SPD-Politiker fordern totales Rauchverbot
Von Severin Weiland
Altkanzler Helmut Schmidt, Fraktionschef Peter Struck, Ex-Minister Franz Müntefering - die SPD hat prominente Raucher. Doch in der Partei hoffen manche nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts auf einen neuen Anlauf für striktere Regelungen.
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Die Rauchergegner in der SPD wollen nach dem Urteil weiter für ihren Kurs werben. Schließlich haben die Richter gehörigen Interpretationsspielraum zugelassen, wie Lothar Binding findet. Der streitbare SPD-Politiker gilt als eine Art Urvater der Anti-Raucher-Bewegung. Er war vor zwei Jahren Initiator eines parteiübergreifenden Gruppenantrags im Bundestag, der die Debatte um den Nichtraucherschutz mächtig anfachte. "Ich sehe nach dem Urteil gute Chancen, die Debatte wieder aufzunehmen und voranzutreiben", sagt er zu SPIEGEL ONLINE. Schließlich sei erstmals der Gesundheitsschutz konkret für eine generelles Rauchverbot in Gaststätten genannt worden. "Das ist vorher oft in der öffentlichen Diskussion in Frage gestellt worden", so der SPD-Bundestagsabgeordnete Binding.
Zwar hat Karlsruhe bestehende Landesgesetze für Gaststätten und Diskotheken in Berlin und Baden-Württemberg ab sofort für teilweise verfassungswidrig erklärt und eine Überarbeitung bis Ende 2009 festgelegt. Moniert hatten die Richter aber vor allem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Und so hoben sie denn auch hervor, dass die stringenten Regelungen in Bayern und Saarland mit der Verfassung übereinstimmen. In Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot, im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt.
Weil das Gericht auch strikte und absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß hält, ist neben Bindung auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach durchaus optimistisch. "Aus der Begründung ergibt sich die Möglichkeit, zu allgemeinen Rauchverboten in Gaststätten und gastronomischen Einrichtungen zu kommen", sagt der Bundestagsabgeordnete zu SPIEGEL ONLINE. Langfristig glaubt Lauterbach an einen Erfolg der Anti-Raucher-Bewegung. Deutschland werde sich vom internationalen Trend nicht abkoppeln können. Schließlich würden in Zukunft die Gefahren, die durch das Passivrauchen entstünden, mehr und mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen. "Im Augenblick sind sich 90 Prozent der Bevölkerung über die Gefahren des Passivrauchens noch nicht im klaren, das wird sich aber ändern", so der SPD-Politiker. Mit einer relativ einfachen Maßnahme wie dem Rauchverbot ließen sich "mehrere Tausend Herzinfarkte im Jahr verhindern, das ist wissenschaftlich untermauert", so Lauterbach.
Aus der Begründung des Gerichts zieht auch seine Parteikollegin Sabine Bätzing ähnliche Konsequenzen. Das Urteil betone ausdrücklich, dass der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gut sei. "Jetzt sind die Länder gefordert, Regelungen für einen konsequenten Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen vorzulegen", so die Sozialdemokratin.
Das Bundesverfassungsgericht habe schließlich lediglich kritisiert, dass die getroffenen Ausnahmeregelungen nicht konsequent seien. Nicht alle Gastwirte seien schließlich in der Lage, einen Raucherraum einzurichten. "Die daraus entstehende und heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Ungleichbehandlung und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen wären zu vermeiden, wenn auf alle Ausnahmetatbestände gänzlich verzichtet würde", so Bätzing. Ihre Schlussfolgerung: Die Entscheidung sei "ein Urteil gegen die Ausnahmeregelungen und nicht gegen den Nichtraucherschutz".
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569073,00.html -----------