in #1409 schreiben Sie: b) der Schlusstermin bereits war und damit kein Insolvenzplan mehr angenommen wird....
Meines Wissens besteht ein Insolvenzplan wohl immer aus zwei Teilen, so meine ich habe ich einmal gelesen, aber dafür möchte ich nicht meine Hand ins Feuer legen. Als ich dies mal gelesen hatte, dachte ich mir so, naja so ist es auch wenn man einen Bebauungsplan aufstellt, da gibt es Teil A und Teil B...
|