Allerdings habe ich nur genau 60 Cent pro Share bekommen. Deutet darauf hin, dass 25% Quellensteuer einbehalten wurden. Nach der obigen Übersicht sollten es nur 18% sein. Bin auf die Abrechnung gespannt.
Dort die Lage ab 01.01.2010 auswählen zu Frankreich gehen und siehe da in Spalte A steht Quellensteuer Frankreich 18%.
Wenn du 2008 aufrufst steht an derselben Stelle 25%.
Daher frage ich mich, was richtig ist. In beiden Fällen sind 15% als Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechenbar.
Ist aber schon ein Unterschied ob 3% oder 10% nicht anrechenbar sind (Differenz zwischen 15 und 18 bzw. 25%).
Werd mal weiter nach suchen.
Nach dem DBA mit Frankreich sind sogar für Deutsche nur 15% Quellensteuer zulässig. Aber der Nachweis, dass man Deutscher ist, ist über die Depotbank und Über Clearstream zu führen. Kostet bei meiner Bank 145 EUR und dauert nach Info meiner Bank Jahre.
Da nach den Ausführungen des BZSt (s. Link) für Leute im EWR-Raum nur 18% zu erheben sind, aber meine Bank 25% erhebt, wäre es schon nicht schlecht zu wissen, wer hier evtl. einen Fehler macht.
Bin für jede weitere Meinung oder Anregung dankbar. Da könnte sich mal die EU einschalten. Auf der Seite vom Focus http://www.focus.de/schlagwoerter/frankreich_quellensteuer/ gab es da mal was. Wie da der aktuelle Stand ist, würde mich mal interessieren.
Klingt interessant, wenn es möglich wäre, sind natürlich die 18% einiges besser
Manchmal funktioniert diese "Begünstigung" als Ausländer einwandfrei, je nach Land. Zum Beispiel bei Finnland bekomme ich automatisch den geringeren Satz. Habe bei Frankreich schon oft gehört das es kompliziert und langwieirig ist zuviel gezahlte Quellensteuer zurückzuholen. Daher kann ich mir gut vorstellen das es ebenso langwieirig ist eine solche Vorabbefreiung zu bekommen. Bitte lass es uns hier wissen wenn du bezüglich der 18% fündig werden solltest!
wenn du auf meinen Link zum Infocenter gehst (Quelle Bundeszentralamt für Steuern) und dort Rechtslage ab 2010 auswählst erscheint bei Frankreich 18% Quellensteuer (davon 15% anrechenbar).
Warum meine Bank 25% einbehalten hat, bleibt mir ein Rätsel. Leider finde ich keine Fundstellen aus Frankreich.
Bin am Überlegen ob ich die Bank oder das BZSt mal kontaktiere.
Wäre wissenswert, wer die Quellensteuer abführt (FT, Clearstream oder meine Bank).
Muss doch irgendwo geregelt sein wie hoch der Quellensteuersatz ist. 18 oder 25% ist nunmal ein kleiner Unterschied.
gemäß deinem Link hast du Recht, da steht klipp und klar 18%! Ich meine in früheren Unterlagen mal die 25% gesehn zu haben aber in der 2010 steht klar 18%. Fraglich ist, ob diese für 2011 auch gilt? Es gilt ja der Tag der Ausschüttung.
Ich kann nachher auch mal bei meiner Depotbank anfragen.....bist du zufällig auch bei Diba?
"Der von Ihnen genannte Quellensteuersatz in Höhe von 18% gilt nicht für alle EWR-Staaten, sondern effektiv nur für Personen, deren steuerlicher Wohnsitz sich in Griechenland und Dänemark befindet. Hintergrund: Die Quellensteuersätze gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen dieser Länder mit Frankreich sind wesentlich höher als in der EU mit 15% üblich (Griechenland 25%) bzw. bestehen nicht mehr (Dänemark - das Abkommen ist zum 01.01.2009) ausgelaufen. Somit können wir Ihnen bestätigen, dass der von uns verwendete Quellensteuersatz in Höhe von 25% korrekt ist. "
Also bei der DIBA hört sich das bei mir so an: "Ihre Ertragsabrechnung zum Wertpapier France Telecom, ISIN FR0000133308, wurde mit 25 % Quellensteuer abgerechnet. Die Teilnahme am Verfahren der Abrechnung mit ermäßigtem Quellensteuersatz ist in unserem Hause leider nicht möglich, da hierzu die Offenlegung persönlicher Daten unumgänglich wäre."
Fraglich ist, woher dann die 18% beim BZSt in der Übersicht kommen (Anfrage noch offen) und was das bei der DIBA mit der Offenlegung heißt. Wahrscheinlich geht es da um die Herabsetzung auf 15% entsprechend dem DBA.
Interessant. Die Antwort von Diba bezieht sich vermutlich auf deren Datenschutzklauseln. Die Antwort von Consors klingt aber aufschlußreich. Aus historischen Gründen gibt es wohl für Anleger wohnhaft in Dänemark und Griechenland den ermäßigten Quellensteuerabzug in Frankreich mit 18%. Alle übrigen EWR-Anwohner (wie wir in Deutschland) müssen die 25% abführen, erhalten aber im Rahmen der bilateralen DBA 15% angerechnet.
Vermutlich käme bei Diba nach einer Offenlegung deines Wohnsitzes das gleiche Ergebnis für dich heraus, es sei denn du hast den offiziellen Wohnsitz in Dänemark oder Griechenland.
Hier mal die Antwort vom BZSt - heute eingetroffen:
"Sehr geehrter Herr xxx,
genauere Erläuterungen als unter dem u.g. LINK stehen nicht zur Verfügung. Die Liste ist bezüglich der Anrechenbarkeit in Höhe von 15 Prozent korrekt, weil das DBA-Frankreich dem Quellenstaat (hier Frankreich) 15 Prozent Besteuerungsrecht zuweist. Damit können auch nur 15 Prozent anrechenbar sein.
Die 25 Prozent Einbehalt ist französisches nationales Steuerrecht. Inwieweit die Differenz zu 18 Prozent eine Gesetzesänderung in Frankreich betrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich verstehe danach nur Bahnhof. In deren Liste steht Frankreich mit 18% drin, aber 25% ist nach französischen Recht richtig??? *grübelundamkoppkratz. Wozu gibt es diese Infostelle beim BZSt, wenn die was falsches anzeigt??? Werde da nochmal nachfragen.
Ich hatte mich im Januar an das Amt gewandt und gefragt, ob es sich bei dem Betrag von 1.500 € bei der spanischen Quellensteuer um einen Freibetrag oder eine Freigrenze handelt. Antwort: Wissen wir nicht - fragen Sie bitte in Spanien nach. Inzwischen hat man eine relativ gute Erläuterung eingefügt....
Es bleibt nur, Dampf machen. Die Bank und das BZSt anschreiben und um Auskunft bitten. Je mehr Leute Dampf machen (und diesen Stellen Arbeit), desto früher besteht die Möglichkeit, innerhalb der EU zu einer bürgerfreundlichen Lösung zu kommen. Entsprechende Vorarbeiten der Kommission gibt es bereits.
Ich habe nun endlich mal bei meiner Bank nachgefragt. In Frankreich scheint es alles ein bisschen kompliziert zu sein.
Also: Es gibt da anscheinend mehrere Möglichkeiten:
1. Das französische Unternehmen "verlangt" eine Namensoffenlegung (man bekommt eine Information seiner depotführenden Stelle), so geschehen z.B. bei TOTAL. Dann erhebt Frankreich 18%
2. Keiner tut was: 25% Abzug
3. Man wird am Jahresanfang selber tätig und reicht eine Wohnsitzbescheinigung ein. Dann werden gleich 15% einbehalten, jedoch muss der Antrag auf Vorabbfreiung über die Depotbank gestellt werden, da greift natürlich jeder Gebühren ab.
So oder so darf Frankreich nur 15% einbehalten. Für Kleinanleger ist wohl Variante 1 die beste, ansonsten wird es teuer.
Ich hoffe jedenfalls, dass das jetzt alles so stimmt.
Die Gebühren sollen sich so um die 50€ herum belaufen. Da muss man sich das schon gut überlegen.
Rechnung dazu:
10% Mehrabzug entsprechen 50€. Dementsprechend sind 38% Abzug (mit Soli und KIST) 190€
Die 38% Steuern wurden von 500€ Dividende einbehalten
France Telecom hat eine Dividendenrendite von ca. 10%. Das heißt, wir müssten bei France Telecom mindestens 5.000,00€ anlegen, damit sich das mit den Gebühren lohnt.... Naja......