Laut Ad-hoc seitens IVU zu dem laufenden ARP gibt es die üblichen Beschränkungen.
"...Der Aktienrückkauf wird durch ein unabhängiges Kreditinstitut nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt,..."
Somit darf IVU nicht mehr als 25% des täglichen Volumen am Tag kaufen
"...(2) Um in den Genuss der Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu kommen, dürfen Emittenten, wenn sie Geschäfte im Rahmen eines Rückkaufprogramms tätigen, Aktien nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden.
(3) Um in den Genuss der Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu kommen,dürfen Emittenten, wenn sie Geschäfte im Rahmen eines Rückkaufprogramms tätigen, an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben..."
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...16R1052&from=DEhttps://lexparency.de/eu/32014R0596/