News - 06.11.06 21:36 Lottogesellschaften steigen aus Internetgeschäft aus
Nach dem Ultimatum des Bundeskartellamtes ziehen sich die Lottogesellschaften der Länder zeitweisen aus dem Internetgeschäft zurück. Damit wollen sie sich vor Millionenstrafgeldern schützen, die das Bundeskartellamt angedroht hatte, wenn sie nicht bis Dienstag ihre Internetangebote für alle Bürger freigeben.
HB FRANKFURT. In neun der 16 deutschen Bundesländer können Lotto- und Totospieler künftig ihre Tipps nicht mehr auf den Internetseiten der staatlichen Lotterien abgeben.
Die Lottogesellschaften regierten bis zum Montagabend auf eine Forderung des Bundeskartellamts. Bislang teilen die Staatslotterien den Markt und die Einnahmen - inklusive der im Internet getippten Einsätze - nach Bundesländern auf. Die Online-Kunden müssen bei ihrer Registrierung ihren Wohnort angeben und werden so gezwungen, bei der Lottogesellschaft ihres Bundeslandes zu spielen und teilweise Preisnachteile hinzunehmen. Das sei eine unerlaubte Aufteilung des Marktes, kritisierte das Kartellamt und forderte die staatlichen Lottogesellschaften auf, bis zu diesem Dienstag ihr Internetangebot bundesweit zu öffnen. Bei Zuwiderhandlungen wurden Zwangsgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro angedroht.
Die staatlichen Lotterien sehen in der Anordnung jedoch einen Verstoß gegen geltendes Recht. Sie könnten ihre Glücksspiele nicht in anderen Bundesländern anbieten, da sich ihre Genehmigungen auf das jeweilige Bundesland beschränkten, teilte die Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg mit. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten habe sich die Firma dazu entschlossen, die Spielteilnahme über das Internet bis auf weiteres zu sperren.
Quelle: Handelsblatt.com
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