Vorbehaltlich der Fassung der erforderlichen Beschlüsse durch die Hauptversammlung der Gesellschaft wird die Gesellschaft im Rahmen der Umtauschsachkapitalerhöhung 45.200.000 (die "Neuen Aktien") und bis zu 8.370.370 (abhängig von der Anzahl der im Rahmen der Barkapitalerhöhung ausgegebenen Aktien von bis zu 25.109.731) (die "MIP-Aktien") neue nennwertlose Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 0,01 je Aktie an der Gesellschaft schaffen, zu deren Zeichnung und Übernahme die Abwicklungsstelle zugelassen werden soll. Vorbehaltlich der Fassung der erforderlichen Beschlüsse durch die Hauptversammlung der Gesellschaft wird die Gesellschaft im Rahmen der Barkapitalerhöhung bis zu 25.109.731 neue nennwertlose Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 0,01 je Aktie an der Gesellschaft schaffen (die "Baraktien"). Die Barkapitalerhöhung wird durch Ausgabe der Baraktien (bis zu 25.109.731 Aktien) zu einem Gesamtbezugspreis von bis zu EUR 4.017.556,96 (Bezugspreis von EUR 0,16 pro Baraktie) erfolgen und (ihre Umsetzung) zeitlich derart getaktet oder derart gestaltet werden, dass lediglich den dann existierenden Aktionären – jedoch exklusive der Anleihegläubiger, die im Rahmen der Sachkapitalerhöhung Aktien erwerben - pro rata ihrer Beteiligung ein Bezugsrecht bezüglich der Baraktien zusteht; die Anleihegläubiger werden entsprechend auch nicht verpflichtet, Baraktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung zu zeichnen und zu übernehmen. Soweit die Baraktien nicht über die Ausübung des Bezugsrechts ausgegeben werden, wird sich der Verwaltungsrat der Gesellschaft bemühen, sie zum selben Bezugspreis bei Dritten zu platzieren.
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