Da Menschen wie Sanjo und Meikel (und weit mehr, die ich hier nicht alle aufzählen kann - D A N K E) immer fleißig ihr Wissen teilen, mache ich das dann trotz meiner "ich bin dann mal raus" Ansage doch noch schnell hier...
Ich hatte ja vor einigen Wochen schon mal angedeutete, dass es nach meine Einschätzung Klagen bei Impftoten geben wir. Ja, dafür bin ich von "Profies" beschimft worden....die denken aber nur von der Wand bis zur Tapete...Ich sprach dabei ja nicht von "jetzt". Es wird kommen. Ob es für den Kurs relevant werden wird belibt abzuwarten. Wir tragen ja hier unser Wissen zusammen. Ich weiß nur, dass es viele meiner Zunft gibt, die in den Startlöchern stehen. Da die meisten wirklich long sind, bleibt das im Auge zu halten.
Aber zum aktuellen Thema: Nehmen wir mal an, 165 Staaten der Welt sagen "ja" und der Patentschutz wird aufgehoben (Was ich nach Merkels Aussage als schon sehr unwahrscheinlich ansehe). Aber nehmen wir mal an, auch Flinten-Uschi sagt ja, weil Angiee sie nicht einfängt. Zeigt sich ja am Wochenende, in welche Richtung es geht. Na gut. Wir haben ja ein deutsches Unternehmen. Und was gilt dann? Genau, deutsches Recht. Und unser Gesetzgeber hat sich natürlich für einen solchen Fall bereits Gedanken gemacht. Er hat diese Gedanken sogar mal schriftlich festgehalten. Nachzulesen im § 13 PatG. Und was steht da? Genau, "Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Sie erstreckt sich ferner nicht auf eine Benutzung der Erfindung, die im Interesse der Sicherheit des Bundes von der zuständigen obersten Bundesbehörde oder in deren Auftrag von einer nachgeordneten Stelle angeordnet wird." Ok, klingt erst mal nicht gut, ist es aber gar nicht. Denn zunächst einmal eröffnet Absatz 2 dem Inahber den Rechtsweg, der dauern kann....Jahre...ich spreche da aus Erfahrung....
Aber gut, sagen wir mal aus Imagegründen verzichten wir auf den Rechtsweg. Und dann? Ach mist, da ist ja noch ein dritter Absatz:
"Der Patentinhaber hat in den Fällen des Absatzes 1 gegen den Bund Anspruch auf angemessene Vergütung. "
Ich habe es nicht geprüft, kann mir aber nur schwer vorstellen, dass BNTX seine Patente nicht auch in D hat. Also ist es ja denknotwendigerweise dann so: Andere produzieren BNTX für Länder, die BNTX ohnehin nicht schaffen kann, da sie eh am Anschlag produzieren. Den Rest kann sich jeder selbst zusammenreimen.....hoffentlich
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