Da wird das OLG Düsseldorf kaum anders entscheiden. Hier die Kopie des Artikels.
Bonn/ München - Das bayerische Staatslotteriegesetz verstößt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht München (OLG). Die Folge: Ende September durften viele Wettbüros im Freistaat wieder aufmachen. Bayern hatte in den vergangenen drei Monaten mehr als 100 private Annahmestellen für Sportwetten wegen „illegalen Glücksspiels“ geschlossen.
Das OLG argumentierte, dass der Freistaat den Anbietern Beschränkungen der Berufs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auferlege, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses nicht gerechtfertigt seien. Das Münchner Gericht führt in diesem Zusammenhang das so genannte „Gambelli“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November 2003 an. Die europäischen Richter hatten eine Beschränkung privater Wett-Anbieter in Italien als Verstoß gegen die europaweite Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr eingestuft. Das bayerische Justizministerium schaltet trotzdem auf stur und wertet die Entscheidung des OLG München nach Darstellung als einen „veralteten Einzelfall“. Das Urteil ändere nichts an der Strafbarkeit für illegale Sportwetten. Das Bundesverfassungsgericht habe für eine Übergangszeit festgestellt, dass das Verbot privater Sportwetten weiterhin wirksam sei und vollzogen werden dürfe. „Wer ohne Erlaubnis bayerischer Behörden Sportwetten veranstaltet, muss daher weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen“, so das zuständige Justizministerium.
Auch private Anbieter von Sportwetten berufen sich auf besagtes Gambelli-Urteil. „Unser Unternehmen ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. Viele potenzielle Wettkunden wenden sich an uns, weil sie nicht mehr durchblicken. Die Berichterstattung in den Medien ist manchmal irreführend. Und die Entscheidungen der Gerichte fallen widersprüchlich aus. Stratega-Ost operiert ganz klar auf der Grundlage des Gambelli-Urteils. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil entschieden, dass ausländischen Anbietern der Zugang zu den Märkten innerhalb der Europäischen Union nicht verweigert werden darf“, sagt Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG.
Das jetzige Wettmonopol stellt nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit in der EU dar. Aufgrund des im Europarecht geltenden Anwendungsvorranges darf deshalb ausländischen Anbietern mit einer Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat der Zugang zum deutschen Markt nicht verwehrt werden. Nach Ansicht des Sportwetten-Magazins lasse es der deutsche Staat bisher an einer klaren Linie vermissen und versuche einen „Spagat zwischen Steuergier und Spielsuchtprävention“.
Bei diesem Vorgehen werde es nur „zu einem noch viel größeren Chaos im Glücksspielmarkt kommen“. Und in „rechtlich chaotischen Situationen“ seien „kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet“. Die Doppelmoral der bayerischen Landesregierung erkenne man nach Ansicht von Sürtenich an der weiterhin aggressiven Werbung für staatliche Lotterieangebote, die das Bundesverfassungsgericht eindeutig untersagt habe. „Wenn Lotto Bayern zum Oktoberfest mit einer vollbusigen Dame im Dirndl die Parole ‚Oans, zwoa, gwonna’ unters Volk streut, erkennt man die wahren Interessen des Freistaates. Es geht nicht um Suchtprävention, sondern um fiskalische Interessen“, moniert Sürtenich. (Online-Nachrichtendienst NeueNachricht)
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