sicherlich ist das rechtsstaatlich gesehen alles richtig in diesem Fall. Ich habe aber von Ihnen auch schon andere Dinge gelesen und dort sollten Rechtsstaatlichkeit missachtet werden. Ich gehe mit Ihnen einher das dies schwer erträglich ist, aber mein gesunder Menschenverstand und auch meine Seele sagen da was ganz anders.
Hier beruft sich einer, das er Todesängste hat ausstehen müssen, aber selber hat er ein Kind umgebracht das auch todesängste hat ausstehen müssen. Wenn ich diesen Spiegel anschaue spricht dieser Mörder von sich selber wie er andere quält und Gott spielt der über den Tod von einen kind alleine entscheidet.
Ich findes es einfach wiederlich das dieser Rechtsstaat es ermöglicht Mörder besser zu stellen wie den Ermordeten und deren Angehöhrigen. Ein Mörder fordert Rechtsstaatlichkeit wenn es ihm nützt, aber sonst hält er sich keinesweges an die Rechtsstaatlichkeit.
Ich hoffe das dieser Menschen nie wieder die Freiheit erlangt und in Sicherheitsverwahrung genommen wird.
Und die Gsetze die im Namen des Volkes ohne Mehrheit gesprochen wurden solten per Volksentscheidung sehr schnell geändert werden, damit nicht noch ganz andere Forderungen kommen bei solche Kindermörder!
Wer solche Forderungen durchsetzt der bereut rein garnichts und hat nur wenig empirsche Wahrnehmung nach meiner Meinung.
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