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EQS-Adhoc: elexxion AG informiert über die Einstellung der Kapitalerhöhung sowie über die Einberufung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
Montag, 07.11.2022 10:30 von DGAP - Aufrufe: 200
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EQS-Ad-hoc: elexxion AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung elexxion AG informiert über die Einstellung der Kapitalerhöhung sowie über die Einberufung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 07.11.2022 / 10:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung elexxion AG informiert über die Einstellung der Kapitalerhöhung sowie über die Einberufung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
Singen, 07. November 2022 – Die an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte elexxion AG (WKN A0KFKH) hatte mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 30.09.2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 9.896.123 um einen Betrag von EUR 800.000 auf insgesamt EUR 10.696.123 gegen Bareinlage zu erhöhen.
Das Vorhaben wurde jedoch aufgrund der nicht einzuhaltenden Frist eingestellt.
Der Vorstand fasste daher den Beschluss, eine außerordentliche Hauptversammlung zum 14. Dezember 2022 einzuberufen, um neues genehmigtes Kapital sowie neue Fristen zur Durchführung von Kapitalerhöhungen zu schaffen.