Wenn ich vor 17 Jahren einen not. Auseinandersetzungsvertrag zu einer Scheidung mit einem Ehepartner geschlossen habe und hier festgehalten ist, das der Partner in Zukunft für keinerlei Kosten aufkommen muss und diesem Vertrag dann 10 Jahre später eine private schriftliche Vereinbarung (ohne NOTAR) folgt, in welcher steht, das der Expartner nun doch verschiedene Kosten übernimmt, gilt dann diese neuere Vereinbarung oder gilt der not. Auseinandersetzungsvertrag ??
Sprich, kann eine nachträgliche privatschriftliche Vereinbarung den teilweisen Inhalt einer not. Auseinandersetzung aufheben ??
Kann jemand helfen ? Wäre für kurze Hinweise dankbar !
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