was wird vermutlich als nächstes geschehen und welche Konsequenzen hat dies für Baumot. Hypothese: Das Verkehrsministerium rudert erst einmal zurück, die gesetzlichen Grenzwerte werden vermutlich als zu niedrig dargestellt, Fahrverbote werden aus fadenscheinigen Gründen als nicht zulässig oder auch durchführbar erachtet werden, und eine schnelle Lösung stehe eh schon unmittelbar bevor, also alles halb so schlimm. Die Kanzlerin wird über die EU versuchen, einen Zeitaufschub als auch laschere Grenzwerte einzufordern. Was aber wird das ändern? Antwort: GAR NICHTS. Begründung: Mit inländischen Kunden, siehe VW Entschädigungen in den USA, im Verhältnis zur lausigen Behandlung ihrer Deutschen Kundschaft, kann man natürlich viel „Schabernack“ anstellen, aber hier nun sind es DB Kunden, welche ein ganz anderes „Kaliber“ darstellen, unter diesen befinden sich sicherlich ausreichend hochqualifizierte Juristen als auch Journalisten, ganz zu schweigen von diversen Firmenflotten, es soll sogar verantwortliche aus der Politik geben, auch Grüne, die ein solches Gefährt ihr Eigen nennen. Diese werden schon bedingt, durch ihre gesellschaftliche Stellung, einen solchen Umgang kaum tolerieren, wir haben somit ungewollt exzellente „Streiter“ an unserer Seite, die für entsprechendes „öffentliches Interesse“ geradezu als prädestiniert anzusehen sein sollten. Zusätzlich, und da kann man auch wieder die „Juristenkeule“ auspacken, für einige die da glauben sollten, dass ein Wandlungsrecht (Rückabwicklung eines Rechtsgeschäftes) nur innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit gelten sollte, sei gesagt, bedingt durch das Produzentenhaftungsgesetz § 823 ff. BGB, Tatbestand bzw. Handlungsvorsatz: Durch ein Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produkts, ist dem entsprechend nicht so, die Haftung bleibt bestehen da zusätzlich die Käufer den Mangel weder subjektiv als auch optisch hätten feststellen können. Da nunmehr sogar von einer vorsätzlichen Tat auszugehen sein müsste, kommt noch zusätzlich der Verdacht der Arglist zum evtl. tragen. Den Käufer trifft also aus seiner Veranlassung keinerlei Mitschuld bzw. eine Pflichtverletzung seinerseits. Der tatsächlich gewaltigste Schaden, wird sich an den Absatzzahlen im Ausland ablesen lassen, denn wer schenkt einem solchen Unternehmen noch ausreichend Vertrauen, und ist es nicht gleichzeitig an der Zeit neuen Protagonisten alla Tesla eine Chance zu geben, zu mindestens die Eigenheimbesitzer werden in Zukunft darüber verstärkt nachdenken, denn wer möchte schon als Statussymbol eine Dreckschleuder fahren, sei diese auch noch so galaktisch mit Sternenstaub getauft?
|