- Das Eigenkapitalhilfe-Programm (EHK) gewährt Kredite mit 20 Jahren Laufzeit bis 500.000 Euro. Die ersten zehn Jahre sind tilgungsfrei, die Zinsen niedrig. Der Existenzgründer muss 15 Prozent Eigenmittel haben.
- Das ERP-Existenzgründungsprogramm finanziert die Hardware und ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Es sieht zinsgünstige Darlehen bis 500.000 Euro (7 Millionen Euro in den neuen Bundesländern) vor. Der Kredit läuft bis zu 20 Jahre und ist in den ersten drei Jahren tilgungsfrei.
- Das DtA-Existenzgründungsprogramm ergänzt das ERP-Programm. Es hilft, Geld für Betriebsmittel zu beschaffen und steuert weitere Finanzhilfen bei.
- Das Eigenkapital-Ergänzungsprogramm (EKE) beschafft Unternehmen in den neuen Bundesländern Kapital, etwa wenn die 40 Prozent Obergrenze des EKH-Programms erreicht ist.
- Das DtA-Startgeld ist ein zinsgünstiges Darlehen, für das die DtA mit bis zu 80 Prozent bürgt. Maximale Kreditsumme: 50.000 Euro.
- Überbrückungsgeld zahlen bisher Arbeitsämter sechs Monate lang in Höhe der bisherigen Bezüge. Scheitert die neue Existenz, gibt es wieder das Arbeitslosengeld.
Quelle: FPI BUSINESS
|