#1289 S. 51
„ACCOUNTING POLICY
Recognition and measurement of the CVRs
The CVRs are initially recognised at fair value and subsequently at amortised cost taking into account expected future cashflows from the Group’s available assets after repayment of the Group Services’ Debt.
Given that the CVRs were issued for nil consideration, it was initially recognised at a nil value.
No payments may be made on the CVRs for as long as the Group Services’ Debt remains outstanding.
As a result, the expected cashflow will be zero until the Group Services’ Debt has been repaid in full or if the Group’s total assets exceed the Group Services’ Debt (before limited recourse adjustments).“
Zur Zeit liegt der Buchwert der externen Schulden, welcher auf Basis „amortised cost“ lt. der Bedingung „limited recourse“ für die CPU Verbindlichkeiten berechnet wird bei 5,571 Mrd € (Stand 30.09.2023), da der gesamte Vermögenswert der Gruppe bei eben dieser Summe liegt.
Wichtig für "limited recourse" ist die Betrachtung für die CPU Verbindlichkeit der CPU Gläubiger.
Diese CPU´s wurden zu diesem Zweck in den neuen WHOA sanktionierten Bedingungen auch von 3,5 % auf 10 % fiktiven Zinssatz angehoben. Die vertraglich vereinbarte Höhe der Schulden, welche aber die Lux Finco 1 und 2 halten und verwalten, betragen lt. S. 27 zum 30.06.2026 14,288 Mrd €.
Richtig ist, dass "limited recourse" zum 30.06.2026 bei Inanspruchnahme der Fälligkeit ohne die Verlängerungsoption durch die Gläubiger, eine Schuldenbegleichung zum Stand der Ablauffälligkeit unter der Bedingung „limited recourse“ zulässt.
Also in der Höhe, wie sich die Höhe der dann vorhandenen Vermögenswerte darstellt.
Dass bedeutet aber dann auch, dass es keine CVR Ausschüttungen geben wird, da diese erst nach vollständiger Schuldenbegleichung möglich wäre und zwar „before limited recourse adjustment“ (siehe oben oder S. 51).
Das bedeutet, dass eine Ausschüttung ohne eine Begleichung der vertraglichen Lux Finco Schulden zum 30.06.2026 in Höhe von 14,288 Mrd € nicht erfolgen kann.
Stünden zum 30.06.2026 die Vermögenswerte bei 11 Mrd €, wären die CPU Verbindlichkeiten bei 11 Mrd € und eine Fälligkeit würde zum 30.06.2026 die Schulden in dieser Höhe begleichen.
Der Restfehlbetrag bis 14,288 Mrd € wäre Gläubigerverlust.
Würde der Vermögenswert an diesem Fälligkeitstermin 14,288 Mrd € überschreiten, wäre der überschreitende Wert zwingend an die CVR Inhaber auszuschütten.
Das sind die uns nun per Bilanz 2023 übermittelten Fakten, besser als in den WHOA Unterlagen zu verstehen.
Ein IPO der Topco, deren Wertpapierinhaber (CVR) wir und die Gläubiger auch noch sind, ist aufgrund folgender Situationen nicht möglich: S. 88 "Group equity and loss after tax for the period attributable to owners of Topco: -593 Mio €
sowie die vollständige Verpfändung der einzigen direkten Topcobeteiligung IBEX UK Holdco Ltd. S. 84
"Together with certain other assets, Topco’s shareholding in UK Holdco is subject to a pledge in favour of GLAS Trust Corporation Limited (as Umbrella Security Agent) in respect of Topco’s Secured Obligations (as defined in the Umbrella Agreement) including, inter alia, all liabilities and obligations at any time due to the secured parties." Damit dürfte sich dieser Weg auch erledigt haben, denn die Glas Trust Verpfändung steht solange, bis die Schuldpapiere vollständig eingelöst sind und zwar vor "limited recourse"-Anpassungen. https://ibexholdings.co.za/financial-statements.php
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