wenn nicht noch irgendwas gefunden wird (und die SdK hat bereits mitgeteilt, dass sie dahingehend nicht mehr tätig wird!)
Es wird mindestens eine Gläubigerklasse zustimmen, damit kann der Beschluss auf alle anderen Gläubigerklassen ausgeweitet werden und ist Rechtsgültig! Es gibt hier kein Widerspruchsverfahren.
Die Aktionäre werden durch das WHOA nicht schlechter gestellt als durch die Insolvenz und haben somit kein Stimmrecht! Die können zwar den Antrag ablehnen, aber der wird dann trotzdem durchgesetzt.
Und das war's dann schon. Nicht mehr, nicht weniger. Die SdK versucht nur irgendwo einen Ansatzpunkt zu finden, um jemanden persönlich haftbar zu machen. Das ist aber aussichtslos, da dann Vorsatz und kriminelles Verhalten bewiesen werden müsste. Das wird natürlich nicht gelingen, und selbst wenn es gelingt, dann reden wir von ein paar Euro Schadensersatz auf über 4 Millarden Aktien verteilt.
Hier wird das Ganze enden mit einem Betrag zwischen 0,00€ und 0,01€ pro Aktie. Ende! Wer das immer noch nicht kapiert hat, hat Wahrnehmungsprobleme oder eine fehlende Sachkenntnis.
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