Danke für die Recherche mit der Du über einige Details informierst, die zu meinem Statement aber nicht im Widerspruch stehen. Daher die drei englischen Zitate von Dir jetzt deutsch, und dann kann sich jeder ein eigenes Urteil bilden, ob diese Aussagen dem widersprechen, was ich geschrieben habe.
Wenn ich sage, "wenn sich Gelegenheiten ergeben" versteht es sich doch von selbst, dass es innerhalb der festgesetzten Vertragslaufzeit ist (man muss ja nicht jede Kleinigkeit posten). Genauso verhält es sich mit der Kleinigkeit, dass SH nur "alle fünf Geschäftstage" eine Kaufmitteilung der GHS zukommen lassen darf.
Meine eigentliche Aussage bleibt bestehen: Es liegt einzig und allein bei SH, ob und wann sie Aktien verkaufen. Und sie wären dumm, wenn sie es bei diesem Preis täten.
"Bis zu 45.000.000 $ an Aktien unseres Stammkapitals, die wir von Zeit zu Zeit nach unserem alleinigen Ermessen an GHS im Laufe des nächsten Jahres in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag verkaufen können." "während der vierzehnmonatigen Laufzeit des Kaufvertrags" "Das Unternehmen darf der GHS nicht mehr als eine Kaufmitteilung alle fünf Geschäftstage zukommen lassen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
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