Griechenland - Haircut/Default/CDS

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neuester Beitrag: 10.01.15 12:18
eröffnet am: 25.10.11 13:49 von: xx77xx Anzahl Beiträge: 1675
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27.07.12 17:05
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1298 Postings, 5719 Tage Mehr Wissen@i-love-Beer: 2. Schuldenschnitt Griechenlands:

Der durchweg gut informierte Verfasser der Texte auf der Internetseite www.boersenseminar.info geht auf seiner Seite Griechenland-Umschuldung auch von einem zweiten Schuldenschnitt aus; aber er meint, dass sich der nur auf die von EZB und anderen Notenbanken gehaltenen Alt-Griechen beziehen wird. Ich glaube, dass er richtig liegt. Denn plötzlich sind heute so ab etwa 13.30 Uhr die Kurse der neuen Umschuldungsgriechen kräftig gestiegen.  

27.07.12 18:00

93 Postings, 4402 Tage ACundDCGriechenklage

 Wist Ihr eigentlich was so ein Gutachten kostet...

Die Uni Postdamm, Kanzlei Heise Kursave, Prof. Sandrock und die Uni Reading haben Gutachten verfasst, die alle zu dem Schluß kommen, das sowohl nach staatlichen, privatrechtlichen und auch insbesondere nach völkerrechtlichen Gesichtspunken (BIT) gute bis sehr gute Klageansätze bestehen...

Diese Gutachten liegen mir vor, sind aber geschützt. Da müsst Ihr euch sodann selber drum bemühen...

 

 

27.07.12 18:53

123 Postings, 5668 Tage StylGR-Schuldenschitt bei den Öffentlichen

@#1574

Endlich gute Nachrichten für die Privaten... :-)



"...Als eine andere Möglichkeit komme deshalb ein Forderungsverzicht der staatlichen Gläubiger in Betracht, hieß es in EU-Kreisen weiter. Im Frühjahr waren die privaten Geldgeber dazu verpflichtet worden, der Regierung in Athen einen großen Teil ihrer Schulden zu erlassen. Nun könnten die Euro-Staaten und die EZB auf Forderungen verzichten, die Laufzeiten von Krediten verlängern oder niedrigere Zinsen akzeptieren..."


Mehr dazu in:

http://www.handelsblatt.com/politik/international/...6916922-all.html  

28.07.12 10:00

93 Postings, 4402 Tage ACundDCDepotunterschlagung

 Kündigunfl.der Geschäftsbeziehung mit Wirkung zum 14.09.2012 von der BIW Bank (flatex)


Als Depotbank müssen wir die Buchungen des Zentralverwahrers auf Kundenseite nachvolLziehen, Für
das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer Depotunterschlagung liegen keinerlei
Anhaltspunkte vor.

Na ja....das ist wohl nicht so...."....Buchungen des Zentralverwahrers auf Kundenseite nachvolLziehen...."


Die einzelnen Handlungen/Unterlassungen aller beteiligten Verwahrer sind uns nicht bekannt. Die

vollständige Verwahrkette erfragen Sie daher bitte über die Emittentin. Gerne können Sie sich dann

mit Ihrer Anfrage an jeden einzelnen Verwahrer wenden.

Gemäss § 14 DepotG ist der Verwahrer gehalten ein Verwahrungsbuch zu führen. Da muss alles drinstehen, was die Bank oben meint nicht zuwissen.

Wenn es vor Umsetzung der Maßnahme bereits ein Urteil über die Feststellung der Rechtswidrigkeit

der CAC gegeben hätte, dann wäre der Umtausch/die Ausbuchung sehr wahrscheinlich nicht erfolgt.


Die Aussage ist entlarvend und fürht  zu Schadensersatforderungen


Da wir keine Basis mehr fur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehen, kundigen wir das fur

Sie gefuhrte Cash-Konto mit der Nummer und das Depot mit der Nummer

gemas I Nr. 20 Absatz 1 der AGB fristgerecht mit Wirkung zum 14.09.2012.


Hier dreht die Bank den Spiess um; das Vertrauen des Anlegers ist zutiefst gestört.


Bitte erteilen Sie zeitnah - spätestens bis zum 11.09.2012 - entsprechende Weisungen im Hinblick

auf Ihren
Depotbestand, Sollte zum Kündigungstermin noch Depotbestand vorhanden sein, werden

wir diesen verwerten und das nach Abrechnung der Aufträge vorhandene Cash-Guthaben auf Ihr

Roferenzkonto überweisen.

In Frankfurt ist vom OLG (vorgehend LG Wiesbaden) eine Bank zu Schadensersatz verurteilt worden, weil sie Depotunterschlagend (§ 34 DepotG) sich an Wertpapierbeständen des Kunden vergangen hat.

 

28.07.12 17:04

826 Postings, 4603 Tage HeldDerArbeit50€

"Diese Gutachten liegen mir vor, sind aber geschützt. Da müsst Ihr euch sodann selber drum bemühen..." schreibt unser Elektriker hier. Ac, ich schreib dir auch ein Gutachten für schlappe 50 Euronen. 10 Seiten, Bezahlung per Vorkasse oder PayPal.  

29.07.12 15:09

93 Postings, 4402 Tage ACundDCProf. Sandrock

 

 

 Staatsanleihen stellen ferner "Kapitalanlagen" im Sinne des deutschgriechischen BIT von 1961 dar. Dessen Art. 3 Abs. 1 sichert den Kapitalanlagen der Angehörigen der Vertragsstaaten "vollen Schutz und Sicherheit" zu. Die Normen des deutschgriechischen BIT müssen im Lichte der neuesten Rechtsprechung internationaler Schiedsgerichte ausgelegt werden. Auf ihrer Grundlage sind die deutschen Gläubiger von griechischen Staatsanleihen einerseits zu 53,5 % des Nennwerts ihrer Anleihen enteignet worden (weil Griechenland nicht bereit ist, auf diesen Prozentsatz ihrer Forderungen überhaupt irgendwelche Zahlungen zu leisten). Andererseits sind ihnen in Ansehung derjenigen 46,5 % des Nennwerts ihrer Forderungen andere - aber finanzwirtschaftlich minderwertigere - Leistungen (u. a. durch die Ausgabe von new bonds) angeboten worden. In beiden takeitorleaveit-Angeboten liegt eine Enteignung im Sinne des deutschgriechischen BIT.

 

29.07.12 15:11

93 Postings, 4402 Tage ACundDCGriechenklage

 Ein erstes Urteil der CACerei haben wir schon:

Auch sehen die zur Bewältigung von Zahlungsschwächen bei Staaten, die Anleiheschuldner sind, auf internationaler Ebene gefassten Beschlüsse keine Erstreckung von Mehrheitsklauseln ipso iure auf bereits laufende Schuldverschreibungen vor.
Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 27.03.2012
Aktenzeichen: 5 AktG 3/11
Dokumenttyp:

Keine Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Inhaberschuldverschreibungen einer ausländischen Emittentin, die vor dem 5.8.2009 ausgegeben wurden.
--------------------------------------------------
Beschluss auf: rolf´s legal aspects of sovereign debt restructuri

 

29.07.12 15:14

93 Postings, 4402 Tage ACundDCBIT Klage

 Anbei eine Studie zur Meistbegünstigungsklausel zu ALLEN BIT's des Gaststaates:
Mit Vergleichsurteile zum BIT Shopping!

opus.kobv.de/ubp/volltexte/2005/612/pdf/BITSStudie.pdf

Seite 97

Diese Studie deckt sich mit der Dissertation von Herrn Adrien von Breitenstein! Danach können wir uns, in der Vertragsauslegung, immer auf das vorteilhafteste BIT von Griechenland berufen!

 

29.07.12 15:17

93 Postings, 4402 Tage ACundDCGriechenklage

 Anbei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Vorwandes
eines Staatsnotstandes in Bezug auf privatrechtlicher Zahlungsansprüche.
Sehr interessant. Passt auch auf Griechenland!

http://www.rolfjkoch.net/arg-forum/...m-1-bis-5-03-und-1-bis-2-06.pdf

 

29.07.12 23:52

826 Postings, 4603 Tage HeldDerArbeitAlleinunterhalter AC

wieviel hast du denn verspielt bei der Griechenland-Aktion? Muss ja ne Menge sein, sonst müsstest Du deine wichtigen Postings hier nicht immer Fett hervorheben.  

30.07.12 02:26

93 Postings, 4402 Tage ACundDCBIT Klage

 Der Schutz privatrechtlicher Vereinbarungen

In den vorangehenden Beiträgen wurden die klassischen Schutzrechte der bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) dargestellt. Diese werden in manchen Staatsverträgen inhaltlich noch erweitert.

Klausel. Hat etwa ein Gaststaat Investoren aus anderen Staaten weitergehende Rechte eingeräumt, als sie dem österreichischen Investor zugute kommen, so kann sich auch ein österreichischer Investor dank einer Meistbegünstigungsklausel auf diese fremden Rechte berufen.

Damit soll verhindert werden, dass Gaststaaten Schutzrechte an einzelne Staaten selektiv verteilen. Begünstigungen, die aus einer Freihandelszone, Zollunion oder einer Wirtschaftsgemeinschaft herrühren oder durch multilaterale Investitionsschutzabkommen eingeräumt werden, sind jedoch von dieser Meistbegünstigungsklausel ausgenommen.

Um den völkerrechtlichen Schutz der BIT noch weiter zu fassen, werden manche Staatsverträge um "Umbrella"- Klauseln erweitert. Dadurch werden nicht nur typische staatliche Handlungen den Auflagen der BIT unterstellt, sondern auch Situationen, in denen der Staat wie ein Privater unternehmerisch handelt. Hat also ein österreichischer Investor mit seinem Gaststaat direkt einen Vertrag geschlossen, können auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten dem Schutz des völkerrechtlichen BIT unterstehen. Wie weitreichend dieser Schutz gilt, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Bemerkenswert ist ebenso, dass BIT nicht nur die Investition an sich schützen sollen, sondern auch den damit verbundenen Geldtransfer aus und in den Gaststaat.

Dafür sorgen die Transfergarantien, die gewährleisten sollen, dass investitionsbezogene Zahlungen in einer Währung zum am Markt geltenden Wechselkurs und ohne Verzögerung transferiert werden können. Diese Zahlungen umfassen etwa das Investitionskapital, Erträge, Darlehensrückzahlungen, Lizenzgebühren, Erlöse aus Liquidationen oder auch persönliche Einkommen von Beschäftigten aus dem Ausland.

Der Autor ist Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien 

 

30.07.12 02:31

93 Postings, 4402 Tage ACundDCBIT Gutachten

 

 University of Reading



April 05, 2012


Abstract:      
According to the Financial Times (James Wilson & Gerrit Wiesmann 12.3.2012) German investors were seeking lawsuits over the Greek debt swap, immediately after it was set in motion in March 2012. According to reports, a German law firm was preparing lawsuits against banks and the Greek state on behalf of holders of Greek bonds who have been forced to take part in Greece’s €206bn debt swap. The Hamburg law firm claimed that there were some 200 expressions of interest in joining a class-action suit. This development follows the decision by Greece to trigger Collective Action Clauses (CAC) that were added to bonds issued under Greek law. The clauses force all bondholders to go along with the decision by the majority of the debt’s owners – including banks, insurers and pension funds – to agree to the swap. The possibility of legal action over imposed 'haircuts' to sovereign debt is seen by many as an alternative strategy for seeking compensation instead of relying on payments from Credit Default Swaps. A legal precedent is offered by Argentina which defaulted on its sovereign debt in December 2001, prompting over 180,000 Italian bondholders to file a class action, known as Abaclat v Argentina, claiming a violation of their rights under a bilateral investment treaty. This paper discusses options in the courts and international investment arbitration for investors who have suffered losses on the Greek restructuring of March 2012. The paper considers the precedents available under bilateral investment treaties (especially the Germany-Greece BIT of 1961), European Law (including the ECHR) and the Greek courts. The paper concludes by offering an assessment of the chances of success of claims under each of the above headings. 

[Please note that this is an early draft of this paper - contact the author for updates and permission to quote] 

Number of Pages in PDF File: 17
Keywords: Greece, Germany, Investors, Arbitration, BIT, haircut, sovereign debt, investor protection, Collective Action Clause 
JEL Classifications: A12, P26, P48 
Working Paper Series 

 

31.07.12 05:24

93 Postings, 4402 Tage ACundDCSteuerbetrug

 "Arme" Griechen überweisen Millionen ins Ausland

Laut ihrer Steuererklärung sind sie arm, doch gleichzeitig überweisen zahlreiche Griechen Millionen ins Ausland. Die Behörden sind fast machtlos gegen die "Tricks und Wege" der Betrüger.

Angeblich arme Griechen haben Riesensummen auf ausländischen Konten in Sicherheit gebracht. Der krasseste Fall ist nach einem Bericht der Athener Zeitung "Ta Nea" ein Mann, der beim Finanzamt null Einkommen angegeben hatte, aber gut 25 Millionen Euro ins Ausland überwies.

Das Blatt veröffentlichte am Montag eine Kopie der Liste der vermeintlichen Sünder, die bei der griechischen Zentralbank (Bank of Greece) vorliegt. Aus Kreisen des Finanzministeriums wurde der Bericht bestätigt.

Demnach haben 731 Griechen allein 2010 knapp eine Milliarde Euro ins Ausland überwiesen, unter anderem nach Großbritannien, in die Schweiz und nach Zypern. 403 von ihnen sollen ihrer Steuererklärung zufolge arm sein.

Die Liste enthält weitere extreme Fälle. Darunter ist ein Mann, der 2010 ein Einkommen von 25.099 Euro gemeldet hatte und 25,9 Millionen Euro ins Ausland überwies.

Wie Steuerfahnder sagten, ist die Verfolgung der Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit diesen Fällen schwierig. Viele Bürger kennen "Tricks und Wege", das überwiesene Geld als Zahlungen ins Ausland wegen Kaufs von Waren zu deklarieren.

Steuerabkommen mit Schweiz geplant

Unterdessen hat Griechenland Verhandlungen mit der Schweiz zur Ausarbeitung eines Steuerabkommens angekündigt. Die Schweizer Regierung sei aufgefordert worden, den Prozess zur Unterzeichnung eines Abkommens über die Besteuerung von Konten griechischer Staatsbürger bei Schweizer Banken zu reaktivieren, erklärte das Finanzministerium am Montag.

Im Februar hatte das Ministerium erklärt, in den vergangenen zwei Jahren seien insgesamt 16 Milliarden Euro ins Ausland geschafft worden[/b], davon bis zu zehn Prozent in die Schweiz....
..........

 

31.07.12 12:35

1298 Postings, 5719 Tage Mehr Wissen"Gutachten" zu Klage auf Grund Investitionsschutz

Das von ACundDC dankenswerter Weise mit Post #1588 dargestellte "Gutachten" von Ioannis Glinavos von der englischen Uni in Reading ist nochmals aktualisiert worden (mit Datum vom 15.05.2012). Allerdings erscheint es mir eher eine Diskussionsgrundlage zu sein: es ist vom Verfasser mit "Working paper" bezeichnet worden. Dennoch: es ist sicher sehr, sehr interessant. Einen Download-Link zur neuesten Fassung gibt es auf der URL: http://www.boersenseminar.info/umschuldung_griechenland.html  

31.07.12 12:44

1298 Postings, 5719 Tage Mehr WissenGutachten Prof. Sandrock ist veröffentlicht worden

Der von ACundDC (ebenfalls !) dankenswerter Weise mit Posts #1577 #1581 erwähnte juristisch beurteilende Aufsatz mit dem Titel "Ersatzansprüche geschädigter deutscher Inhaber von griechischen Staatsanleihen" von RA Prof. Dr. Otto Sandrock, LL.M., original erschienen in: RIW 2012 Heft 7, 429 - 456. Diese Schriftenreihe ist ggf. in öffentlichen Büchereien (Uni-Büchereien juristische Fakultät) einsehbar.  

31.07.12 18:04

93 Postings, 4402 Tage ACundDCGriechenklagen

 Die Uni Postdamm, Kanzlei Heise Kursave, Prof. Sandrock und die Uni Reading haben Gutachten verfasst, die alle zu dem Schluß kommen, das sowohl nach staatlichen, privatrechtlichen und auch insbesondere nach völkerrechtlichen Gesichtspunken (BIT) gute bis sehr gute Klageansätze bestehen...

Auf diese Gutachten stützen sich, unter anderem, die Klagen von der Sdk...

Eine ICSID Klage wird es vorraussichtlich 2 mal geben, da Gröpper Hamburg gleiches plant...

Allerdings wollen die Hamburger darür 20 % Gewinnbeteiligung von euch!!! Da sind die ca. 0,5 % von der Sdk ein wares Schnäppchen... billiger gehts nicht!

5 Musterklagen von der Sdk bzw. der CLLB Kanzlei laufen bereits an verschiedenen deutschen Landgerichten... Die Erfolsaussichten über das BIT beim ICSID Center in Washington sind allerdings wesentlich größer. Zudem gilt solch ein Urteil quasie weltweit!

 

01.08.12 00:55

826 Postings, 4603 Tage HeldDerArbeitHaHa - Gewinnbeteiligung

Ja das ist ja richtig lustig mittlerweile, ich schreibe euch allen auch ein Gutachten für ... hmm sagen wir mal 0,5% Gewinnbeteiligung + Sockelbeitrag 50€. Kann ich auch gerne personalisiert machen, schickt mir einfach eine BM mit eurem Namen, dann bekommt ihr eine Kontonummer auf den Cayman-Inseln und nach Zahlungseingang innerhalb von 4 Wochen das Gutachten!
ACundDC: Aufgrund deines grossen Engagements hier bekommst du 10% Rabatt. Aber nur bis morgen!  

01.08.12 14:33

93 Postings, 4402 Tage ACundDCLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 02.08.12 12:55
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - lt. Geschädigten.

 

 

01.08.12 22:39

826 Postings, 4603 Tage HeldDerArbeitKennst du den persönlich, AC?

der Honnecker hat's dir wohl angetan, Trauma???  

03.08.12 10:39
1

93 Postings, 4402 Tage ACundDCProbagandamedien

 Ein geradezu dramatisches Beispiel über die Berichterstattung in unseren Medien.

http://www.sueddeutsche.de/politik/sparpaket-in-griechenland…

Erstmal ist das auf den Bild NICHT Samaras wie hier behaupted wird.

Dann dieser Absatz:
Es gibt keinen Anlass zum Freudentaumel, nur weil das griechische Kabinett neue Sparpläne im Wert von 11,5 Milliarden Euro beschlossen hat. Erstens hatte die Regierung diese Einsparungen vor Monaten bereits zugesagt - nun erst liegt der dazugehörige Kabinettsbeschluss vor.

Kein Wort davon zu finden das Griechenland quasi 3 Monate ohne eine Handlungsfähige Regierung war.

Danach dieser Absatz:
Und zweitens gibt es einen Unterschied zwischen einem Beschluss und dessen Umsetzung. In der griechischen Odyssee wäre es nicht das erste Mal, dass Kabinettsbeschlüsse unterlaufen, verwässert, ignoriert oder verdaddelt würden. Applaus ist erst angebracht, wenn das Geld tatsächlich im Haushalt eingespart ist.

Kein Wort davon was Griechenland bereits erreicht hat. Nur die übliche Hasskampagne nochmal abgeschrieben.

Es geht nur darum mal eben schnell der populären Volksmeinung weiteres Futter zu geben. Seriöse Berichterstattung geht sicher anders.
Und was man hier von einem Journalisten halten soll der nicht mal die Mitglieder der Regierungsparteien auseinanderhalten kann, dazu mag sich jeder selbst seinen Teil selbst denken.

 

07.08.12 10:21
1

93 Postings, 4402 Tage ACundDCGriechenklage

 Causa T-224/12 ein mailänder Anwaltsbüro klagt für italienische GRI-Bonfholder gegen die EZB vorm eurp. Gerichtshof in Luxemburg

 

08.08.12 09:36

25951 Postings, 8331 Tage Pichelwill ich auch

TAUSENDE GRIECHISCHE BEAMTE SOLLEN IN DIE RESERVE

Aus Spargründen würde denen dann 60 Prozent für's Daheimbleiben bezahlt...



http://www.ekathimerini.com/4dcgi/...icles_wsite1_1_07/08/2012_455879
-----------
... (automatisch gekürzt) ...

08.08.12 21:01

93 Postings, 4402 Tage ACundDCGriechenklagen

 

 
Rekordverluste mit Griechenland
Moody’s stuft griechischen Schuldenschnitt als einmalig ein
 
maf. FRANKFURT, 7. August. Einen der
höchsten Verluste in staatlichen Finanzkrisen
haben Anleger mit dem griechischen
Schuldenschnitt erlitten. Zu diesem Ergebnis
kommt die Ratingagentur Moody’s in
einer am Dienstag veröffentlichten Studie
zu staatlichen Zahlungsausfällen. Der mit
einem Forderungsverzicht verbundene Anleihetausch
Griechenlands habe den privaten
Gläubigern einen Verlust von 76 Prozent
verursacht. Das seien mehr gewesen
als im argentinischen Schuldentausch aus
dem Jahr 2005, der sich auf die im Ausland
gehaltenen Verbindlichkeiten bezogen
hatte. Damals hätten die Anleger 71
Prozent verloren.
Mit einem Volumen von 273 Milliarden
Dollar stelle Griechenland den größten
staatlichen Schuldentausch in der Geschichte
dar. Dieser Betrag liege deutlich
über den 144 Milliarden Dollar, auf die
sich die beiden Umschuldungen in der Argentinien-
Krise 2001 und 2005 belaufen
hätten, so Moody’s. In der Russland-Krise
1998 wurden Anleihen über insgesamt 
Milliarden Dollar ausgetauscht. Laut Moody’s
hat es seit 1997 insgesamt 30 Umschuldungen
von 22 Ländern gegeben. Davon
seien in 37 Prozent der Fälle auf den
ersten Schuldentausch oder -schnitt weitere
Maßnahmen gefolgt. Der durchschnittliche
Verlust habe sich für die Anleger auf
47 Prozent belaufen, so Moody’s. Die
Bandbreite der Verluste reiche von 5 bis
95 Prozent. Diese statistischen Befunde
seien vergleichbar mit den Schuldenkrisen
im Unternehmenssektor.
Die häufigsten Maßnahmen seien die
Laufzeitenverlängerung und damit verbunden
die Reduzierung des Zinskupons gewesen.
Diese Instrumente seien in 81 Prozent
der staatlichen Schuldenkrisen angewandt
worden. Der Forderungsverzicht
wurde in 48 Prozent nötig. Griechenland
musste alle drei Instrumente einsetzen.
Der Forderungsverzicht von 54 Prozent
auf den Nennwert griechischer Anleihen
wird nur von Argentinien im Jahr 2005
übertroffen. Damals wurde der Nennwert
der Anleihen um 66 Prozent gekürzt.
FAZ 7(8).8.2012 Peintausgabe
 

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