Sind wie folgt:
Daher nicht so eng, wie Du vermutest, würde ja auch keinen Sinn ergeben und dieses Instrument absurd klingen lassen:
"Der Rückkauf soll ausschließlich kursschonend über die Börse erfolgen. Der Gegenwert je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der Evonik Industries AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Darüber hinaus wird entsprechend der Handelsbedingungen des Artikels 5 der EG-VO kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin."
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