Du hast für 2008 offenbar bereits einen Einkommensteuerbescheid und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zum 31.12. 2008" erhalten. In diesem Bescheid wird ein "verbleibender Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" festgestellt. Diesen Betrag kannst du für 2009 beim Finanzamt mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, soweit deine Bank dies nicht schon intern mit Verlusten, die du in 2009 erzieltest, getan hat.
Für diese Verlustverrechnung mit dem Finanzamt musst du Ende 2009 (weiß nicht den genauen Termin) deine Bank beauftragen, dir eine entsprechende Bescheinigung auszustellen!
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