten der Beauftragten

Grundsätzlich hat der Beauftragte ein umfassendes Auskunfts- und Einsichts-recht betreffend sämtlicher Geschäftsunterlagen, die für die Abwicklung des Man-dats relevant sind, sowie ein entsprechendes Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten und Computersystemen des geprüften Instituts. Art und Umfang der Informations-beschaffung durch den Beauftragten (z.B. Befragung der Mitarbeiter und Organe des Finanzintermediärs sowie Einbezug dessen Revisionsgesellschaft) wird im Ein-zelfall von der EBK festgelegt.

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21.11.08 13:44

1931 Postings, 5963 Tage Jack Power Rechte und Pflichten der Beauftragten

Die EBK vereinbart mit dem Beauftragten einen sinnvollen Rhythmus der Berichterstattung. Den Beauftragten obliegt eine ständige Informationspflicht gegenüber der EBK sowie eine regelmässige Berichterstattungspflicht betreffend die aufgelaufenen Kosten.

http://www.ebk.admin.ch/d/institute/index.html

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21.11.08 14:49
1

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerSo das könnt ihr als Pushen sehen mir egal ;-))

Ich hatte gerade mit dem Handelregisteramt Zug Tel. 0041 41 728 55 60 Telefoniert und mir wurde die Auskunft gegeben das die Kapitalerhöhung und die Statutenänderung vom Prüfer gezeichnet wurde.(logisch)
Und ihr wisst dass der Prüfer nur im Einklang mit der EBK Zeichnen wird. (logisch)
Und wusstet ihr dass die EBK sehr gefürchtet ist?
Die haben sogar das Recht eine Privatwohnung zu durchsuchen ohne Polizei oder Richterlichen Beschluss.
Und Anlegerschutz wird bei der EBK sehr GROß geschrieben, hier wird nicht gezögert, wie manche es euch vermitteln wollen.


Manchmal ist es echt beruhigend wenn man sich die Mühe macht und Recherchiert, Telefoniert mitunter wird man weitergeleitet spricht vielleicht mit Schweizer Juristen
und wenn die dann noch einen "Einblick" haben und gesprächig sind.
Nett einfach nur Nett


Schönes Wochenende

Hier als auch drüben MNH
erste reihe fuß frei
und alles wird Gut
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21.11.08 16:51
1

19859 Postings, 5976 Tage Motox1982@Jack Power

Hatte ebenfalls gestern mit der EBK telefoniert, die Dame hat mir gesagt das die Dauer auch noch von der Revisionsstelle abhinge den die müssen die Beteiligungen noch bewerten....

Allerdings kriegt man nicht wirklich sehr viel raus bei der EBK, dürfen leider nix sagen hatte sie ausquetschen wollen wies um SH steht aber da darf sie keine Auskunft geben, bla bla

Bei meine letzten Telefonaten vor ca gut 1nem Monat hatte mir sie gesagt das die Untersuchung noch ca. 1-2 Monate dauern wird, denke mal das es nicht mehr all zu lange dauert bis der EBK Mist mal vorbei ist.......

 

21.11.08 17:17

1931 Postings, 5963 Tage Jack Power@Motox1982

Ist mir schon Klar das die von der EBK nichts sagen, nur man darf doch mal fragen warum wird man nicht gewarnt wird vor Swiss Hawk das die momentan der EBK untersteht? Also auf der HP steht nichts.
deswegen mein anruf bei der EBK

Und ich hatte heute mit dem Handelregisteramt Zug Tel. 0041 41 728 55 60 Telefoniert und mir wurde die Auskunft gegeben das die Kapitalerhöhung und die Statutenänderung vom Prüfer gezeichnet wurde,
logisch das die Kotierung auch vom Prüfer gezeichnet wurde.

Rechte und Pflichten der Beauftragten
Die EBK vereinbart mit dem Beauftragten einen sinnvollen Rhythmus der Berichterstattung. Den Beauftragten obliegt eine ständige Informationspflicht gegenüber der EBK sowie eine regelmässige Berichterstattungspflicht betreffend die aufgelaufenen Kosten. http://www.ebk.admin.ch/d/institute/index.html
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21.11.08 17:28
1

19859 Postings, 5976 Tage Motox1982@Jack ;)

weist du auch warum nichts auf der HP von der EBK steht .... weil alles gut wird! hehe

Was ich ein wenig komisch finde warum immer von Liquitation von SH gesprochen wird?

Die EBK überprüft die Beteiligungen von Swiss Hawk, nicht die Firma ansich, ist vielleicht auch ein Grund warum Swiss Hawk nicht auf deren HP steht?
Wäre mit der Firma Swiss Hawk ansich was nicht in Ordnung hätten sie auch nicht schon die Freigabe für die Kotierung an der Bern-X erhalten am 20-08-2008....

kann mich auch täuschen?
 

21.11.08 17:39

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerLiquitation? sehr sehr sehr unwahrscheinlich ;-)

Die EBK und deren Beauftragte Prüfer genehmigen und verantworten!*

- Kapitalerhöhung

- Kotierung

- Statutenänderung

Wiegen Altinvestierte und Neu aufmerksam gewordene in Sicherheit um am Ende die AG zu Liquidieren

*Die Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung vom 24.04.2008 Peter M. Conrad, von Baden, in Baden, und Basil Huber, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Sie sind ermächtigt, je einzeln für die Gesellschaft zu handeln. Der Swiss Hawk AG wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen für die Swiss Hawk AG vorzunehmen.

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21.11.08 18:07
1

1335 Postings, 5945 Tage memiviEBK Ende

Das Ende der Untersuchung ist - wie wir hier alle wissen - auch von der Kotierung in Bern abhängig. Eine Kotierung war zum 29.8.2008 bewilligt, wurde aber aufgrund einer erneuten Prüfung der Beteiligungen durch die EBK wieder aufgehoben.
Auf Anfrage, ob denn eigentlich der Berne Exchange ein Antrag auf Kotierung vorliegt, wurde ich auf die Ausführungen auf der Homepage von SH verwiesen, womit diese wohl als korrekt angeshen werden dürfen. Ferner wurde ausgeführt, dass die Kotierung von der weiteren Prüfung abhängig ist, heißt soviel wie "der Antrag auf Kotierung steht unter Vorbehalt".
Am 20.10. sollte eine Entscheidung der EBK gefällt werden. Wie den Statuten der Berne Exchange zu entnehmen ist, verlangt diese innerhalb von 4 Monaten einen Zwischenbericht auf den 30.6.2008 (http://www.berne-x.com/PDF/kotierung/BX-KA-Voraussetzung.pdf). Mithin wäre dieser bis zum 30.10. vorzulegen gewesen. Da SH diesen anscheinend verpennt hat und die EBK aufpasste, wurde diese Unterlage wiederum angefordert und ist nun in der Mache, insbesondere werden einzelne Beteiligungen noch hinsichtlich der Bewertung überprüft.
Aber wenn der EBK nicht noch weitere Unterlagen einfallen, die noch benötigt werden, dann sollte diese Prüfung alsbald beendet sein und der Vorbehalt des Antrags durch einen Entscheid der EBK wegfallen.
So ist zumindest meine Einschätzung der Lage ...
Gruß
MMV
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22.11.08 21:02

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerAufgaben des Untersuchungsbeauftragten

Grundsätzlich hat der Beauftragte ein umfassendes Auskunfts- und Einsichts-recht betreffend sämtlicher Geschäftsunterlagen, die für die Abwicklung des Mandats relevant sind, sowie ein entsprechendes Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten und Computersystemen des geprüften Instituts. Art und Umfang der Informationsbeschaffung durch den Beauftragten (z.B. Befragung der Mitarbeiter und Organe des Finanzintermediärs sowie Einbezug dessen Revisionsgesellschaft) wird im Einzelfall von der EBK festgelegt. Die EBK vereinbart mit dem Beauftragten einen sinnvollen Rhythmus der Berichterstattung. Den Beauftragten obliegt eine ständige Informationspflicht gegenüber der EBK sowie eine regelmässige Berichterstattungspflicht betreffend die aufgelaufenen Kosten.

Honorarsätze:

Die Kosten der Beauftragten tragen verursachergerecht die Institute, welche Gegenstand der Verfahren der EBK bilden.Die Honorarstruktur des Beauftragten orientiert sich unter anderem nach der „Honorarempfehlung der Treuhand-Kammer“. Die EBK schliesst auch bei komplexen Fällen grundsätzlich keine Honorarvereinbarung ab, die für den Mandatsleiter einen Stundenansatz von mehr als CHF 450.-- vorsieht.

Kostenkontrolle:

Während eines Mandats werden von den Beauftragten periodische (in der Regel wöchentlich bis monatlich) Abrechnungen verlangt. Diese Zwischenrechnungen haben detailliert aufzuzeigen, durch wen und wann, welche Handlung vorgenommen und welcher Betrag dafür verrechnet wurde. Die Bankenkommission überwacht die Verhältnismässigkeit der Honorare. Sie prüft, ob der betreffende Aufwand im Lichte der Komplexität des Falles, des Umfangs der zu sichtenden Akten, der praktischen Schwierigkeiten bei der Beweiserhebung und der notwendigen Massnahmen zum Schutz der Anlegerinteressen vertretbar ist. Diese Kontrolle ist sehr wichtig, denn nur so kann verhindert werden, dass Kosten anfallen, ohne dass ein Mehrwert erreicht wird.

SWISS HAWK wird  seit  212 Tage von den EBK Beauftragten geprüft:

Dabei ist aber zu beachten, dass die für eine Beurteilung des Sachverhalts notwendige Berichterstattung der Beauftragten in aller Regel innert weniger Wochen erfolgt und im Schnitt der letzten drei Jahre 107 Tage beträgt.www.ebk.admin.ch/d/index.html

 

Anruf beim Handelregisteramt Zug Tel. 0041 41 728 55 60:

Ich hatte am 21.11.2008 mit dem Handelregisteramt Zug Tel. 0041 41 728 55 60 Telefoniert und mir wurde die Auskunft gegeben das die Kapitalerhöhung und die Statutenänderung vom Prüfer gezeichnet wurde. Und ihr wisst dass der Prüfer nur im Einklang mit der EBK Zeichnen wird.  Und wusstet ihr dass die EBK sehr gefürchtet ist? Die haben sogar das Recht eine Privatwohnung zu durchsuchen ohne Polizei und ohne richterliche Anordnung. Und Anlegerschutz wird bei der EBK sehr GROßgeschrieben, hier wird nicht gezögert wie manche es euch vermitteln wollen. Manchmal ist es echt beruhigend wenn man sich die Mühe macht und Recherchiert und Telefoniert, mitunter wird man weitergeleitet spricht vielleicht mit einem Schweizer Juristen! und wenn die dann noch einen "Einblick" haben und gesprächig sind.

Nett einfach nur Nett

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Diese Informationen stellen keine Aufforderung  zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

24.11.08 10:46

1931 Postings, 5963 Tage Jack PowerDa kommt was - Aufpassen -

Geld- und Briefkurse

                                                 
Handelsplatz Geld-Stk. Geld Geld-Brief Brief Brief-Stk. Spread Zeit
  Frankfurt 51.105 0,172  €     0,20  € 6.400 16,28% 10:06:43
  Berlin 5.900 0,17  €     0,20  € 5.000 17,65% 09:46:48
  Stuttgart 10.000 0,166  €     0,21  € 6.400 26,51% 09:28:54
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24.11.08 10:55

1931 Postings, 5963 Tage Jack Powerextremes rumgetaxe in ffn ;-))

Geld- und Briefkurse

                                                   
Handelsplatz Geld-Stk. Geld Geld-Brief Brief Brief-Stk. Spread Zeit
  Frankfurt 14.300 0,174  €     0,20  € 6.400 14,94% 10:34:53
  Berlin 5.800 0,173  €     0,20  € 5.000 15,61% 10:32:36
  Stuttgart 10.000 0,166  €     0,21  € 6.400 26,51% 10:29:52
  |
0,166 € |
0,181 € |
0,195 € |
0,210 €
 
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24.11.08 11:26
1

1931 Postings, 5963 Tage Jack Poweroder ist das Normal? ;-)))

Geld- und Briefkurse

                                                 
Handelsplatz Geld-Stk. Geld Geld-Brief Brief Brief-Stk. Spread Zeit
  Frankfurt 6.000 0,176  €     0,20  € 6.400 13,64% 11:05:32
  Berlin 5.700 0,176  €     0,20  € 5.000 13,64% 11:05:32
  Stuttgart 16.000 0,166  €     0,21  € 6.400 26,51% 11:05:33
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Diese Informationen stellen keine Aufforderung  zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.

24.11.08 11:39

1857 Postings, 6812 Tage Neo1978@das rumgetaxe ist normal

wenn heute etwas kommen sollte, wäre die Aktie schon Freitag gestiegen  
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24.11.08 12:31

27134 Postings, 6177 Tage brunnetamal sehen, was heute kommt oder passieren wird :-)

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Keine Kauf Empfehlung!!
In der Vielfalt der Möglichkeiten und Antworten liegt der Schlüssel und die Weisheit der Massen.

24.11.08 19:30

1364 Postings, 5895 Tage tomixWerde nicht klug aus dem Ganzen hier...

fast alles steigt und SH bleibt stecken...
 

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