94,8 Prozent der Aktien wurden institutionellen Investoren in Deutschland, den Nachbarländern sowie Großbritannien und Hongkong zugeteilt. 5,2 Prozent der Aktien wurden bei Privatanlegern platziert. Wegen der hohen Überzeichnung des Angebots konnten nicht alle erhaltenen Aufträge berücksichtigt werden. Die Zuteilung an Privatanleger erfolgte nach standardisierten Kriterien für alle Konsortialbanken unter Beachtung der Grundsätze der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen für die Zuteilung der Aktienemissionen an Privatanleger vom 7. Juni 2000. Demnach erhält jeder vierte nach einem Zufallsverfahren ausgewählte Privatanleger, der bei einer Konsortialbank oder einem Selling Agent gezeichnet hat, eine Zuteilung in Höhe von 10 Aktien zuzüglich einer Zuteilung in Höhe von 20 Prozent auf die 10 Aktien übersteigende Anzahl gezeichneter Aktien.
Quelle: vwd
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