Polen bietet billige EU-Führerscheine - deutsche Ämter agieren dagegen "Schnäppchen"-Angebote - Sommer, Strand und die Führerscheinprüfung in deutscher Sprache inklusive
Warschau - Noch hat es keine Karambolage gegeben. Aber sie steht kurz bevor; Deutschland und Polen streiten mal wieder. Diesmal geht es um die eminent wichtige Frage, ob auch die Polen deutschen Staatsbürgern einen Führerschein ausstellen dürfen.
"Schnäppchen"-Angebote
Immerhin sind sie nun in der EU und seit dem 1. Mai sind polnische Führerscheine EU-weit anerkannt. Was also liegt da näher, als den Nachbarn ein "Schnäppchen"-Angebot zu machen? Drei Wochen Sommer, Sonne, Strand und Ostsee, Ferienspaß und Führerscheinprüfung in deutscher Sprache; das Ganze für nur 999 Euro, rund halb so teuer wie in Deutschland.
Der Haken
Doch die Sache hat einen Haken. Wer den günstig erworbenen Schein in ein deutsches Dokument umtauschen will, muss zwei harmlos klingende Fragen beantworten. Wohnhaft in Polen für mindestens 185 Tage? Oder doch wohnhaft in Deutschland?
Wer die zweite Frage mit Ja beantwortet, ist seinen Führerschein wieder los und die 999 Euro auch. Jedenfalls theoretisch.
Europäischer Gerichtshof gibt Erlaubnis
Aber so einfach ist das in Europa nicht. Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg einem deutschen Kläger Recht gegeben, der seinen Führerschein in den Niederlanden machte, ebenfalls viel billiger. Deutsche Beamte verwiesen aber auf das Wohnsitzprinzip und nahmen dem stolzen Mann seine niederländische Fahrerlaubnis wieder ab.
Der zog neuerlich vor Gericht und bekam Recht. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf "Deutschland ein von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein nicht deshalb die Anerkennung versagen, weil zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung der ordentliche Wohnsitz in Deutschland und nicht im Ausstellerstaat war".
Keine Abnahme
Der "Ferienführerschein" in den Niederlanden oder in Polen ist also doch legal. "Nein", widerspricht Michael Zirpel, Pressesprecher des Bundesverkehrsministeriums. "Dieses Urteil besagt nur, dass wir niemanden den nach unserer Rechtsauffassung ungültigen Führerschein abnehmen können. Das darf allein die ausstellende Behörde tun."
Rein praktisch gesehen müssten also die deutschen Ordnungshüter das polnische Verkehrsamt, das den Ferienführerschein ausgestellt hat, um eine Überprüfung bitten, ob der Fahrschüler mindestens 185 Tage in Polen gewohnt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Behörde den Führerschein wieder einziehen.
Wenig Kontrolle
Doch diese Prüfung dürfte den polnischen Beamten gar nicht so leicht fallen. Denn Polen wohnen selten dort, wo sie auch gemeldet sind. Ob die Wohnadresse auch wirklich die Wohnadresse ist, prüft normalerweise niemand nach.
Sollte nun also ein deutscher Feriengast beteuern, dass er zum Beispiel schon mindestens 185 Tage bei Pani Kowalska in der Papst-Johannes-Paul-II-Allee wohne und Pani Kowalska dies bestätigen, wäre für das polnische Führerscheinamt alles klar: Wohnsitz Polen.
Fahrschulenstreit
Michael Zirpel vom Bundesverkehrsministerium argumentiert mit Sicherheitsstandards. Der polnische Ferienführerschein erfülle zwar den EU-Standard, entspreche aber nicht dem höheren deutschen Prüfungsniveau. Ganz anderer Ansicht ist da allerdings das von Springer in Polen herausgegebene Boulevardblatt FAKT: Die Deutschen würden nur deshalb gegen den polnischen Führerschein protestieren, weil die polnischen Fahrschulen Gewinn machten und die deutschen Verlust.
Ursula Zelenka von der ÖAMTC-Rechtsauskunft stellt dazu klar, dass für alle EU-Staaten, also auch für Österreich und Deutschland gilt: Wer nicht 185 Tage Wohnadresse in Polen nachweisen kann, riskiert den Verlust des billigen Führerscheins, vor derlei Schnäppchenjagd sei also dringend abzuraten. (Gabriele Lesser aus Warschau, DER STANDARD Printausgabe 9.7.2004 Gruss :-)
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