Im SOP und S155 Verfahren gibt man Unternehmen die Möglichkeit sich mit seinen Gläubigern ohne Liquidation zu einigen. Dies wird von diesen angenommen (nicht oft wie man liest), da der Zerschlagungswert eines Unternehmens niedriger wäre.
In diesem Verfahren wird also bereits geprüft, ob die Gläubiger eine höhere Befriedigung bei einem Vergleich hätten, als bei einer Liquidation. In SA wird nun neben Nl ein zweites Verfahren eingeleitet, in welchem behauptet wird, dass der Liquidationswert für die Gläubiger günstiger wäre, also genau der gleich Inhalt, den das Nl Gericht ja schon geprüft uns darüber entschieden hat. Inwieweit ein Nl Verfahren in irgendeiner Weise ein SA Gericht binden kann, ist die Frage, die das Verfassungsgericht entscheidet und, um Rechtssicherheit zu haben, ob man als internationales Unternehmen in SA überhaupt tätig sein will. Die Unklarheit ist natürlich auch, ob ein Urteil in SA von nl Gerichten überhaupt exekutiert werden könnte, wenn es in Nl ein anderslautendes Urteil gibt oder ob das Gericht verfügen kann, dass die Vermögenswerte in SA (das ist ein eigener Gerichtsstand, nämlicher jener des Vermögens - habe ich gerade den selben Fall) verwertet werden.
Ich gehe zwar davon aus, dass der Liquiantrag daneben geht, aber bis zur rechtskräftigen Entscheidung damit bewirkt werden kann, dass keine Vermögenswerte von SA ins Ausland gehen können. Nun liegen diese (außer den Immobilien) allerdings in Nl, also wohl am Unternehmenssitz (weiss ich aber nicht) und nicht am Depotkonto in SA. Vielleicht liegen die pepkor shares bei vlearstream - dirty?
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