JÜNGSTE ENTWICKLUNG UND AUSBLICK Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde das EEG novelliert (siehe dazu auch den Abschnitt „Markt- und Branchenübersicht – Regulatorisches Umfeld – Deutschland – Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“). Dies wirkt sich insbesondere im Bereich kleinerer Biogasanlagen zur Stromerzeugung positiv auf die Inlandsnachfrage aus, wenngleich die Nachfrage nach Einschätzung der Gesellschaft noch nicht das Niveau des Geschäftsjahres 2006 erreicht hat. Aufgrund der im Jahr 2008 erfolgten Novellierung der GasNZV verzeichnet Schmack Biogas auch im Bereich der Projektierung und Errichtung von Biogasanlagen zur Gaseinspeisung eine verbesserte Inlandsnachfrage (siehe dazu auch den Abschnitt „Markt- und Branchenübersicht – Regulatorisches Umfeld – Deutschland – Energiewirtschaftsgesetz und Gasnetzzugangsverordnung“). Im Ausland liegt der Fokus der Aktivitäten von Schmack Biogas weiterhin im Bereich der Projektierung und Errichtung von Biogasanlagen zur Stromeinspeisung. Hier ist insbesondere der italienische Markt bedeutsam. Daneben steht Schmack Biogas derzeit in fortgeschrittenen Verhandlungen über den Abschluss von ersten Verträgen zur Errichtung einer großen Biogasanlage zur Stromeinspeisung in Frankreich sowie zur Lieferung des Prozessdesigns und von Anlagentechnik für eine große Biogasanlage zur Stromeinspeisung in Großbritannien, mit deren Errichtung noch in diesem Jahr begonnen werden soll. Die Substratpreise, insbesondere der Maispreis, waren seit dem dritten Quartal des Geschäftsjahres 2008 rückläufig und haben zwischenzeitlich wieder das Niveau von Anfang 2007 erreicht. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich dies positiv auf die Nachfrage nach Biogasanlagen auswirken wird. Mittelfristig erwartet die Gesellschaft allerdings steigende Substratpreise. Die Liquidität der Gesellschaft konnte durch die vom Vorstand der Gesellschaft am 7. Dezember 2008 nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene und am 26. Januar 2009 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragene Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen verbessert werden. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöhte sich im Zuge der Kapitalerhöhung auf EUR 8.044.601,00. Nach Abzug der Kapitalerhöhungs- und Börsenzulassungskosten (einschließlich der Kosten für die die Transaktion begleitende UniCredit Group sowie der Kosten für weitere Berater) ergab sich für die Gesellschaft ein Nettoemissionserlös von rund TEUR 5.948, der durch im laufenden Geschäftsjahr eingetretene Verluste in Höhe von rund EUR 6 Mio. in etwa kompensiert wurde. Schmack Biogas beabsichtigt, die Beteiligung an der RENION Biogas GmbH & Co. KG, Regensburg, sowie die Beteiligung an der RENION Biogas Verwaltungs GmbH, Regensburg, kurzfristig an den Mitgesellschafter zu veräußern. Horst Kuschetzki hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 15. April 2009 niedergelegt. Die Gesellschaft hat daraufhin gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds beantragt und dem Gericht vorgeschlagen, Dr. Fernand Kaufmann als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der am 26. Juni 2009 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu bestellen. Über den Antrag wurde bislang noch nicht entschieden. Der Aufsichtsrat ist damit derzeit gemäß § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG beschlussunfähig. In der kommenden Hauptversammlung muss daher an Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds Horst Kuschetzki ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der am 26. Juni 2009 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, Dr. Fernand Kaufmann in den Aufsichtsrat an Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds Horst Kuschetzki zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Gesellschaft prüft fortlaufend verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung der Schmack Biogas-Gruppe, sowohl durch Aufnahme von Fremdkapital als auch im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen oder durch alternative Finanzierungsinstrumente, wie z.B. die Begebung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Eine Kapitalerhöhung oder die Begebung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen könnte unter Umständen bereits kurz- bis mittelfristig erfolgen. Konkrete Pläne bestehen derzeit allerdings nicht.
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