Ich habe gekauft und dort ist ausser der eMail keine Angabe einer Adresse des Verkäufers. Beim Kauf erwarte ich von Amazon die Info mit Angabe der Händler/Verkäuferadresse. Zudem habe ich kein Geld geschickt, sondern Amazon hat es über Ihr Payment System von meinem Konto eingezogen. Das ist ein kleiner Unterschied.
Amazon ist fein raus, will mir den schwarzen Peter zuschieben, wenn ich das Geld per Rücklastschrift zurückhole, dazu ... und mir erst in 30 Tagen ... Ich kaufte aber keine DVD Kamera weil ich diese in 30 Tagen benötige, sondern weil ich diese jetzt haben will. Am Donnerstag bin ich im Urlaub und was nun?
@Gilbert du solltest keinen Apfel mit einer Birne vergleichen. Bei Amazon sind es Kleinbeträge die über den Tisch gehen. Kleinbeträge sichert Amazon mit € 2.500 ab. Bei eBay sind das oft ganz andere Dimensionen und sehr oft hohe Beträge, die über den Tisch gehen.
Fakt ist: Amazon weigert sich, mir die Adresse des Verkäufers zu nennen. Das ist nicht seriös. Bei eBay kommt zu jedem Kauf/Verkauf die Adresse beider Parteien.
Meine Frage war, ist der Vorgang von Amazon nach dt. Recht richtig? Ich sehe dort einen Verstoss.
|