2019 soll das Jahr des schnellen Internets in Deutschland werden. Zumindest, wenn es nach der Bundesregierung geht. Diese will mit entsprechenden Vorschriften den Ausbau des 5G-Netzes vorantreiben. Das sorgt bei den Netzbetreibern für Unmut. Doch was bedeutet 5G überhaupt und worin liegt die Brisanz der Regierungsbeschlüsse?
Die Bundesregierung will den Ausbau des schnellen Internets fördern und das aktuelle LTE-Netz durch ein 5G-Netz ersetzen. Im Frühjahr sollen die Netzbetreiber entsprechende Frequenzen ersteigern können und für den Ausbau der Infrastruktur sorgen. Während die Politik „weiße Flecken“ beim schnellen Internet fürchtet, klagen die Netzanbieter über zu strenge Auflagen.
Ab 2019 soll 5G der neue Mobilfunkstandard werden und das aktuelle LTE-Netz (4G) ablösen. Das neue Netz kann Daten praktisch in Echtzeit übertragen und ist damit vor allem für die Industrie interessant. Es erlaubt beispielsweise eine bessere Vernetzung von Maschinen, Produktion und ermöglicht autonomes Fahren.
Im Frühjahr können große Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder O2 Telefónica für die 5G-Nutzung vorgesehene Frequenzen ersteigern. Die Auktion leitet die Bundesnetzagentur. Sie legt auch die Nutzungsbedingungen fest. So müssen sich die Netzbetreiber beispielsweise verpflichten, den Ausbau der Infrastruktur voranzutreiben. Doch genau dieser Punkt bietet Zündstoff.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vergabe von 5G-Frequenzen?
Anbieter, die 5G-Frequenzen ersteigern und nutzen wollen, müssen zahlreiche Auflagen erfüllen. Dazu zählen:
Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent der Haushalte im jeweiligen Bundesland mit dem schnellen Internet (mindestens 100 Mbit pro Sekunde beim Download) versorgt sein. Bis Ende 2022 sind Downloads mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde auf Bahnstrecken mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag verfügbar. Selbiges gilt für alle Autobahnen und die wichtigsten Bundesstraßen. Bis Ende 2024 sollen die übrigen Bundesstraßen ans Netz angeschlossen werden. Auf Landstraßen, Staatsstraßen, Wasserstraßen und übrigen Schienenwegen muss eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit pro Sekunde möglich sein. Bis Ende 2022 nimmt jeder Anbieter mindestens 1.000 Basisstationen mit 5G und 500 Basisstationen mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 100 Mbit pro Sekunde in sogenannten „weißen Flecken“ in Betrieb. „Weiße Flecken“ sind ländliche Regionen und Gegenden, in denen der Netzausbau sonst unwirtschaftlich ist.
Die Bundesnetzagentur räumt ein, dass selbst mit diesen Regelungen nicht das gesamte Bundesgebiet abgedeckt wird. Je nach Schätzung werden zehn bis 30 Prozent der Fläche Deutschlands weiter ohne schnelles Internet auskommen müssen. Stimmen aus der Regierung und der Opposition mahnten jedoch an, dass bis 2021 eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden müsse.
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