ADO Properties S.A.

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neuester Beitrag: 25.05.23 17:43
eröffnet am: 23.07.15 09:32 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 3661
neuester Beitrag: 25.05.23 17:43 von: Roothom Leser gesamt: 741129
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30.03.23 15:17

1973 Postings, 5243 Tage butschiEnglische Inso

> Dann frage ich mich warum dann den Weg überhaupt nach London erst eingeschlagen hat .

Weil nach deutschem Recht es keine Zustimmung mit 75% zur Änderung der Anleihenbedingungen gab und man mit der englisches Trickserei die Zustimmung in Deutschland ersetzen/übergehen möchte.

Man gründet eine Firma um den Gerichtsstand und das Recht der Anleihen auszuhebeln. Das ist wie Boris Becker mit seiner englischen Insolvenz. Die hat aber nicht ganz so gut geklappt ;)  

30.03.23 15:38

518 Postings, 2303 Tage NtmeWarum

dann London , wenn es der Schritt keine Chancen hat ?

Warum stimmen die restlichen Gläubiger dann in absoluter Mehrheit zu ? Warum ging es eine Gruppe die bis zu 1 mrd dann zu Verfügung  stellen werden ?  

30.03.23 16:14

1973 Postings, 5243 Tage butschiBagholder - Wechselbälger

> dann London , wenn es der Schritt keine Chancen hat ?
Das wird man sehen.

> Warum stimmen die restlichen Gläubiger dann in absoluter Mehrheit zu ?
>  Warum ging es eine Gruppe die bis zu 1 mrd dann zu Verfügung  stellen werden ?
Weil diese unsecured in securec wechseln und die Bagholder sind dann die 2029er mit LTV knapp unter 90%.  

30.03.23 17:20

5649 Postings, 1526 Tage RoothomSicherheiten

"Warum ging es eine Gruppe die bis zu 1 mrd dann zu Verfügung  stellen werden ?
Weil diese unsecured in securec wechseln und die Bagholder sind dann die 2029er mit LTV knapp unter 90%."

Auch die 29-er werden zu secured im selben Verhältnis und Rang wie die Anderen.

Nur das neue Geld bekommt Vorrang. Was aber niemanden benachteiligt, da es jetzt ja auch nicht da ist.






 

30.03.23 18:47

5649 Postings, 1526 Tage RoothomLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 02.04.23 10:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers

 

 

30.03.23 19:20

5649 Postings, 1526 Tage RoothomGeschäftsmodell

"Special Situations
A closed-end strategy, focusing on distressed opportunities in North American and European mid-market companies where we can drive a financial restructuring and a subsequent operational performance improvement. This strategy targets the senior debt of businesses that are fundamentally sound, but may be in financial distress."

"fundamentally sound"

Passt gut auf Adler:

Anleihen billig kaufen und Sanierung blockieren, um dann im Rahmen der Inso billig an die assets zu kommen oder die Kapitalanteile zu übernehmen.

https://www.svpglobal.com/investment-platform/

Wertung ist jedem selbst überlassen.  

30.03.23 21:56

1957 Postings, 2029 Tage Teebeutel_Raubtierkapitalismus

Amis bekommen den Hals nie voll. Stupid german money. Bin seit 2016 hier dabei, hab fast ein Totalverlust und wenn man denkt es geht nicht tiefer bricht der Kurs weiter ein.  

31.03.23 11:28

1973 Postings, 5243 Tage butschiBagholder - Wechselbälger

> Nur das neue Geld bekommt Vorrang. Was aber niemanden benachteiligt,
> da es jetzt ja auch nicht da ist.
Nein Geld rein, 2025 Geld raus. Bagholder 2027er/2029er ohne Möglichkeiten wegen LTV knapp unter 90%.  

31.03.23 12:22

518 Postings, 2303 Tage NtmeHandelsblatt

Starker Bericht , mal sehr schön zu sehen wie man beide Parteien gegenüber stellt

Muss schon was außergewöhnliches jetzt dazwischen kommen wenn das Londoner Gericht den Sanierungsplan nicht genehmigt  

31.03.23 13:24

5649 Postings, 1526 Tage RoothomTermin

https://www.adler-group.com/fileadmin/user_upload/...tion_Hearing.pdf

Zuständigkeit sieht der highcourt offenbar als gegeben an, da sonst wohl kaum das hearing angesetzt worden wäre.

Bleibt die Frage, ob die Blockierer belegen können, dass sie durch den Plan schlechter gestellt werden, als sie es bislang sind oder bei einer Inso wären.

Da der Plan keinen Verzicht verlangt und ggü. den bisherigen Bedingungen sogar zusätzliche Zahlungen vorsieht, die für alle Anleihen gleich sind, dürfte das recht schwierig sein.

Bin gespannt, wie das ausgeht. Und was dann als nächstes kommt...


 

31.03.23 15:42

1973 Postings, 5243 Tage butschiZuständigkeiten

> Bleibt die Frage, ob die Blockierer belegen können, dass sie
> durch den Plan schlechter gestellt werden, als sie es bislang sind oder bei einer Inso wären.
Wieso ?

Diese müssen nur in D gewinnen und eine einstweilige Verfügung bekommen, dann kann sich London PlanCo den Plan sonstwo hin stecken.

Vielleicht meint der Londoner Richter, daß er zuständig, daß heißt erstmal nichts. Wichtig ist in D zu gewinnen. Dann kann man London, London sein lassen und in die Immobilien reinpfänden.  

31.03.23 15:49

288 Postings, 98 Tage meinetwegen007butschi

Genau so sehe ich das auch. Was London sagt welches nichtmal EU ist juckt keinen in Deutschland. Wenn der Richter hier eine Einstweilige Verfügung austellt dann kann das Gericht in London noch so hüpfen und springen wie es will.  

31.03.23 16:00

1973 Postings, 5243 Tage butschiAnleihen / Anleger / Verleger / Bettvorleger

> Bleibt die Frage, ob die Blockierer belegen können, dass sie durch den
>  Plan schlechter gestellt werden, als sie es bislang sind oder bei einer Inso wären.
Es geht hier erstmal um rechtliche Fragen. Gerichtsstand und Rechtssystem und nicht im inhaltliche Fragen.

Die rechtlichen Fragen werden in D entschieden und nicht in London.  

31.03.23 16:00

5649 Postings, 1526 Tage Roothom@butchi

"Diese müssen nur in D gewinnen und eine einstweilige Verfügung bekommen, dann kann sich London PlanCo den Plan sonstwo hin stecken."

Ich hatte ja schonmal gefragt, wogegen sich eine eV richten könnte und was die Folgen wären. Kam leider keine Antwort...

"Wichtig ist in D zu gewinnen. Dann kann man London, London sein lassen und in die Immobilien reinpfänden"

Interessant. Das geht nur bei auf Zahlung gerichteten Ansprüchen. Die Aufhebung des Plans kann man so wohl nicht erreichen.

Ich kann ohnehin nicht erkennen, woraus sich der Anspruch einzelner Gläubiger auf  Verhinderung einer Restrukturierung und Herbeiführung einer Insolvenz ergeben könnte.

Deren Anspruch beschränkt sich auf die Rückzahlung der geschuldeten Forderung bei Fälligkeit. Ob diese aktuell vorliegt, ist strittig.

Sofern das rechtskräftig geklärt ist, wird Adler die Forderungen bezahlen und mit den verbleibenden 90% der Gläubiger den Plan umsetzen.

 

31.03.23 16:09

5649 Postings, 1526 Tage RoothomWas hier ignoriert wird,

ist der seltene Umstand, dass das Unternehmen für den Plan die Unterstützung von 90% der betroffenen Gläubiger hat.

Aus welchem Rechtsgrund sollte ein Gericht in deren Rechte eingreifen auf Antrag Dritter? Und dadurch für diese und das Unternehmen einen wirtschaftlichen Schaden herbeiführen.




 

31.03.23 16:14

1973 Postings, 5243 Tage butschiDie pösen Gläubiger

> Ich hatte ja schonmal gefragt, wogegen sich eine eV richten könnte
>  und was die Folgen wären. Kam leider keine Antwort...
Erstmal gegen die Rechts und Gerichtsstandsverlagerung nach London.
Das ist IMHO ein schwerer, gravierender Rechtsbruchversuch.

Wenn das durchgeht und Schule macht, braucht man in D auch keine Emissionsprospekte mehr. Die kann man dann getrost schon vor dem Lesen wegschmeißen. Es muss ja nicht London sein, wie wäres es mit Russland ? 10% an Putin und die Umschuldung zu -10% Zinsen und gerichtlich durchgeführt ;)

IMHO müsste hier auch die Bafin einschreiten, schließlich ist das eine Anleihe nach deutschem Recht mit Emmissionsprospekt.

Das Prospekt will der Adler jetzt so wertlos machen, wie die Anleihe und dabei die 2029er übervorteilen.

Insgesamt halt "Business as usual" beim Adler. Zahlen müssen die Anderen und es wird mit halbgaren Schritten gearbeitet. Nicht umsonst hat der WP die Reißleine gezogen und Adler keinen WP mehr gefunden. Mit solchen Leuten will man nur auf Vorkasse oder bei hohen Margen arbeiten.

Was glaubst, du wie Adler vorher, dann und jetzt agiert ? Vermutlich auf dem gleichen Level oder noch schlechter.

Der Adler ist irgendwo zwischen Wurstigkeit, Inkompetenz und Absicht anzusiedeln. Einen Adler im Sinkflug in verschiedene Richtung zu steuern mit viel Ballast wird eine Bruchlandung geben.

Vermutlich weis dies auch der Vorstand und lässt halt die langen Anleihen zahlen ;) und wenn es nicht klappt, gibts auch schon "Leute", die die Reste billig auflesen. Vielleicht es auch Absicht um zu demonstrieren, daß man retten wollte, aber leider, leider nicht durfte.

Die pösen Gläubiger !  

31.03.23 16:21

1973 Postings, 5243 Tage butschiLondon ist nichtmal EU

> Interessant. Das geht nur bei auf Zahlung gerichteten Ansprüchen.
> Die Aufhebung des Plans kann man so wohl nicht erreichen.

(1) Erstmal Gerichtsstand D in Frankfurt festlegen lassen
(2) Adler macht Q4/2022 mit LTV > 60%
(3) Anleihen kündigen, dann zulässig !
(4) externe Inso für den Adler anmelden / Adler meldet Inso an.
(5) Pfändungsbeschluß

Vermutlich wird Adler dann aber bei (4) die Inso anmelden.
Dann verteilt der Insoverwalter die Kohle und die 2029er bekommen ggfs. mehr und früher das Geld. Diese stehen aktuell bei ca. 35%.

Adler wurstet hier zu rum, wie vorher und wird wie vorher gegen die Wand laufen. Das scheint mehr als Inkompetenz zu sein. Legal, egal, Adlerlegal !

 

31.03.23 16:22

518 Postings, 2303 Tage NtmeLangfristig

muss man sehen was folgen wird , kurzfristig sehe ich erst mal Chancen das der Kurs durch ein positives Urteil sich mal schnell verdoppeln könnte.  Ob und welche Klagen es mit sich nachziehen wird, sehen wir später
 

31.03.23 16:28

5649 Postings, 1526 Tage RoothomGläubiger

Das Abstimmungsergebnis ist eindeutig.

Zu den Motiven der Blockierer kann man sich auf deren homepage ein Bild machen.

Wer da wen übervorteilen will, werden die Gerichte sicher ausgiebig prüfen.


 

31.03.23 16:37

288 Postings, 98 Tage meinetwegen007Ntme Casino

Kurzfristig sehe ich eher nochmal negative News. Welches unvermeidbar sein wird.  

31.03.23 16:40

5649 Postings, 1526 Tage RoothomOptionen

"Anleihen kündigen, dann zulässig"

Gläubiger können nur für die von ihnen selbst gehaltenen Anleihen kündigen. Nicht für die Anderen. Die dem Plan zugestimmt haben, werden das wohl kaum machen.

"externe Inso für den Adler anmelden"

Dazu muss bestehende Zahlungsunfähigkeit vorliegen und vom Antragsteller bewiesen werden. Stell ich mir schwierig vor im Hinblick auf die Zahlen...

"Vermutlich wird Adler dann aber bei (4) die Inso anmelden."

Denke ich nicht, da keine Insolvenzreife vorliegt. M.E. wird Adler dann den Weg über das Starug gehen. Mit Unterstützung der 90%.

 

31.03.23 16:43

518 Postings, 2303 Tage NtmeNachhaltig

Ja , da gehe ich mit  . Aber bei einem positiven Urteil ,wovon Ich ausgehe , sollte sich der Kurs schnell vom aktuellen Inso Niveau verdoppeln . Was später folgen wird , ist dann schon wieder das nächste Kapitel  

31.03.23 16:57

1973 Postings, 5243 Tage butschiAdler beim Landeanflug

https://www.adler-group.com/investor-relations/...c2be0358f2efc8d2fc2

Die Anleihen werden den Bedingungen der Gläubigervereinbarung unterliegen, wonach die Fremdfinanzierung an erster Stelle steht, die 2024er Anleihen, die Wandelschuldverschreibung und die Schuldscheine der Adler Group an zweiter Stelle und die übrigen Anleihen an dritter Stelle; und

1. Stelle neue Fremdfinanzierung
2. Stelle 2024 Anleihen, Schuldscheine, Wandelschuldverschreibung
3. Stelle restliche Anleihen

Ausgehebelt LTV von 60% und Möglichkeit weiteres besichertes Geld aufzunehmen eingeräumt.

Diese haben dann ihr Geld:
"die 2024er Anleihen, die Wandelschuldverschreibung und die Schuldscheine"

2027 scheint sowieso schon vorrangig zu sein:
Berlin, 21. April 2021 – Adler Group S.A. („Adler Group") hat erfolgreich eine festverzinsliche,
vorrangige und unbesicherte Anleihe (die „Anleihe“)

Diese Notice für die 2029er hat nichtmal das richtige PDF verlinkt, das geht auf die 2024
https://www.adler-group.com/anleihen
Notice Substitution (ISIN: XS2283225477)


Rechte und Pflichten der Gläubiger nach deutschem Recht, der Anleihe, damit dürfte eine Umschuldung nach englischem Recht ausgeschlossen sein.

"
Anwendbares Recht. Form und Inhalt der
Schuldverschreibungen sowie die Rechte und
Pflichten der Gläubiger und der Emittentin
bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht. Zur Klarstellung: Artikel 470-1 bis 470-19
des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August
1915 über Handelsgesellschaften in seiner jeweils
geltenden Fassung finden keine Anwendung auf die
Schuldverschreibungen.
"
 

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