Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2448
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29 von: Chaecka Leser gesamt: 1292959
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24.08.20 20:58
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320 Postings, 1605 Tage tire3000Zu herriot und bullish hope

sehe es genauso wie herriot.
Man will unbedingt, dass sich etwas tut und klage muss definitiv sein.
Jedoch gibt es hier noch einiges aufzuklären.
Was shortseller und fraser mitteilen, heisst ja, dass Sie exakte hin- und beweise an die Bafin gaben.
Sofern dies aufgedeckt ist, wird es ne ganz heisse Nummer.

Interessant auch die Taz heute:

Scholz ist ein Control-Freak. Jede relevante Entscheidung trifft er als Bürgermeister persönlich, vorbereitet nur mit seinen beiden Intimi, dem Senatskanzleichef und dem Fraktionschef. Gelegentlich lässt er Behördenmitarbeiter nachts antanzen. Er ist ein besessener Arbeiter.

Um so rätselhafter ist Scholz’ Agieren im Wire­card-­Skandal.


https://taz.de/SPD-Kanzlerkandidat-Olaf-Scholz/!5704091/

Passt alles nicht zusammen....

 

24.08.20 23:29
1

2699 Postings, 2045 Tage Herriotzu tire3000

meiner Meinung nach ist es seit Wochen so ,das man gerne Richtung ey abschweifen möchte aber die
gesamtsauerei, ist doch auf drei Säulen aufgebaut.

1. braun + amigos
2. ey
3. BaFin + finanzminsterium+ evtl. zoll + mein persönlicher Joker, der nie genannt wurde die zuständigen Finanzämter sowie die bayerische Landesregierung

und eine amtshaftungsfrage,brauch ja nicht unbedingt nur auf die BaFin beschränkt zu sein  

25.08.20 07:57

1162 Postings, 2142 Tage TangoPauleSchreiben von TILP

Ist bei mir auch eingegangen.
Welche Option ich wähle kann ich heute noch nicht absehen - dringender Eilbedarf besteht in der gegenwärtigen Situation ja noch(!) nicht.
Ich denke, ich warte jetzt zunächst mal die zwei noch anstehenden Termine des Finanzausschuss ab?!
Mal schauen, ob da weitere Tretminen hochgehen? Ausgeschlossen ist in dieser Causa mich wirklich nichts...  

25.08.20 08:20
2

290 Postings, 2040 Tage Bikechimplitfin

Also ich bin bei Litfin gemeldet:

wir möchten Sie über den aktuellen Stand unserer Vorbereitungen für die von uns finanzierte Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) (sowie ggf. weitere Beklagte) informieren.

Vorgehen gegen EY
Angesichts der Entwicklungen der letzten Wochen sehen wir uns in unserer Einschätzung bestärkt, dass ein Vorgehen gegen EY erfolgversprechend ist. So ist inzwischen bekannt geworden, dass auch die Wirtschaftsprüferaufsicht beim Bundeswirtschaftsministerium ein förmliches Berufsaufsichtsverfahren gegen EY wegen des Wirecard-Skandals eingeleitet hat.

Entwicklung des Klagevolumens
Gleichzeitig hat sich das Volumen unserer Sammelklage nochmal deutlich weiter vergrößert. Wir bündeln derzeit ein registriertes Investitionsvolumen von Privatanlegern in Höhe von knapp 200 Mio. Euro. Zudem prüfen wir die Finanzierung weiterer Großanleger und institutioneller Einrichtungen die zusätzlich über ein erhebliches Anspruchsvolumen verfügen.

Wir gehen davon aus, dass wir auf dieser Grundlage ein Klagevolumen von mindestens 300-500 Mio. Euro erreichen werden. Dies erlaubt uns, ganz erhebliche Ressourcen in die Sammelklage zu investieren, um für Sie und uns das bestmögliche Klageergebnis zu erzielen.

Auswahl der Rechtsanwaltskanzlei
Wir haben in der Zwischenzeit zudem unsere Gespräche mit verschiedenen, auf die Führung von Prozessen dieser Art spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien fortgesetzt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir diese Gespräche in den nächsten zwei Wochen abschließen und Ihnen dann den Prozessvertreter für die Sammelklage nennen können.

Zeitplan
Anschließend, d. h. Mitte/Ende August werden wir Ihnen den verbindlichen Prozessfinanzierungsvertrag zur Teilnahme an der Sammelklage zusenden. Nach derzeitiger Planung wird die Klageerhebung noch in diesem Jahr erfolgen. Anders als manche Rechtsanwaltskanzleien mit fragwürdigen Angeboten im Internet verbreiten, droht in absehbarer Zeit keine Verjährung von Ansprüchen. Es besteht daher ausreichend Zeit, um den Sachverhalt sorgfältig aufzuklären und die Klage vorzubereiten. Wir bitten Sie daher um Geduld und Verständnis. Wir versprechen Ihnen: Es ist gut investierte Zeit, was die Erfolgsaussichten unseres gemeinsamen Vorgehens gegen EY angeht.  
 

25.08.20 08:31

28046 Postings, 4046 Tage Galearisich nicht, da ich so einen Schrott nie kauft hab

25.08.20 09:18

4422 Postings, 6952 Tage KaktusJonesIch habe auch eine Antwort von TILP

bekommen.

Unter anderem gibt es den Punkt 3 bei den Handlungsoptionen:

3.Prozessfinanzierung
Die renommierte Prozessfinanzierungsgesellschaft Therium hat uns gegenüber bereits die Bereitschaft erklärt, eine TILP-Sammelklage gegen EY zu finanzieren. Die genauen Konditionen werden derzeit noch erarbeitet. Bei der Prozessfinanzierung übernimmt die Finanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko der Klage und erhält im Gegenzug einen Anteil am erzielten Erlös der Klage. Dieser Anteil liegt üblicherweise im Bereich von 25% bis 35%.Sollten Sie Interesse an einer solchen Prozessfinanzierung haben, können Sie dies auf unserem Auftragsformular entsprechend vermerken, wir kommen dann zu gegebener Zeit auf Sie zu.

Wenn man diesen Punkt wählt, dann sollten doch keine Kosten auf einen zukommen, oder? Vorausgesetzt, hier kommt es überhaupt zu einer Klage seitens Therium. Das scheint ja noch nicht sicher zu sein.

Wie seht ihr das?  

25.08.20 16:05

7071 Postings, 2728 Tage Bullish_HopeHerriot#757

"mein persönlicher Joker, der nie genannt wurde die zuständigen Finanzämter sowie die bayerische Landesregierung"

Den persönlichen Joker könnte Söder gegen Scholz ausspielen, sollte er (doch) Kanzlerkandidat werden.
Natürlich könnte er den auch von Bayern aus ausspielen; im Bundestagswahlkampf wäre er sicher noch wirkungsvoller.
 

25.08.20 16:18

7071 Postings, 2728 Tage Bullish_HopeKaktusJones

So wie es TILP schreibt sollten keine Kosten anfallen(Kostenrisiko bei der Finanzierungsgesellschaft) ; im Erfolgsfall nehmen die sich je nach Schadenhöhe 25%-35%  

25.08.20 16:53

7071 Postings, 2728 Tage Bullish_HopeTILP

bzw. auch an die , die bei anderen Kanzleien Ihre Daten eingesendet haben.

In der mir gesendeten Aufstellung wird der Streitwert höher angesetzt, als der tatsächliche "Kursschaden"
Brutto habe ich bei meiner letzten Transaktion 4.944€ verloren; nach Steuern blieben 3.639€ Verlust.
Frühere Gewinne die ich bei WCI hatte blieben bei der Saldierung unberücksichtigt, da ich meine Daten "wie gewünscht" ab 2012 TILP zukommen ließ.
Nun setzt TILP jedoch den Schaden deutlich höher an macht einen "Kursdifferenzschaden" von 6.620€ bei mir zum Streitwert.
Hierbei verwendete TILP Angabe gemäß den XETRA Kurs per 21.8.2010 iHv 1,32€ und nicht meinen tatsächlichen VK-Kurs.
Ich kenne mich mit der Materie im Detail nicht aus- Fakt scheint zu sein das "man" den Streitwert erhöht hat.

Interessant ggf für (Nicht) TILP-Mandanten; man konnte seine Daten  ab Juni 2012 einsenden; maßgeblich für die Schadensersatzansprüche gegen EY sind die Wertpapiertransaktionen vom 24. Februar 2016 bis zum 18. Juni 2020.  

25.08.20 19:02

320 Postings, 1605 Tage tire3000Bullish_Hope

Jupps, bei mir ist der Schaden ebenso höher.

Ein höherer Schaden macht für den Anwalt natürlich Sinn;)
Habe soeben dennoch mal die frage gestellt, was der Grund ist..
Weil korrekter Weise sollte ja lediglich Ankauf-Verkauf plus Transaktion sein.  

25.08.20 19:12

7071 Postings, 2728 Tage Bullish_Hopetire3000

Die Antwort wäre interessant zu wissen; klar wie du sagst höherer Streitwert = höherer Ertrag für die Anwälte :-)
Nur wie man das mit dem "Kursdifferenzschaden" errechnet bzw den verwendeten Kurswert von €1,32 zum Ansatz gebracht wird kann ich 1:1 nicht nach vollziehen als Differenz von meinem errechneten VK-Verlust zum von TILP errechneten "Kursdifferenzschaden"
Bin gespannt wie es sich erklärt bzw du eine Anwort von TILP hier einstellst.  

25.08.20 21:10
1

335 Postings, 3107 Tage dyandiTilp oder Litfin/SdK

Lt. SDK Newsletter läuft irgendwann die Frist zur Anmeldung für eine Klage ab, nämlich dann wenn Sie erhoben wird. Ob es Eile gibt weiß ich nicht, aber kurz vorher wird wohl jeder nochmals für sich trommeln.

Soweit ich jetzt mitbekommen habe:
- TILP ist noch auf der Suche nach einem Prozessfinanzierer.
- SdK ist unabhängig und hat einen Prozessfinanzierer, wohl LitFin
- LitFin selbst, nimmt ab 25 TEUR AN (24-28% Provision) und von 5-25 TEUR verweist man auf einen Link mit dem netten URL-Inhalt "ir-sdk".

Soweit ich jetzt sehe, lohnt sich der Umweg über die SdK erstmal nicht, da man hier 199 EUR zahlen müsste. Da jetzt TILP noch nichts hat, tendiere ich jetzt auch zu LitFin - zumal man auch mit der SdK kooperiert.

Sehe ich was falsch?  

26.08.20 00:19
4

16 Postings, 2062 Tage ScorAbwarten

So wie es aussieht wird es erstmal am klügsten sein, einfach abzuwarten.

Die ganze Bauernfängerei von Tilp, Schirp und dergleichen würde ich noch nicht folgen. Solch agressive Werbung ist in meinen Augen nicht seriös. Und besonders nicht, wenn Zeitdruck aufgebaut wird.

Die Verjährungsfrist beträgt mind. 3 Jahre,  und man kann sich in Ruhe entscheiden und abwarten, wie sich alles entwickelt und besonders welche Akteure noch Ihre Diesnte anbieten werden. Für einen Prozesskostenfinanzierer ist es egal, ob man sich am Anfang der Klage oder kurz vor dem Ende anschließt, er bekommt so oder so sein Geld. Allerdings wird es definitiv noch preiswerter als aktuell.
Besonders je mehr sich die Haftungslage durch die Aufarbeitung aufklärt und evtl. gegen EY, Bafin o.ä. läuft. Zudem kann man sich auch selbst dem Sammelverfahren anschließen für eine geringe Gebühr, was die Verjährung hemmt.  

26.08.20 11:26

152 Postings, 1707 Tage Chevelleauch ich habe Post von TILP bekommen...

die Schadensberechnung ist absolut nicht nachvollziehbar, da nicht erklärt (eine kurze Darstellung hätte gereicht)...ich komme auf höhere Schadenssummen.

Woher kommt die info, dass LITFIN der Prozesskostenfinanziere für die SdK Sammelklage ist?  

26.08.20 11:41

6484 Postings, 6710 Tage brokersteveIst auf deren Webseite

26.08.20 12:07

1017 Postings, 6996 Tage FactsOlnyTILP

ist im Gläubigerausschuss (nachzulesen in den Insolvenzbekanntmachungen).
Ob das für die Interessenvertretung Geschädigter hilfreich ist, kann ich nicht beurteilen  

26.08.20 14:52
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5781 Postings, 3612 Tage EuglenoMeine Schadensberechnung

von TILP war ebenfalls trotz richtig genannter EK/VK Kurse falsch.

Ich habe das auch zusammen mit einem Bilanzbuchhalter nicht nachvollziehen können und denke einfach mal, dass der Praktikant das aufgestellt hat. Haben die etwa alle Schadenssummen zu hoch berechnet?

Ich habe denen mal ne korrigierte Berechnung geschickt.

Heute kam die Antwort, dass das geprüft wird. Ich bin gespannt. Werde das Ergebnis hier einstellen.
 

26.08.20 15:32
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1921 Postings, 5713 Tage aurinSehe und halte ich genauso Dyandi

LITFIN macht auch in seinen Emails einen sehr besonnenen Eindruck und ist u.a. durch die scheinbar knallhart kalkulierte "nur" 24% Provision auch mein Favorit. Außerdem überstürzen die nichts und werben auch nicht über allen Massen, ganz im Gegenteil, Kleinvieh nehmen sie gar nicht erst an was ich ebenfalls gut finde. Zwar ist TILP eine Ecke flotter und hat mir sogar den Schaden berechnet aber diesen meines Erachtens eher automatisiert anhand der Excel Vorlage und auch ohne kurz Validierung. Schauen wir mal, eilt ja alles nicht wenn man mal davon absieht dass die bisherigen Festgeldkonten, Rücklagen usw. bis dahin halt ungewohnt leer sind :(

Mittlerweile ist mir auch schon fast wichtiger dass DOC Braun möglichst lange im Gefängnis bleibt, die anderen Vorstände , Aufsichtsräte und sonstigen Beteiligten ebenfalls verhaftet werden und einfahren oder meinetwegen auch im Ausland Blutvergiftungen o.ä. erliegen und dass deren Familien auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Privatinsolvenz sämtlicher Beteiligter sowie der direkten Angehörigen ist das Mindestmaß. Wenn dann am Ende irgendwann auch noch ein paar % des von uns Kleinanlegern ergaunerten Geldes zurück nach Hause findet ist das ein zusätzliches Schmankerl....  

26.08.20 18:17
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333 Postings, 3315 Tage MineonSDK Forderungsanmeldung

......Aktionäre   und   Inhaber   von   Derivaten   (Aktienanleihen,   Zertifikate,   etc.)   sind grundsätzlich keine Gläubiger. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat jedoch der Vorstand über Jahre hinweg massive Bilanzmanipulationen begangen und daher alle Anleger  vorsätzlich  getäuscht.  Es  handelt  sich  demnach  um  vorsätzlich  begangene unerlaubte Handlungen. Soweit  ein  Schaden  beim  Anleger  entstanden  ist  (er  alle  z.B.  nicht  alle  Aktien  mit Gewinn verkauft hat), stehen diesem nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte auch
Schadensersatzansprüche   gegenüber   der   Wirecard   AG   zu.   Daher   sind nach Einschätzung unserer Anwälte auch Aktionäre und Inhaber von Derivaten mit ihrem Schadensersatzanspruch  Gläubiger  der  Gesellschaft  und  können ihre  Forderungen zur  Insolvenztabelle  anmelden  (siehe  unten). Wir  raten  Ihnen  dringend  dazu,  Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Diese ist mit wenig Zeitaufwand leicht selbst erstellbar und mit keinerlei Kosten verbunden, sofern diese selbst erstellt wird.

Wer meldet seine Forderung auch an und hat schon Erfahrung beim Ausfüllen der Forderungsanmeldung ?
https://www.jaffe-rae.de/documents/foan_deutsch.pdf  

26.08.20 18:54
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16 Postings, 2062 Tage ScorMehr Infos

Die Forderungsanmeldung hört sich interessant an, obwohl ich noch nie davon gehört habe, dass Aktionäre als Gläubiger durchgehen.

Hier sind noch ein paar interessante Infos, die man beachten sollte.

Um sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, muss man sich im Klageregister für die jeweilige Klage anmelden. Soweit es mir bekannt war, hat das immer 75 Euro gekostet, Ist aber nun völlig kostenlos. Mit dieser Anmeldung beim Klageregister wird die Verjährung aufgehoben, solange man angemeldet ist. Mit einer anmeldung beim Klageregister klagt man nicht im eigentlichen Sinne, es ist also keine richtige Klage wie von einem Anwalt, sondern  die Ansprüche auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage werden gesetzt.

Dann gibt es 3 Lösungen:

1. Und das halte ich persönlich am wahrscheinlichsten, es wird zu einem Vergleich kommen. Dann kann man als angemeldeter völlig kostenlos diesem Vergleich zustimmen und erhält sein Geld ohne jegliche Kosten oder abzüge und ohne Rechtsanwalt.

2. Es kommt kein Vergleich zustande, dann kann man sich immernoch der Musterfeststellungsklage direkt anschließen über den Klageführenden Anwalt. Entweder direkt oder mit Prozesskostenhilfe

oder 3. Man wartet komplett ab. Es kommt zum Äußersten und das Gericht fällt ein Urteil, praktischerweise sagen wir mal in unserem Interesse auf 100% Erstattung des Verlustes^^ Dann nimmt man sich selbst einen Anwalt. Da der Anwalt sich auf das Ergebnis der Musterfeststellungsklage berufen kann und diese bindend ist, wird es nicht so teuer. Es kommt dabei auf den individuellen Streitwert an und sollte 20% nicht übersteigen.

Und hier noch ein paar Links dazu vom Bundesjustizamt. Dort steht alles drin was man dazu wissen muss, links bei häufige Fragen usw. nachsehen.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/...achungen/Klagen_node.html  

26.08.20 19:08

333 Postings, 3315 Tage MineonInsolvenztabelle

...... ist das nicht eine ganz andere "Schiene" ??
Außerdem würde es ja einer anschließenden Musterfeststellungsklage nicht im Wege stehen. Natürlich würde der erzielte "Schadenersatz" abgezogen.
https://sdk.org/assets/Uploads/Wirecard-Newsletter-11.pdf  

27.08.20 00:42
1

16 Postings, 2062 Tage ScorJa

die Forderungen der Gläubiger infolge der Insolvenz ist eine andere Schiene:-) Dazu ist kein Jahrelanges Gerichtsverfahren notwendig.

Was mich auch noch interessieren würde ist der Verlusttopf. Apropos Verlusttopf. Jeder sollte zusehen, seine Aktien vor der kompletten Zerschlagung verkauft zu haben. Wenn Wirecard von der Börse genommen werden sollte werden die Aktien als wertlos ausgebucht vom Broker und es wird kein automatischer Verlusttopf angelegt, man muss erst umständlich über die Steuererklärung gehen.

Was aber mit dem Verlusttopf passiert, wenn eine Entschädigung ausgezahlt wird, von wem auch immer, wäre ma spannend. Ob man das angeben muss beim Broker o.ä.  

27.08.20 03:42
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445 Postings, 1959 Tage 229206391aLitfin

Dass der SDK vermeintlich mit Litfin kooperiert wundert mich sehr.

Ich rate jedem mal auf LinkedIn Litfin zu suchen. Da findet sich das Profil des Geschäftsführers. Dieses ist alles andere als vertrauenserweckend. Der Mann ist viel zu jung und hat viel zu wenig Berufserfahrung um eine Klage mit Milliarden-Streitwert zu finanzieren. Mein Gefühl ist: Da stimmt was nicht.

Davon abgesehen gebe ich jedem Recht der sagt dass die Kommunikation von Litfin seriös und besonnen wirkt. Ungefähr so wie bei Wirecard die Quartalszahlen auch immer so gut waren und Braun immer so vertrauenserweckende Dinge gesagt hat.  

27.08.20 07:29

151 Postings, 1620 Tage veryfineMusterformular

Moin. Zitat aus neuster SdK Aussendung: "Ein Musterformular zur Forderungsanmeldung finden Sie unter www.sdk.org/wirecard rechts in der Box."

Wenn ich dann auf sdk.org/wirecard gehe und rechts in die Box(en) schaue, sehe ich aber kein Musterformular. Bin ich zu blöd oder ist das nicht da, hat das jemand und einen Link dazu?  

27.08.20 08:23
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1049 Postings, 5788 Tage buddikatzeWirecard

Das Formular ist genauso viel Wert wie die Aktie ansich. Wer über die Jahre  dieses Szenario verfolgt hat, konnte unschwer erkennen, das hier estwas faul ist. 2012 kam es schon zu ungereimtheiten in dieser Bude.  Kein Mitleid für diejenigen die Haus und Hof verpfändet haben.  Man nimmt nur Geld welches man nicht braucht, man aber hat. Ich investiere in Langszeit ( zb: NEL). Das ist die Zukunft.  

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