Wer ist umsatzsteuerpflichtig? Grundsätzlich sind alle Unternehmer in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Liegt der Umsatz eines Unternehmens unterhalb dieser Grenze, spricht man von Kleinunternehmen. Kleinunternehmen aber auch Freiberufler können die sogenannte Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmerregelung dient als Vereinfachungsregelungen, die Gründern die Buchhaltung und die vorbereitenden Steueraufgaben erleichtern soll. Wer keine Umsatzsteuer einnimmt und an das Finanzamt abführt, kann allerdings auch nicht die Vorsteuer geltend machen.
Die Gesetzesgrundlage für die Umsatzsteuerbefreiung schafft § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt, dass Unternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird, von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Überschreiten Kleinunternehmer und Freiberufler diese Umsatzgrenze, macht sich dies im Folgejahr bemerkbar: Sie wechseln dann in die Regelbesteuerung und
|