Mein letztes Posting ist keine Stellungnahme gegen das Eingehen von Risiken, denn bekanntlich ist ja das größte Risiko, keine Risiken einzugehen. Es geht mir also um Grenzüberschreitungen.
Keinerlei Diskussionen, dass Grenzüberschreitungen vorliegen, sollte es in den Fällen geben, wo Gesetze, die zur Risikobegrenzung beschlossen wurden, verletzt werden – ich denke da z.B. an die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Kredite, bei deren Nichteinhaltung Bankensysteme und Volkswirtschaften in Mitleidenschaft gezogen werden. Trotz in die Hunderte von Milliarden gehen Schäden ist da in Deutschland fast nichts passiert - und vor allem die Steuerzahler und Aktionäre haben die Zechen bezahlt.
Schwieriger wird es in den Fällen, wo in Unternehmen das Eingehen von Risiken mit den Chancen eines mit Risiko behafteten Vorgehens abgewogen werden muss.
Fangen wir einmal mit einfachen Dingen an, die nicht gehen: Absurd ist, dass angestellte Manager zur Maximierung des eigenen Einkommens große Risiken eingehen, die bei einem Erfolg schon nach einem Jahr mit hohen Erfolgsbeteiligungen belohnt werden, ohne dass bei Verlusten in den Folgejahren die hohen Erfolgsbeteiligungen korrigiert werden. Das war und ist aber auch noch weiterhin im Investmentbankbereich der Regelfall. Auf diese Weise wurden z.B. die Aktionäre der Deutschen Bank über Jahrzehnte von ihren angestellten Investmentbänkern unter Anleitung der Vorstände ausgeplündert. Dem kann bei ohne Probleme einen Riegel vorschieben, indem eine massive Verlängerung der Betrachtungsperioden für Erfolge vorgesehen wird – ich kann mir da durchaus Zeiträume zwischen 10 und 20 Jahren vorstellen, zumal ja auch noch prächtige Grundgehalte gezahlt werden. Auch da wurde kaum etwas zurückgeholt und der Ackermann-Sepp sitzt in den Schweizer Bergen und lacht sich Einen.
Schwieriger wird es, wenn außerhalb der zeitlichen Dimension, qualitative Abwägungen zwischen Gewinnen und Risiken anstehen. Aber auch dafür sollte es zumindest in großen Publikumsgesellschaften Regeln geben – und bei deren grober (mehr nicht, denn die Grenzen sind fließend) Missachtung sollte der Regelbrecher zur Haftung herangezogen werden. Mit den Untreue-§§gibt es zwar solche Regeln schon, aber die zuständigen Staatsanwaltschaften arbeiten da schlechter als die von jeder Bananenrepublik.
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