und so wie es aussieht, ab nächsten Jahr auch an Herr Schäuble.
"Erhebung und Übermittlung von Daten
Meldende deutsche Finanzinstitute sind verpflichtet mit Beginn des Kalenderjahres 2014, in Bezug auf US-amerikanische meldepflichtige Konten folgende Daten zu erheben und bis zum 31. Juli des jeweiligen folgenden Kalenderjahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das BZSt zu übermitteln: ##Name, Anschrift und US-amerikanische Steueridentifikationsnummer (für die Jahre 2014 bis 2016 kann bei natürlichen Personen das Geburtsdatum anstelle der US-amerikanischen Steueridentifikationsnummer angegeben werden, falls diese nicht in den Unterlagen der Finanzinstitute enthalten ist) ##Kontonummer ##Name und Identifikationsnummer des meldenden deutschen Finanzinstituts
##Kontostand oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres, oder – bei Auflösung eines Kontos im Laufe des Kalenderjahres – zum Zeitpunkt der Kontoauflösung
Ab dem Kalenderjahr 2015 sind zusätzlich folgende Daten zu übermitteln:
##Bei Verwahrkonten jeweils der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer Einkünfte, die mittels der Vermögenswerte dieses Kontos erzielt und diesem gutgeschrieben wurden. ##Bei Einlagekonten der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden. ##Bei allen anderen Konten der Gesamtbruttobetrag, der in Bezug auf das Konto an den Kontoinhaber gezahlt oder diesem gutgeschrieben wurde und für den das meldende deutsche Finanzinstitut Schuldner ist. Die Gesamthöhe aller im Meldezeitraum geleisteten Einlösungsbeträge ist einzuschließen.
Ab dem Kalenderjahr 2016 sind zusätzlich folgende Daten zu übermitteln: ##Bei Verwahrkonten die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutsgeschrieben wurden und für die das Finanzinstitut als Verwahrstelle, Makler, Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den Kontoinhaber tätig war."
Quelle: siehe mein vorhergehendes Posting
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