Der Auszug aus dem ARD-Börsenlexikon (da sitzen eh die wahren Experten...) bezieht sich auf ein IPO bzw. ein Listing in einem geregelten Marktsegment, z.B. Prime Standard. Im Freiverkehr, z.B. Open Market, gibt es solche Vorschriften nicht. Für einen Listingantrag im Freiverkehr braucht es nur ein Exposé, welches im Gegensatz zu einem genehmigten Wertpapierverkaufsprospekt (Prospekt) nicht öffentlich ist und lediglich bei der jeweiligen Börse archiviert wird.
Mein zitiertes Posting ist zweigeteilt zu betrachten. Da ist zum einen das Listing und die dafür anfallenden Aufwendungen und zum anderen der mögliche Prospekt, der dann vom BaFin genehmigt werden muss. Die erwähnte "Nachbearbeitung" hat ein bisschen was von MPU. Sprich: Man fällt immer beim ersten Mal. Von irgendwas muss das BaFin ja auch leben... ;-)
Eine kleine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen: Hier wird gejammert und krakeelt, dass die Schwarte kracht. Alles schreit nach Aufklärung und Transparenz. Aber jeder, der diese Aktie einmal käuflich erwerben hat, hat sich im Vorfeld bei seiner Bank in die höchste Risko-Klasse einstufen lassen und sich damit selbst langjährige Anlegererfahrung bei hochspekulativen Anlagen ans Revers geheftet... Denkt mal drüber nach. Das entschuldigt nicht das Missmanagement solcher Unternehmen, sollte aber dazu beitragen, dass einige hier sich mal selbstkritisch mit ihrem Anlageverhalten auseinandersetzen.
So. Und nun viel Spaß beim weiteren, wilden Spekulieren...
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