mal grob die wichtigsten Neuerungen im Apothekengesetz, so wie sie von Lauterbach angedacht sind: -mehr Apotheken hier Inhaber möglich (bis zu sechs(statt vier), und auch an weiter entfernten Orten(bis zu drei Fahrstunden statt einer Fahrstunde) - keine Präsenz von Apothekern in den Filialen notwendig (nur 8 Stunden die Woche), PTA und Telepharmazie aus Hauptapotheke kann übernehmen.(Also Anreiz zur Filialisierung, da Vorteile gegenüber Einzelbetrieb) -Umstellung des Rezept Honorars zulasten der Hochpreiser, in Summe bleibt das Honorar bis 2027 konstant (Wie viel Inflation bis dahin?)
Also, im Prinzip ändert sich nichts am Honorar (welches bei rezeptpflichtigen Arzneimittel für den Versand aktuell nicht kostendeckend ist), und das bis 2027. Und es werden Erleichterungen beim Personalschlüssel und den Regularien für Apotheken vor Ort gemacht.
Gegenüber der Forderung der Apotheker (Honorar rauf, Apothekenstruktur bleibt gleich) ist dieser Entwurf auch für den Versand schädlich (für die kleine Einzelapotheke sowieso, da nur mögliche Filialen von der Präsenzpflicht entbunden werden)
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