Nicht ganz. Rechnen wir mal die beiden Verfahren (fifo und das im zweiten zitierten Beitrag von #7 genannte Durchschnittsverfahren) mit fiktiven Werten durch:
K1 1000 zu 100 K2 1000 zu 110 K3 1000 zu 120 Durchschnitt also 110
V1 1000 zu 150 V2 1000 zu 170 V3 1000 zu 190
V1 und V2 liegen klar in der Spekulationsfrist, es geht um die Bewertung von V3. ----
FIFO-Verfahren führt zu der von Dir genannten Vollversteuerung: Gewinn 180000
------- Durchschnittsverfahren:
V1: G = 150 - 110 = 40 pro Stück, also 40000. V2: G = 170 - 110 = 60 pro Stück, also 60000.
Schwieriger ist V3. Hierbei ist zu ermitteln, welcher Teil von V3 welchem der Käufe zuzuordnen ist. In Analogie zu dem in #7 an zweiter Stelle zitierten Posting ergibt sich: Jeweils ein Drittel ist K1, K2 und K3 zuzuordnen. Somit ergibt sich
V3a: G = 190 - 100 = 90 pro Stück. es sind 333,33 Stücke, somit G3a = 29970,00 steuerfrei V3b: G = 190 - 110 = 80 pro Stück. Es sind 333,33 Stücke, somit G3a = 26666,40 steuerpflichtig V3c: G = 190 - 120 = 70 pro Stück. Es sind 333,34 Stücke, somit G4a = 23333,80 steuerpflichtig
Somit steuerpflichtiger Spekulationsgewinn beim Durchschnittsverfahren nur 150000,20. -----------------
Und nach dem, was die beiden in #7 zitierten Poster geschrieben haben, gilt jetzt das Durchschnittsverfahren. Und mein Steuerberater sagt auch, daß fifo out und das Durchschnittsverfahren in ist.
Dabei kommt BarCode etwas besser weg - wenn mein Steuerberater wirklich recht hat.
Und wenn jetzt noch jemand sagt, daß unser Steuersystem einfach und überschaubar ist, dann fresse ich ihn auf.
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