Es gab im März 2016 zudem noch eine Anleihe über 50 Mio. Also deutlich mehr, als das Geld aus der KE. Das ist ein noch größeres Vertrauen der Investoren gegenüber der Wild Bunch AG. Auch wenn sie recht hoch verzinst ist, würde man ja nur das Geld investieren, wenn man sich sicher ist, dass man das Geld auch wieder zurückbekommt. http://www.boerse-online.de/anleihen/...019-Anleihe-2019-DE000A2AALE3
Nach Rücksprache: Der HJ-Bericht 2016 kommt kurzfristig, sobald der GB 2015 testiert ist. Wann dies sein wird, konnte nicht gesagt werden. Da das in erster Linie an der Prüfungsgesellschaft liegt und nicht in den Händen von Wild Bunch.
Ich halte Werte von 2-3 nach dem Abbau eines Großteils der Verbindlichkeiten erstmal für sehr realistisch. Ein Wert über 1 ergibt sich aktuell schon aufgrund der Filmrechtswerte. Nimmt man das operative Geschäft noch dazu und erzielt einen Gewinn, halte ich bis zum Jahresende Kurse zwischen 2-3 Euro für realistisch.
Auch wenn es momentan vielleicht etwas "ambitioniert" klingt, halte auch ich 4€ mittelfristig für durchaus realistisch. Auch die Filme in 2017 scheinen ja durchaus erfolgreich zu starten laut der Info 107 von tzadoz77!
damit 4 Euro gerechtfertigt sind, muss aber noch einiges passieren. Eine MCap von über 320 Mio. Dazu müsste es nicht nur einen Turnaround geben. Dafür müsste der Gewinn schon im 2-stelligen Mio.-Bereich liegen.
im zweistelligen Millionenbereich ist realistisch, wenn man in Europa Marktführer wird. Einen Kurs von 4€ halte ich mittelfristig (2-5 Jahre) für realistisch. Kurzfristig kann ich mir in diesem Jahr auf jeden Fall wieder 2€ vorstellen. Mal sehen wie die Halbjahreszahlen und die Prognose für 2017 ausfallen!
Die BaFin hat am 10. Januar 2017 gegen die Wild Bunch AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro angedroht. Die Wild Bunch AG hatte gegen die Vorschriften der §§ 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG in Verbindung mit § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
tzadoz77
: Ist aber verständlich, dass sich die Bafin meldet
Wir haben Mitte Januar 2017. Und der GB 2015 "testiert" fehlt noch. Da ist es deren Aufgabe, sich darum zu kümmern und solch ein Schreiben rauszuschicken. Was dann daraus wird, ist wiederum eine andere Sache. Noch ist aber nichts passiert. Es wurde nur eine Frist gesetzt, mit der Androhung eines Bußgeldes.
Ich habe bei Wild Bunch nachgefragt. Erst wenn der GB 2015 testiert wurde, werden kurzfristig auch die Zahlen für HJ-2016 veröffentlicht. Es liegt also an der Prüfungsgesellschaft, wann dies sein wird.