Werbepartner! Ich habe mir beim Anhören ein paar Notizen gemacht:
Politik darf nur eines sein: Verwirklichung des Rechts.
Der Parteienstaat ist keine Demokratie. Der Parteienstaat ist die Verfallserscheinung der Republik.
Die inneren Verhältnisse der Parteien haben nichts mit Demokratie zu tun.
Die gefährlichste Instanz unseres Lebens: der Europäische Gerichtshof.
Dabei muss eine Institution demokratischer legitimiert sein als alle anderen: die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Einen Europäischen Gerichtshof mit dieser ungeheuren Macht darf es nicht geben.
Das Europäische Parlament ist kein Parlament. Das Europäische Parlament vermag nicht demokratisch zu legitimieren, weil es kein Volk vertritt und weil es nicht gleichheitlich gewählt ist.
Wenn man frei sein will, dann muss die Rechtssetzung demokratisch legitimiert sein.
Der Europäische Gerichtshof praktiziert ohne jede Einschränkung den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor den nationalen Rechtsordnungen. Auch den Vorrang, vor den Verfassungsgesetzen.
Die Union sieht sich ermächtigt zu einer Politik, zu Maßnahmen, wenn auch nur die Ziele der Union das erfordern. [...] Wenn solche Ziele es erfordern, darf die Union sich neue Befugnisse geben. [...] Hat sie auch oft genug gemacht! [...] Sie darf sich neue Befugnisse einräumen. Ich wüsste nicht irgendeinen Fall zu nennen, in dem die Union nicht befugt ist und nicht befugen kann. Es gibt viele Rechtsakte, die sind auf diese Ermächtigung gestützt. [...] Da gibt es keine Grenzen.
Das entscheidende Problem ist das demokratische Problem. Und unsere Rechtssetzung ist nicht demokratisch, muss aber demokratisch sein. Weil sie nicht demokratisch ist, ist sie auch nicht rechtsstaatlich. Es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie.
Herrschaft ist Verletzung der Freiheit. Herrschaft ist der Gegenbegriff zur Freiheit. Ein Gericht das mindestens 20 Mal von Herrschaft redet, hat von Freiheit nichts begriffen, ist auch nicht die richtige Instanz um die Freiheit zu verteidigen.
Das Grundgesetz lässt eine Mitwirkung der Europäischen Union nur zu, wenn die Prinzipien des Rechtsstaates, der Demokratie und des Sozialstaats eingehalten sind. Genau das Gegenteil ist der Fall. [...] Das Grundgesetz ist weitestgehend obsolet im Rahmen der europäischen Integration geworden.
Wenn sie davon ausgehen, dass der [Europäische] Vertrag rechtswidrig ist - meine Meinung -, dann sind alle Institutionen des Vertrags natürlich auch zu Unrecht eingesetzt, also auch die Kommission. Das ist jetzt schon [2009] in meinen Augen diktatorische Bürokratie die da stattfindet. [...] In Wirklichkeit ist es eine Despotie, die sich zunehmend entwickelt zur Tyrannis.
Die Union ist ein Bundesstaat, es ist funktional ein Bundesstaat, nur der ist nicht legitim! Und nur weil dieser Bundesstaat nicht beruht auf dem Willen eines Volkes, des europäischen Volkes, des Unionsvolkes, der Legitimation entbehrt, kann man doch wohl nicht sagen, dass es kein Bundesstaat ist - nein, er ist ein rechtswidriger Bundesstaat! Auch das gibt es.
Die allgemeinen Sätze des [Bundesverfassungs-]Gerichts sind in Ordnung, aber sie haben keine praktische Bedeutung, weil das nicht umgesetzt wird, weil nicht festgestellt wird, wie ist die Wirklichkeit, und ist die Wirklichkeit noch irgendwie vereinbar mit den Rechtsprinzipien, die als solche gar nicht falsch genannt sind. Die Grenzen, wenn die leben würden, wenn zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig sagen würde, aber über die Grenzen entscheiden wir auch dann, wenn der Europäische Gerichtshof entschieden hat, wenn sie das mal sagen würden, wären wir einen Schritt weiter.
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